Hallo
Wie sieht die rechtliche Lage eigentlich aus wenn in einem Haus der Zettel wie früher üblich hängt " Türe bitte ab 22 Uhr abschließen " angebracht ist.
1. Ist dies bindend? ( was ich stark bezweifel )
2 Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Rettungsdienst oder ähnliches dadurch nicht schnell genug ins Haus kommt
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Abschließen der Haustür
17. Mai 2011
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Frage vom 17. Mai 2011 | 23:09
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 20x hilfreich)
Abschließen der Haustür
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#1
Antwort vom 18. Mai 2011 | 01:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
Eine Bitte ist eine Bitte und kein Befehl/Aufforderung/Anweisung.
quote:
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Rettungsdienst oder ähnliches dadurch nicht schnell genug ins Haus kommt
Das waäre ein Grund gegen solche Bitten vorzugehen falls es denn mal ein Befehl/Aufforderung/Anweisung werden sollte.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 18. Mai 2011 | 09:09
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 20x hilfreich)
Wenn es aber so gehandhabt wird das ab 22 Uhr immer wieder der selbe zur Tür rennt und diese abschließt, kann man was dagegen machen? Wie schon aus den genannten Gründen, ist schonmal irgendwo aus solchen Gründen etwas passiert, wer ist haftbar?
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#4
Antwort vom 18. Mai 2011 | 09:19
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 968x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 18. Mai 2011 | 18:18
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
quote:
" Türe bitte ab 22 Uhr abschließen "
Eine Bitte kann ihrer Art nach gar nicht bindend sein.
Eine Anordnung, wäre unzulässig.
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