Absage trotz mündlichem Mietvertrag und Mietvertragsunterschrift seitens Mieter

28. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
mb.19965
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Absage trotz mündlichem Mietvertrag und Mietvertragsunterschrift seitens Mieter

Hallo,
ich wollte mich jetzt mal erkundigen wie ich auf rechtlicher Sicht dastehe.

Mein Freund und ich haben von einem Mitarbeiter einer Immobilienverwaltung die Zusage zu unserer Traumwohnung bekommen. Da er mich an diesem Tag telefonisch nicht erreichen konnte, hat er sogar in meiner Arbeitsstelle angerufen und meinen Chefs (Tante und Onkel meines Partners) am Telefon mitgeteilt, dass wir die Wohnung bekommen und er alle anderen Bewerber "blockiert" hat. Die Anzeige der Wohnung auf der Internetplattform wurde auch am selben Tag rausgelöscht. Als ich benachrichtigt wurde habe ich ihm folgende E-Mail geschrieben:

Sehr geehrter Herr ...,

über die Zusage zur Wohnung haben wir uns sehr gefreut.

Ich meine mich erinnern zu können, dass Sie am Telefon zu mir meinten, dass die Wohnung ab 01.07. zu beziehen wäre, im Internet stand allerdings der 01.06.
Wäre denn ein Bezug erst ab 01.07. möglich?

Daraufhin haben wir uns dann schriftlich auf den 01.07. geeinigt und er teilte mir auch per E-Mail mit, dass er den Mietvertrag auf den 01.07. schreiben wird.

Per E-Mail habe ich dann auch am selben Tag den Mietvertrag als Anhang erhalten, eine Woche danach dann per Post.
Da wir beide wärend des Einzugs in die Wohnung noch in der Ausbildung sind, haben wir auf dessen Wunsch dem Verwalter (er hat vorher mit dem Chef telefonisch nochmal alles besprochen) eine unterschriebene Bürgschaft der Firma per Fax (habe auch noch die Faxbestätigung) zukommen lassen.

Ca. 2 Wochen danach habe ich per E-Mail mit Ihm noch einmal einen Besichtigungstermin, um die Wohnung meiner Mutter zu zeigen, vereinbart und ihm den unterschriebenen Mitvertrag übergeben (Zeugen: mein Partner und meine Mutter).

Zwischen der Zusendung des Mietvertrags und der erneuten Besichtigung hat dieser auch eine Bankauskunft von uns beiden durchgeführt. (das weiß ich weil er diese erst aus Versehen an die Faxnummer meiner Arbeit, statt an die Bank geschickt hat)

Nun habe ich ihn gestern telefonisch nach mehrmaligen Versuchen und einer nicht erfolgten Rückruf, um den ich seine Bürodame gebeten habe, erreicht.
Jetzt meinte er zu mir am Telefon, dass angeblich das Zustandekommen des Mietvertrags jetzt "sehr in der Schwebe" ist, da angeblich meine Bankauskunft sehr schlecht war. Wortwörtlich von ihm solle ich mehrfache Kontoüberziehungen haben.

Habe dann aber mit meinem Bankberater gesprochen und der meinte, dass ich NOCH NIE mein Konto überzogen habe und er bei der Auskunft bei allem "gut" angekreuzt habe.
Er hat lediglich bei der Anfrage des Verwalters, ob ich mir die Miete alleine leisten kann, angekreuzt, dass er dies nicht genau beantworten kann. (ist ja verständlich, dass ich in der Ausbildung mit 580€ Gehalt keine 800€ Wohnung leisten kann)
Der Verwalter wusste ja auch, dass wir ZUSAMMEN die Wohnung mieten (beide haben den Mietvertrag unterschrieben) und wir haben ja auch noch die Bürgschaft einer ganzen Firma.

Jetzt ist meine Frage, ob der Verwalter trotz des von uns unterschriebenen Mietvertrags (ja auch mit Zeugen), der Übergabe des Mietvertrags und der unterschriebenen Bürgschaft überhaupt noch eine Möglichkeit hat den Mietvertrag platzen zu lassen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von mb.19965):
Jetzt ist meine Frage, ob der Verwalter trotz des von uns unterschriebenen Mietvertrags (ja auch mit Zeugen), der Übergabe des Mietvertrags und der unterschriebenen Bürgschaft überhaupt noch eine Möglichkeit hat den Mietvertrag platzen zu lassen?


Interessante Frage.....
Wie weit willst Du denn in dieser Angelegenheit gehen ?
Wenn der Verwalter Euch die Wohnung jetzt nicht gibt, müsstet Ihr den "Mietvertrag" quasi einklagen. Geht da, dass Ihr hier nochmal Geld investiert ? -> Rechtsschutzversicherung vorhanden ?

Wenn nein, dann unter Lebenserfahrung verbuchen und abhaken.

Ansonsten spricht schon viel dafür, dass da ein Mietvertrag schriftlich geschlossen werden sollte und das schon eine feste Zusage und ein Angebot war, welches Ihr angenommen habt. Ob jetzt die Einkommenssituation es rechtfertigt, dann doch abzusagen (seitens des Verwalters) kann ich schlecht abschätzen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von mb.19965):
überhaupt noch eine Möglichkeit hat den Mietvertrag platzen zu lassen?

Da nichts davon zu lesen ist das der Vermieter den Vertrag auch schon unterschrieben hat, gibt es noch gar keinen Vertrag. Nur das Angebot des Mieters einen Vertrag abzuschließen das der Vermieter noch nicht angenommen hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mb.19965
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Zitat (von mb.19965):
Jetzt ist meine Frage, ob der Verwalter trotz des von uns unterschriebenen Mietvertrags (ja auch mit Zeugen), der Übergabe des Mietvertrags und der unterschriebenen Bürgschaft überhaupt noch eine Möglichkeit hat den Mietvertrag platzen zu lassen?


Interessante Frage.....
Wie weit willst Du denn in dieser Angelegenheit gehen ?
Wenn der Verwalter Euch die Wohnung jetzt nicht gibt, müsstet Ihr den "Mietvertrag" quasi einklagen. Geht da, dass Ihr hier nochmal Geld investiert ? -> Rechtsschutzversicherung vorhanden ?

Wenn nein, dann unter Lebenserfahrung verbuchen und abhaken.

Ansonsten spricht schon viel dafür, dass da ein Mietvertrag schriftlich geschlossen werden sollte und das schon eine feste Zusage und ein Angebot war, welches Ihr angenommen habt. Ob jetzt die Einkommenssituation es rechtfertigt, dann doch abzusagen (seitens des Verwalters) kann ich schlecht abschätzen.


Ja, mein Partner hat eine Rechtsschutzversicherung. Wie weit könnte man da dann diesbezüglich gehen? Also was würde da für uns eigentlich "rausspringen" können?

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#4
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Harry van sell hat den Knackpunkt schon genannt..... Der Vermieter hat den Vertrag nicht unterschrieben. Insofern geht es lediglich darum, ob in einem Rechtsstreit ein Richter das Verhalten des Vermieters so ansehen würde, dass er Euch ein Angebot gemacht hat, Ihr habt es angenommen und er nun auch daran gebunden ist, auch wenn seine Unterschrift noch fehlt.

Wie so was ausgeht weis keiner.

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#5
 Von 
mb.19965
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann weiß ich jetzt zumindest Bescheid, dass ich eigentlich wenn der Verwalter jetzt absagt einfach "Pech gehabt" habe.

Ärgerlich ist einfach, dass wir schon unsere Wohnung gekündigt haben, da wir ja "eigentlich" in 4 Wochen dort einziehen.

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#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von mb.19965):
Ärgerlich ist einfach, dass wir schon unsere Wohnung gekündigt haben, da wir ja "eigentlich" in 4 Wochen dort einziehen.


Das sollte man nie tun...... solange man den vom Vermieter unterschriebenen Vertrag in Händen hält... Aber das wisst Ihr ja nun :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von mb.19965):
dass ich eigentlich wenn der Verwalter jetzt absagt einfach "Pech gehabt" habe.

Naja, man müsste halt mal die gesamte Kommunikation etc. prüfen, ob sich daraus nicht was ableiten lässt, das für den potentiellen Mieter positiv ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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