Nachdem ich letzten November umgezogen bin, habe ich nun am 20. Januar 2011 eine merkwürdige Zahlungsaufforderung zugestellt bekommen für eine Nebenkostenabrechnung des Jahres 2009! Also für einen Verbrauch der im Dezember 2009 angefallen sein soll.
Muss ich diese bezahlen? Mein neuer Mieter hat mir gesagt, dass man solche Rechnungen nur fordern darf, wenn sie sich auf das vergangene Jahr beziehen. Da ich die Rechnung allerdings 2011 bekommen habe und sie sich auf 2009 bezieht, ist das überhaupt in Ordnung? Oder hätte mein ehemaliger Vermieter mir solch eine Abrechnung für 2009 schon längst irgendwann im Jahr 2010 zukommen lassen müssen?
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Abrechnung von 2009 noch gültig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hast Du bei Deinem Umzug denn Deinem alten Vermieter Deine neue Adresse mitgeteilt ?
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Ja natürlich. Die neue Anschrift war ihm bekannt. Er hat ja auch eine Kopie des Übergabeprotokolls sowie dann nochmal ein kurzes Schreiben mit der Bestätigung dass die Mietkaution ausgezahlt wurde an meine neue Adresse im November 2010 geschickt.
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Erst die Kaution auszahlen und dann die Abrechnung schicken ?
Interessante Reihenfolge.
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Von der Kaution wurden 150 Euro vorerst einbehalten wegen einer erwarteten Nebenkostennachzahlung für 2010.
Aber: Da erwartet der Vermieter für das ganzen Jahr 2010 nur 150 Euro Nachzahlung, und jetzt möchte er plötzlich dass ich für einen einzigen Monat im Jahr 2009 allein 150 Euro nachzahle.
Bin ich denn überhaupt verpflichtet Rechnungen für 2009 zu bezahlen, die mir erst 2011 zugeschickt wurden?
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--- editiert vom Admin
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