Abrechnung der Heizkosten ohne vollständige Ablesung

10. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
tirron
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung der Heizkosten ohne vollständige Ablesung

Hallo, ich habe folgende Frage. Die neue Hausverwaltung für unser Haus hat jetzt die Heiz-/Betriebskostenabrechnung für 2017 gestellt. Darin enthalten ist eine ziemlich hohe Heizkostenabrechnung, die allerdings auf keiner vollständigen Ablesung basiert. Der Gaszähler für das gesamte Haus, welcher sich im Keller befindet, wurde die letzten Male Anfang 2014 und danach erst wieder Anfang 2018 abgelesen. Nun wurde der Verbrauch dieser 4 Jahre einfach durch 4 geteilt und entsprechend für das Jahr 2017 1/4 des gesamten 4Jahres Verbrauch abgerechnet und als Gesamtkosten allen Mietern in Rechnung gestellt. Die Hausverwaltung ist erst seit ca. Mitte 2017 für das Haus zuständig, also nicht für die fehlenden Ablesungen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 verantwortlich. Wir Mieter aber ja auch nicht. Keiner weiß also, wie hoch der Verbrauch für das abgerechnete Jahr 2017 wegen der fehlenden Anfangsablesung wirklich war. Ist es da überhaupt rechtens, dass die Hausverwaltung die Heizkosten auf diese Art abrechnen kann? Es war ja sicher für den Vermieter immer möglich, sich den Zugang zum Gaszähler zu verschaffen und jedes Jahr abzulesen/ablesen zu lassen. Offensichtlich wurde dies aber verschlampt.
Ich danke bereits für hilfreiche Antworten.

Gruß tirron

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von tirron):
Der Gaszähler für das gesamte Haus, welcher sich im Keller befindet, wurde die letzten Male Anfang 2014 und danach erst wieder Anfang 2018 abgelesen.


Wenn das ein Hauptzähler ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das der Anbieter den 4 Jahre lang nicht abgelesen und keine Jahresabrechnung gemacht hat.

Zitat (von tirron):
Ist es da überhaupt rechtens, dass die Hausverwaltung die Heizkosten auf diese Art abrechnen kann?


Jein.

Konnten Zähler, warum auch immer, nicht abgelesen werden darf der Verbrauch anhand von Vorjahreswerten geschätzt werden.

Am besten verlangst Du beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen.

Dann muß er ja erklären wie er auf den Gasverbrauch gekommen ist wenn keine Rechnung vorliegen sollte.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Wenn das ein Hauptzähler ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das der Anbieter den 4 Jahre lang nicht abgelesen und keine Jahresabrechnung gemacht hat.


Sehe ich auch so.

Zitat (von Anitari):
Am besten verlangst Du beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen.


Sie dürfen die Belege auch fotografieren und können Sie dann zu Hause in Ruhe durchlesen, wenn sie dann Fragen haben, melden Sie sich am besten hier.

Sie haben ja offensichtlich Heizkostenabrechnungen aus den Vorjahren (sonst hätten Sie nicht feststellen können, dass diese nun erheblich höher ist), in diesen müssen die Zählerstände ja auch erfasst worden sein.

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