Abtretungserklärung wegen Schadensersatzansprüchen

21. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
prozessgretel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Abtretungserklärung wegen Schadensersatzansprüchen

Hallo,

am 30.06.2016 haben wir unser ehemaliges Mietobjekt verlassen und an unsere Vermieterin übergeben. Im Dezember haben wir 3 Schreiben ihres Rechtsanwalts erhalten. Die von ihr dabei geltend gemachten Schadensersatzansprüche erreichen mittlerweile eine Höhe von mehreren Fantastillarden. Alle Ansprüche sind völlig an den Haaren herbeigezogen. Im letzten Anwaltsschreiben wurde mitgeteilt, dass unsere Vermieterin 50% ihrer Schadensersatzansprüche an ihren Ehemann, der nicht unser Vermieter ist, abgetreten hat. Die Erklärung liegt in Kopie vor.
Handelt es sich hierbei um einen Taschenspieler-Trick meiner Vermieterin? Könnte uns daraus ein finanzieller Schaden entstehen?

Gruß

prozessgretel

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von prozessgretel):
am 30.06.2016 haben wir unser ehemaliges Mietobjekt verlassen und an unsere Vermieterin übergeben.



Abnahmeprotokoll vorhanden?


Zitat (von prozessgretel):
Alle Ansprüche sind völlig an den Haaren herbeigezogen.



????


Zitat (von prozessgretel):
Handelt es sich hierbei um einen Taschenspieler-Trick meiner Vermieterin?



Eher ihres Anwalts bezügl. Zeuge.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
prozessgretel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Abnahmeprotokoll wurde von Haus & Grund erstellt.

"Eher ihres Anwalts bezügl. Zeuge." muss ich wie verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von prozessgretel):
Abnahmeprotokoll wurde von Haus & Grund erstellt.



Und wie müssen wir dies verstehen?

Wer hat das Protokoll ausgefüllt und unterschrieben, was für Mängel sind dort aufgeführt und welche Mängel werden jetzt
geltend gemacht?


Zitat (von prozessgretel):
"Eher ihres Anwalts bezügl. Zeuge." muss ich wie verstehen?



Der Ehemann ist der neue Forderungsinhaber und kann seine Frau als Zeugen benennen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

1. Was steht im Übergabeprotokoll
2. Welche angeblichen Mängel macht der Anwalt geltend
3. Haben Sie nach Übergabe der Wohnung und vor Erhalt der anwaltl. Schreiben schon Korrespondenz mit dem VM geführt? Wenn ja, welchen Inhalts?
4. Hatten Sie Zeugen bei der Übergabe?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von prozessgretel):
Dezember haben wir 3 Schreiben ihres Rechtsanwalts erhalten. Die von ihr dabei geltend gemachten Schadensersatzansprüche


Welche genau?

Zitat (von prozessgretel):
am 30.06.2016 haben wir unser ehemaliges Mietobjekt verlassen und an unsere Vermieterin übergeben.


Und zu wann von wem wirksam gekündigt?


Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Der Ehemann ist der neue Forderungsinhaber und kann seine Frau als Zeugen benennen.


Es wurden nur 50% abgetreten. Dann geht das nicht.

Zitat:
Könnte uns daraus ein finanzieller Schaden entstehen?


Selbst wenn die Forderungen tatsächlich völlig aus der Luft gegriffen sind, entsteht der finanzielle Schaden alleine dadurch, dass man sie abwehren muss.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn die Forderungen tatsächlich völlig aus der Luft gegriffen sind, entsteht der finanzielle Schaden alleine dadurch, dass man sie abwehren muss.


Das doch nur, wenn man einen Juristen mit ins Boot holt. Wehrt man sich alleine erfolgreich, wo wäre da der entstandene Schaden? Ich gehe mal davon aus, dass die VM die Kaution nicht rausrücken wollen und wenn sie es am Ende doch müssen, ist dies ja verzinst, also auch kein Schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von hh):
Es wurden nur 50% abgetreten. Dann geht das nicht.



@hh,


warum sollte das nicht gehen?




Danke und gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von prozessgretel):
Im Dezember haben wir 3 Schreiben ihres Rechtsanwalts erhalten. Die von ihr dabei geltend gemachten Schadensersatzansprüche erreichen mittlerweile eine Höhe von mehreren Fantastillarden. Alle Ansprüche sind völlig an den Haaren herbeigezogen.


Ich rechne mal damit, dass demnächst einen Klage oder ein Mahnbescheid beantragt wird, weil Verschlechtung der Mietsache nach 6 Monaten verjähren.

Was steht im Übernahmeprotokoll? habt Ihr das unterschrieben? Habt Ihr Zeugen für die Übergabe?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen