Hallo hab eben meine Wasser Abwasser Rechnung für den Zeitraum vom Nov.2009/März 2011 nochmal eingesehen.
Dabei ist mir aufgefallen, daß mein Vermieter mir 70m3 berechnet. Keine Angabe von Zählerständen oder Verteilungsschlüssel. Ist so eine Abrechnung überhaupt rechtskräftig?
Wer kann mir dies beantworten.
mfg RASER123
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Abrechnung für Wasser
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Keine Angabe von Zählerständen
Muß auch nicht sein.
quote:
Verteilungsschlüssel.
Immerhin ist Wasser korrekt in m³ ausgewiesen.
Wie sieht denn die restliche Abrechnung aus ?
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In der Abrechnung haben die Verteilerschlüssel exakt angegeben zu sein. Die m³-Angaben allein reichen nicht aus.
Wenn laut Mietvertrag kein Verteilerschlüssel angegeben ist, dann gilt die Verteilung nach Quadratmetern der Wohnfläche.
Dazu § 556 a Abs 1 BGB
.
Was noch auffällt, ist die Angabe des Abrechnungszeitraumes von über 12 Monaten. Das wäre nicht zulässig.
Aber möglicherweise handelt es sich ja um 2 Abrechnungen.
Man könnte sich auch mal den § 556 Abs.3 BGB
anschauen.:)
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quote:
Wenn laut Mietvertrag kein Verteilerschlüssel angegeben ist, dann gilt die Verteilung nach Quadratmetern der Wohnfläche.
Auch wenn sich in den Mietwohnungen Wasseruhren befinden ?
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Was noch auffällt, ist die Angabe des Abrechnungszeitraumes von über 12 Monaten. Das wäre nicht zulässig.
Das hatten wir doch erst vor wenigen Tagen, ist einmalig zulässig.
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Der VM kann für den Zeitraum 2009 keine NK mehr verlangen. Die hätte euch spätestens (je nach Abrechnungszeitraum) am 31.12.2010 vorliegen müssen.
Der VM muss alle 12 Monate eine NK-Abrechnung erstellen (§556 BGB
ABs. 3), eine Abrechnung über 3 Jahre ist bestimmt nicht zulässig (2009, 2010, 2011).
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quote:<hr size=1 noshade>Der VM kann für den Zeitraum 2009 keine NK mehr verlangen <hr size=1 noshade>
Will doch auch keiner.
quote:<hr size=1 noshade>Der VM muss alle 12 Monate eine NK-Abrechnung erstellen <hr size=1 noshade>
Soso
BGH VIII ZR 316/10 27.07.11
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quote:<hr size=1 noshade>Auch wenn sich in den Mietwohnungen Wasseruhren befinden ? <hr size=1 noshade>Dann müssten in dem Mietobjekt in jeder Mietwohnung Wasserzähler installiert sein. Die hier angegebenen 70 m³ sagen aber darüber nichts aus. Der Vermieter könnte dennoch über den Daumen verteilt haben.
quote:<hr size=1 noshade>Das hatten wir doch erst vor wenigen Tagen, ist einmalig zulässig. <hr size=1 noshade>Nö, nicht diesen Fall betreffend.
quote:<hr size=1 noshade>SosoDas Urteilt bezieht sich auf eine einmalige einvernehmlich (also eine mit dem Mieter abgesprochene) Verlängerung die aber auch nur bei einem Wechsel (des Abrechnungszeitraums) erlaubt wäre. Trifft hier nicht zu.
BGH VIII ZR 316/10 27.07.11 <hr size=1 noshade>
Aber das war ja auch nicht das Thema - es wurden sich ja nur die Abrechnungen angeschaut.
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-- Editiert sinus44 am 19.12.2011 06:35
quote:
es wurden sich ja nur die Abrechnungen angeschaut.
So isses und Du machst ein Faß auf.
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Vielen Dank für eure Zahlreiche Resonanz.
Werde bei der nächsten Abrechnung wohl genauer hinschauen.
mfg RASER123
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