Hallo zusammen,
meine zweite Frage für heute:
Unsere alte Wohnung hatte lt. Anzeige bei Immobilienscout "ca. 80qm" (wörtlicher Anzeigentext, Ausdruck noch vorhanden).
Im Vertrag selbst ist keine Angabe zur Wohnungsgröße enthalten.
Die letzte Nebenkostenabrechnung nannte 72,6qm als Größe, woraufhin ich nachgemessen habe (Schlüssel habe ich noch). Ergebnis: die 72,6qm entsprechen der Wirklichkeit.
Zusätzlich ist allerdings noch ein Kellerraum, ca. 12qm, vorhanden.
Der Vermieter ignoriert die Situation komplett.
Kann ich hier rückfordern?
Danke und ein schönes Wochenende.
Abweichende qm-Zahl in Angebot und Nebenkostenabrechnung
23. Juni 2007
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Frage vom 23. Juni 2007 | 11:32
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Abweichende qm-Zahl in Angebot und Nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 23. Juni 2007 | 11:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47629 Beiträge, 16834x hilfreich)
Eine Rückforderung ist nicht möglich, da die Abweichung weniger als 10% beträgt.
#2
Antwort vom 23. Juni 2007 | 12:29
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2043x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 23. Juni 2007 | 13:56
Von
Status: Master (4957 Beiträge, 466x hilfreich)
Anzeige ist Schall und Rauch; das ist keine vertraglich zugesicherte Eigenschaft.
#4
Antwort vom 23. Juni 2007 | 14:09
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 252x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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