Abrechnung: Wassergrundgebühren

28. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.09.2009 21:46:14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)
Abrechnung: Wassergrundgebühren

Hallo!

Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Als ich mir die Abrechnung genau angesehen habe, ist mir folgendes aufgefallen:

Auf der Abrechnung werden die Kosten von "Wasser und Abwasser" mit 1270 Euro (das ganze Haus!) aufgeführt. Das macht rund 115 m³ - von denen wir knapp 50 m³ verbraucht haben. Entsprechend haben wir 500 Euro für's Wasser zu tragen.

Stutzig macht mich, dass der Kubikmeter im Internet meistens mit ca. 2 Euro angegeben wird. Klar, da kommen noch die Kosten für's Abwasser dazu. Damit kommt man trotzdem nicht auf ca. 10 Euro pro Kubikmeter!

Wie ich jetzt mit Google in Erfahrung bringen konnte, wird vom Wasserversorger noch eine Grundgebühr berechnet. Diese wird also (sehr wahrscheinlich) vom Vermieter mit unter dem Posten "Wasser und Abwasser" einbezogen. Folglich bezahlen wir diese Grundgebühr anhand unseres Wasserverbrauchs mit.

Jetzt zum Problem: Während des Abrechnungszeitraumes waren nicht alle Wohnungen vermietet. Während früher auf den NK-Abrechnungen ein Wasserverbrauch von 150 bis 200 m³ aufgeführt wurde (und die Grundgebühr sich auf diese Menge bzw. auf mehrere Mieter verteilte), sind wir jetzt ein Hauptzahler der genannten Grundgebühren.

So sollen wir auch die Grundgebühren mittragen, obwohl über mehrere Monate zwei Wohnungen nicht bewohnt waren. Meines Erachtens sollte in dem Fall der Vermieter die Grundgebühren tragen. Sinnvoller wäre doch, wenn die Grundgebühr auf die Wohnfläche der jeweiligen Wohnungen umgelegt wird. Die Kosten sind ja eh fest.

Unseren Vermieter haben wir noch nicht kontaktiert. Ich möchte erstmal die Original-Rechnung für die Wasserkosten einsehen.

Bisher haben wir uns auch wenig Gedanken über eine falsche Abrechnung gemacht, da diese von einem eigenständigen Unternehmen durchgeführt wird.

Was sagt ihr dazu?

Gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

--- editiert vom Admin

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Kosten, die für leerstehende Wohnräume anfallen, muss auf jeden Fall der VM tragen.

Was ist denn überhaupt im MV zu den Nebenkosten "Wasser" vereinbart??

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zur Verteilung der Wasserkosten gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Eine Umlage der Kalt- und Abwasserkosten alleine nach Verbrauch ist zulässig und führt dann zu dem von Euch genannten Ergebnis.

Wenn die Kosten nach Verbrauch umgelegt werden, fallen für eine leer stehende Wohnung keine Kosten an, die der Vermieter zu tragen hätte.

Ob Du den Verteilerschlüssel für sinnvoll hälst, spielt dabei keine Rolle. Andere Verteilerschlüssel führen zu anderen Ungerechtigkeiten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.09.2009 21:46:14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!

Also im Mietvertrag ist zur Nebenkostenabrechnung nichts geregelt.

Ich versuche das nochmal etwas klarer zu beschreiben:

Der Wasserverbrauch wird für jede Wohnung im Haus ermittelt. In unserem Fall waren das eben knapp 50 m³. Diese werden auf der NK-Abrechnung unter dem Posten "Wasser und Abwasser" abgerechnet. Soweit okay.

Wenn wir allerdings für knapp 50 m³ Wasser über 500 € bezahlen sollen, werde ich eben etwas stutzig. Zumal der Kubikmeter in den vergangenen Jahren deutlich billiger war. (Außerdem hat der zuständige Wasserverband die Preise in den letzten Jahren nicht erhöht, beim Wasser sogar gesenkt.)

Meine Vermutung ist einfach, dass unser Vermieter die Grundgebühren, welche vom Wasserverband für den Rohranschluss berechnet werden, mit in den Posten "Wasser und Abwasser" einbezieht. Und eben dieser Posten wird nach Verbrauch aufgeschlüsselt (1270 € für 115 m³ (Gesamtkosten aller im Haus, wovon *vermutlich* ca. 750 € auf Grundgebühren entfallen)).

Meiner Meinung nach sollten doch die Grundgebühren für den Wasseranschluss einzeln auf der NK-Rechnung aufgeführt und z. Bsp. nach Wohnraum abgerechnet werden, oder? - Weil: Sobald eine Wohnung nicht vermietet ist, sinkt der gesamte Wasserverbrauch und die Kosten pro verbrauchten Kubikmeter steigen enorm wegen der einberechneten Grundgebühren.

Wenn nun noch unser Nachbar auszieht, dürfen wir die gesamten Kosten für den Hausanschluss tragen. Also müsste ich bei der nächsten NK-Abrechnung mit 1000 € Wasserkosten für 50 m³ rechnen.

Das kann doch nicht normal sein? Von daher müssten doch die erwähnten Grundgebühren z. Bsp. nach Wohnraum berechnet werden. Damit ist auch gewährleistet, dass eine leerstehende Wohnung - bzgl. der anfallenden Kosten - vom Vermieter getragen wird und dieser nicht die Kosten "heimlich" auf die noch verbliebenen Mieter umwälzt.

-- Editiert am 29.09.2009 11:57

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wie? Nichts im MV geregelt? Ihr müsst doch irgendwas zu den Nebenkosten vereinbart haben?

Dann wäre ja Folgendes relevant, oder?


Verschiedene Nebenkosten-Arten
Nebenkosten sind grundsätzlich Vermietersache. Mieter brauchen sie nur zu zahlen, wenn dies eindeutig im Mietvertrag geregelt ist. Hiervon ausgenommen sind die Heizkosten, da sie verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Zu den Nebenkosten gehören:
• Kalt-, Warm- und Abwasser
• Heizkosten
• Schornsteinreinigung
• Fahrstuhl
• Beleuchtung
• Hausreinigung
• TV-Versorgung
• Gartenpflege
• Einrichtungen der gemeinsamen Wäschepflege
• Müllabfuhr/Müllbeseitigungskosten
• Straßenreinigung
• Hausmeister
• Sach- und Haftpflichtversicherung
• öffentliche Lasten wie Grundsteuer
• Ungezieferbekämpfung



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.09.2009 21:46:14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

> Ihr müsst doch irgendwas zu den Nebenkosten vereinbart haben?

Ja, schon, allerdings nur die monatlichen Kosten für Heizung und Wasser. Da müsste ich nochmal genau gucken, viel steht wirklich nicht drin. Nichts detailiertes und auf jeden Fall _ nichts _ mit einem Abrechnungsschlüssel (also wie die Kosten für Kaltwasser, Heizung und Warmwasser berechnet werden)!

Mir geht es aber erstmal darum, ob die Art der Abrechnung überhaupt rechtmäßig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Meine Vermutung ist einfach


Dann klär doch erst mal das .




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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.09.2009 21:46:14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Natürlich haben wir jetzt Einsicht in die Originalrechnungen gefordert. Das kann allerdings dauern.

Unabhängig davon sollte doch jemand beantworten können, ob die Grundgebühren anhand der Wohnungsgröße oder des Wasserverbrauchs zu berechnen sind?

15x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

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