Abstellraum mitgemietet = Problem

20. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
chaosqueen2010
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Abstellraum mitgemietet = Problem

Hallo!

Wir sind in eine tolle wohnung gezogen. 2Familienhaus (wohnungen übereinander) und Anbau mit gewerblicher Nutzung.
Das haus ist nicht unterkellert und da die Nachbarin (wir wohnen oben, sie unter uns), den Garten samt Kellerräumen in beschlag genommen hat, haben wir laut mitvertrag einen Lagerraum unter der Wohnung zur Nutzung.

Nun folgendes Problem. Um diesen Lagerraum zu erreichen, müssen wir durch eine Art Aufenthaltsraum. Sprich, ich gehe ins Treppenhaus, dann in diesen Aufenthaltsraum und von da aus in meinen Lagerraum (quasi Durchgangszimmer).
Es gibt auch baulich keine andere Möglichkeit, außer der Vermieter lässt extra einen Durchbruch zur Straße hin machen und baut eine Tür ein.

Bisher hatte die Gewerbeeinheit in dem Lagerraum noch ne Menge Krempel und Nachbarin und Gewerbe meinten, dass wäre so geregelt mit dem Vermieter.
Der Vermieter meinte allerdings, dass wir den alleine Nutzen können und es ja auch im Mietvertrag steht.

nun wurde versucht im gewerbe einzubrechen und ich möchte meinen Lagerraum, der sonst immer offen stand, damit Gewerbeeinheit an ihre Sachen kommt, abschließen.

nun habe ich denen einen Zettel gemacht und gebeten, sie möchten ihre Sachen rausnehmen, da wir den Raum abschließen möchten. Nach über ner Woche keine Reaktion.
So habe ich dann ihre Sachen in den Aufenthaltsraum gestellt und abgeschlossen.

Darauf hin meinte Gewerbe, dass wir die Sachen wieder reinräumen sollen, da sie uns sonst den Durchgang verweigern. Ich können denen ja einen Zweitschlüssel geben.
Das seh ich überhaupt nicht ein. Das Lager habe ich mitgemietet und für deren Krempel auch gar keinen Platz mehr.

Wie mach ich das nun aber mit dem Durchgang? Immerhin wird das Arbeitsmaterial täglich benötigt.

-- Editiert chaosqueen2010 am 20.09.2013 09:30

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
haben wir laut mitvertrag einen Lagerraum unter der Wohnung zur Nutzung.


Da ist jetzt die Frage:
Sollte das lediglich heißen, Ihr könnt Eure Sachen "auch" mit da reinstellen oder ist der Lagerraum Euch explizit zur alleinigen Nutzung zugesagt worden ?



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#2
 Von 
chaosqueen2010
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!
Laut Mietvertrag für unsere Nutzung. Sonst hätte ich ja nicht gefragt;)

Der Gewerbeeinheit ist der raum ja auch angeboten worden, aber die wollten den nicht und haben somit keine Nutzung im Mietvertrag stehen.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Laut Mietvertrag für unsere Nutzung. Sonst hätte ich ja nicht gefragt;)


Du hast jetzt den tieferen Sinn meiner Frage nicht verstanden ;)

Steht da explizit drin, dass Ihr alleine den nutzen dürft oder allgemein, dass Ihr den Raum nutzen dürft ??

Wenn in einem MFH z.B. im Mietvertrag der Garten zur Nutzung mit zur Verfügung steht, heist es ja nicht, dass nur dieser eine Mieter das Recht auf die Nutzung hat.

Im Prinzip müsstet Ihr das aber mit dem Vermieter klären, er muss das mit der Gewerbeeinheit regeln, nicht Ihr.

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#4
 Von 
chaosqueen2010
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!
doch ich habe die Frage verstanden. es ist klar, dass es anders ist, wenn nur drinsteht zur Mitbenutzung o.Ä.
Wir haben zur Alleinnutzung drinstehen.

daher ja die Frage, ob die Gewerbeeinheit einfach ihre tür abschließen kann und ich komme an meinen Raum nicht. dann wird das mit Arbeiten ja auch nichts. heißt also Verdienstausfall.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Wir haben zur Alleinnutzung drinstehen.


Solche Infos im Ausgangspost mitzuteilen würde die Sache leichter machen ... :neck:

Das Problem ist letztendlich, dass Euer Vermieter hier tätig werden muss. Wobei die Frage ist, ob er Euch die Nutzung (der Raum wurde ja nicht mitvermietet) dann nicht einfach wieder entziehen kann.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

quote:
Um diesen Lagerraum zu erreichen, müssen wir durch eine Art Aufenthaltsraum.
Und wem gehört dieser Aufenthaltsraum?
Wenn der wiederum allein zu der Gewerbeeinheit gehört, dann möchte ich mal wissen, wie sich der Vermieter das vorgestewllt hat. Er hat dann offensichtlich einen Raum fremdvermietet, welcher nur durch die Mietsache erreichbar ist. Da wäre eine Art Wegerecht nötig, davon habe ich aber - innerhalb von Gebäuden - noch nie etwas gehört.

quote:
Wobei die Frage ist, ob er Euch die Nutzung (der Raum wurde ja nicht mitvermietet) dann nicht einfach wieder entziehen kann.
Wie kommst du darauf? - natürlich wurde der Raum mitvermietet, steht doch im Vertrag (genauso wie etwa ein Keller mitvermietet wird).

Stefan

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