Absperrung für Umzug & unrenovierte Wohnung

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)
Absperrung für Umzug & unrenovierte Wohnung

Servus ihr guten!

Wir ziehen innerhalb München um und jetzt frage ich mich zwei Dinge. In dem Übergabeprotokoll beim Einzug steht drin, dass wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben. Dann muss ich die beim Auszug nicht renovieren, oder?
Zum anderen würde ich gerne unten den Parkplatz absperren für den Umzugswagen. Viele machen das ja einfach so. Darf ich das denn?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich glaube das Thema mit der unrenovierten Wohnung wurde schon mehrmals behandelt. Wenn es so im Übergabeprotokoll steht musst du sie definitiv nicht renoviert übergeben. Da würde ich in jedem Fall drauf bestehen.
Zum Thema Absperrung: Du musst bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag stellen und das 12 Werktage im Voraus. Dann brauchst du Halteverbotsschilder, die du 72 Stunden vor dem Tag des Umzugs aufstellst.

Quelle: https://www.umzuege-brandlmeier.de/umzugstipps/item/192-umzug-halteverbot-muenchen.html

Hilft dir das weiter?

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#2
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Oh mann. Okay. Ja ist nur jetzt doof, weil wir in 2 Wochen umziehen wollen, das heißt wir sind schon zu spät :( Hat das denn rechtliche Konsequenzen, wenn wir das einfach so absperren?

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#3
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Wie in dem Artikel steht, könnte das als Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden. Viele machen es halt trotzdem und oft sagt keiner was. Ein Risiko ist immer dabei. Ich bin jedoch immer ein Fan davon alles korrekt zu machen, da mit spart man sich viel Nerven...

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Rasar):
Ja ist nur jetzt doof, weil wir in 2 Wochen umziehen wollen, das heißt wir sind schon zu spät

Anträge für Halteverbotszonen müssen bis zu 12 Werktage im Voraus bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.Heute beantragt--- dürfte noch passen. Etwas betteln--- vielleicht klappts

-- Editiert von Anami am 31.07.2019 11:06

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Es wäre einrechtswidriger Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum - das kann dann ein Bußgeld geben. Worst Case wäre je nach Art der Absperrung "gefählicher Eingriff in den Straßenverkehr", das wäre dann Strafrecht.

Und es muss sich keiner daran halten, man kann sich also einfach dort hinstellen und ihr habt Pech.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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