Wir wohnen seit > 20 Jahren zur Miete in einem Haus mit 4 Mietparteien.
Vor ca 2,5 Jahren hat der Eigentümer gewechselt.
Von Anfang an nutzen wir einen Abstellraum - vor allem für Fahrräder. Beim Einzug wurde uns dies - leider nur mündlich - vom Eigentümer ausdrücklich gestattet (damals auch noch für Kinderwagen) und der zugehörige Schlüssel übergeben, er steht aber nicht im MV.
Wir nutzen den Raum auch nicht alleine, sondern mind. eine weitere Mietpartei mit uns gemeinsam und auch der neue Eigentümer stellt dort Sachen unter (wohnt aber nicht im Haus).
Mit dem neuen Eigentümer gab es schon mehrfach Ärger
- wir hätten unser Abteil auf dem Dachboden zu räumen (auch nicht im Mietvertrag, aber ebenso vom damaligen Vermieter zugewiesen)
- der 18 Jahre lang unentgeltlich genutzte Stellplatz (dito) kostet jetzt Miete
- Eigenbedarfskündigung zu Ende September, obwohl 10 Jahre Sperrfrist wegen GbR
- enormer Sanierungsstau und gleichzeitig Versuch, die Miete um 80% zu erhöhen
- …
Neueste Entwicklung: bis Ende Juni sei der Abstellraum zu räumen „sofern er nicht zur Mietsache gehört"
Jetzt die Frage: gehört der Raum zur Mietsache, wenn:
- wir die mündliche Zusage vom alten Eigentümer von vor 20 Jahren heranziehen
- wir von diesem den Schlüssel erhalten haben
- der neue Eigentümer uns per Email mitgeteilt hat, dass wir den Raum „bis auf Widerruf unentgeltlich nutzen können, da wir ja den Dachboden nicht mehr nutzen können"
Ich find zum Thema vor allem Hinweise, dass eine Schlüsselübergabe schon ein „Gewohnheitsrecht" bewirken kann.
Andere Meinungen?
Ulrike
Abstellraum soll Geräumt werden
9. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juni 2023 | 17:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstellraum soll Geräumt werden
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2023 | 20:01
Von
Status: Unbeschreiblich (116385 Beiträge, 39261x hilfreich)
Zitatdie mündliche Zusage vom alten Eigentümer :
Der Wortlaut war welcher?
Beweisbar wie genau?
Zitatder neue Eigentümer uns per Email mitgeteilt hat, dass wir den Raum „bis auf Widerruf unentgeltlich nutzen können, da wir ja den Dachboden nicht mehr nutzen können" :
Nutzlos, eher kontraproduktiv, denn die Bedingung ist ja nun erfüllt.
ZitatIch find zum Thema vor allem Hinweise, dass eine Schlüsselübergabe schon ein „Gewohnheitsrecht" bewirken kann. :
Keine Ahnung wo man solche "Hinweise" findet.
Mal abgesehen davon ,das es kein Gewohnheitsrecht gibt, könnte eine Schlüsselübergabe schon denknotwendigerweise kein Gewohnheitsrecht entstehen lassen.
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