Hallo,
am 30.06.2016 haben wir unser ehemaliges Mietobjekt verlassen und an unsere Vermieterin übergeben. Im Dezember haben wir 3 Schreiben ihres Rechtsanwalts erhalten. Die von ihr dabei geltend gemachten Schadensersatzansprüche erreichen mittlerweile eine Höhe von mehreren Fantastillarden. Alle Ansprüche sind völlig an den Haaren herbeigezogen. Im letzten Anwaltsschreiben wurde mitgeteilt, dass unsere Vermieterin 50% ihrer Schadensersatzansprüche an ihren Ehemann, der nicht unser Vermieter ist, abgetreten hat. Die Erklärung liegt in Kopie vor.
Handelt es sich hierbei um einen Taschenspieler-Trick meiner Vermieterin? Könnte uns daraus ein finanzieller Schaden entstehen?
Gruß
prozessgretel
Abtretungserklärung wegen Schadensersatzansprüchen
21. Dezember 2016
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Frage vom 21. Dezember 2016 | 09:59
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Abtretungserklärung wegen Schadensersatzansprüchen
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2016 | 11:09
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
Zitatam 30.06.2016 haben wir unser ehemaliges Mietobjekt verlassen und an unsere Vermieterin übergeben. :
Abnahmeprotokoll vorhanden?
ZitatAlle Ansprüche sind völlig an den Haaren herbeigezogen. :
????
ZitatHandelt es sich hierbei um einen Taschenspieler-Trick meiner Vermieterin? :
Eher ihres Anwalts bezügl. Zeuge.
gruß charly
#2
Antwort vom 21. Dezember 2016 | 11:20
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Abnahmeprotokoll wurde von Haus & Grund erstellt.
"Eher ihres Anwalts bezügl. Zeuge." muss ich wie verstehen?
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2016 | 12:46
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatAbnahmeprotokoll wurde von Haus & Grund erstellt. :
Und wie müssen wir dies verstehen?
Wer hat das Protokoll ausgefüllt und unterschrieben, was für Mängel sind dort aufgeführt und welche Mängel werden jetzt
geltend gemacht?
Zitat"Eher ihres Anwalts bezügl. Zeuge." muss ich wie verstehen? :
Der Ehemann ist der neue Forderungsinhaber und kann seine Frau als Zeugen benennen.
gruß charly
#4
Antwort vom 21. Dezember 2016 | 13:43
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
1. Was steht im Übergabeprotokoll
2. Welche angeblichen Mängel macht der Anwalt geltend
3. Haben Sie nach Übergabe der Wohnung und vor Erhalt der anwaltl. Schreiben schon Korrespondenz mit dem VM geführt? Wenn ja, welchen Inhalts?
4. Hatten Sie Zeugen bei der Übergabe?
#5
Antwort vom 21. Dezember 2016 | 18:42
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatDezember haben wir 3 Schreiben ihres Rechtsanwalts erhalten. Die von ihr dabei geltend gemachten Schadensersatzansprüche :
Welche genau?
Zitatam 30.06.2016 haben wir unser ehemaliges Mietobjekt verlassen und an unsere Vermieterin übergeben. :
Und zu wann von wem wirksam gekündigt?
#6
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 09:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Der Ehemann ist der neue Forderungsinhaber und kann seine Frau als Zeugen benennen.
Es wurden nur 50% abgetreten. Dann geht das nicht.
Zitat:Könnte uns daraus ein finanzieller Schaden entstehen?
Selbst wenn die Forderungen tatsächlich völlig aus der Luft gegriffen sind, entsteht der finanzielle Schaden alleine dadurch, dass man sie abwehren muss.
#7
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 09:47
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitat:Selbst wenn die Forderungen tatsächlich völlig aus der Luft gegriffen sind, entsteht der finanzielle Schaden alleine dadurch, dass man sie abwehren muss.
Das doch nur, wenn man einen Juristen mit ins Boot holt. Wehrt man sich alleine erfolgreich, wo wäre da der entstandene Schaden? Ich gehe mal davon aus, dass die VM die Kaution nicht rausrücken wollen und wenn sie es am Ende doch müssen, ist dies ja verzinst, also auch kein Schaden.
#8
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 11:53
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
ZitatEs wurden nur 50% abgetreten. Dann geht das nicht. :
@hh,
warum sollte das nicht gehen?
Danke und gruß charly
#9
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 15:18
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatIm Dezember haben wir 3 Schreiben ihres Rechtsanwalts erhalten. Die von ihr dabei geltend gemachten Schadensersatzansprüche erreichen mittlerweile eine Höhe von mehreren Fantastillarden. Alle Ansprüche sind völlig an den Haaren herbeigezogen. :
Ich rechne mal damit, dass demnächst einen Klage oder ein Mahnbescheid beantragt wird, weil Verschlechtung der Mietsache nach 6 Monaten verjähren.
Was steht im Übernahmeprotokoll? habt Ihr das unterschrieben? Habt Ihr Zeugen für die Übergabe?
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