Angenommen Mieter
X hat im September 2011 eine Abrechnung über die Heizkosten vom 1.5. bis 30.9.2010 und über die weiteren Nebenkosten vom 1.5. bis 31.12.2010 bekommen.
Mittlerweile ist der Mieter ausgezogen, hat aber trotz mehrmaligem Nachfragen heute noch immer keine weitere Abrechnung für den Zeitraum nach dem 30.9. bzw. 31.12.2010 erhalten.
Ist der Vermieter dann noch im Recht eine Abrechnung einzufordern, da er die letzte Abrechnung erst im September 2011 geschickt hat?
Oder ist er nicht im Recht, da der Abrechnungszeitraum schon über 12 Monate her ist?
Außerdem hat der Vermieter Guthaben aus dem Abrechnungszeitraum 2010 vom Mieter X einbehalten. Kann der Mieter X dieses Geld einfordern? Egal ob der nächste Abrechnungszeitraum verjährt ist oder nicht?
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Abrechnungszeitraum - Welches Datum gilt?
26. April 2012
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Frage vom 26. April 2012 | 18:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnungszeitraum - Welches Datum gilt?
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#1
Antwort vom 26. April 2012 | 19:00
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
Da Sie kein Abrechnungsdatum für den 12-Monatszeitraum angegeben haben, muss man ein wenig raten.
Wenn der Abrechnungszeitraum des Vermieters immer am 31.12. endet, dann sind Forderungen aus 2010 bereits verjährt. Lediglich eine Gutschrift kann vom Vermieter gefordert werden. Da Sie bereits ausgezogen sind, wird der Vermieter die Gutschrift verrechnet haben!?
Er hat aber unbedingt eine nachvollziehbare Abrechnung für einen 12-Monatszeitraum zu erstellen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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