Abstellraum widerrufen

9. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
go491379-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstellraum widerrufen

Hallo zusammen ich habe mal folgende Frage.

Wir haben letztes Jahr im Juni eine Wohnung in unserem Zweifamilienhaus vermietet und den Mietern unentgeltlich gestattet ihre Fahrräder und Autoreifen in einen unserer Schuppen abzustellen.

Nun ist es so, dass wir diese Nutzung gerne wieder entziehen möchten. Können wir dies so einfach ?

Es wurde nur mündlich die Nutzung zu gesagt, es gibt nichts schriftliches

Ich bedanke mich im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zunächst einmal allgemein: Auch mündliche Zusagen sind in aller Regel bindend. Selbst wenn im Mietvertrag sowas stehen würde wie "Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform", so würde eine mündliche Nebenabrede eine solche AGB aushebeln. Von daher ist es rein rechtlich sehr häufig irrelevant, ob eine Vereinbarung schriftlich oder mündlich geschlossen wurde. Spannend wird es erst dann, wenn eine solche Vereinbarung vor Gericht bewiesen werden muss. Es ist jedoch eindeutig nicht zu empfehlen, vor Gericht auf eine entsprechende Frage falsch zu antworten.

Nur zur eigentlichen Frage. Spannend ist daran das "unentgeldlich". Es gibt ein Urteil eines Obergerichtes, bei dem einem Mieter Jahre nach Abschluss des Mietvertrages vom Vermieter ein Fahrradabstellplatz ohne Auswirkung auf die Miete genehmigt wurde. Das Gericht hat geurteilt, dass dieser Abstellplatz dadurch nicht Teil des Mietvertrages wurde und vom Vermieter jederzeit wieder entzogen werden kann.

Wesentlich ist dabei jedoch das unentgeldlich. Dies war im oben beschrieben Fall einfach zu beweisen. Wenn bereits bei oder sogar vor Abschluss des Mietvertrages den Mietern dieser Abstellplatz angeboten wurde, dann wird das deutlich schwieriger. Nur dadurch, dass die Abrede mündlich war oder dass der Vermieter dies als unentgeldlich bezeichnet, muss das rechtlich nicht so sein. Der Mieter kann argumentieren, dass dieser Stellplatz bereits in der Miete inkludiert war. Dann dürfte der Vermieter den Stellplatz nicht entziehen.

Kurzum: Es kommt auf die Abläufe an. Bei Zweifamilienhaus kommt einem aber natürlich das erleichterte Kündigungsrecht in den Sinn. Sollte da wirklich nur zwei Wohnungen sein und ihr in der anderen Wohnung wohnen, dann könnt ihr eh ohne Angabe von Gründen den ganzen Mietvertrag kündigen. Das verschafft natürlich ein gewisses Druckmittel.

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