Abwicklung der Kaution - Als Hauptmieter unwilligen Untermietern Arbeitszeit in Rechnung stellen?

15. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
ChristophK89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwicklung der Kaution - Als Hauptmieter unwilligen Untermietern Arbeitszeit in Rechnung stellen?

Guten Tag allerseits,

wie es manchmal eben geht, hat unsere Wohngemeinschaft im Streit ihr Ende gefunden.

Folgende Situation: Der Mietvertrag endete am 28.02, wir hatten uns verabredet am 26/27 unsere Wohnung zu kernreinigen und Küche und Möbel rauszuwerfen. Zuvor hatten wir alle unsere Zimmer bereits untervermietet und über mehrere Monate nicht dort gewohnt, da wir darauf warten mussten, dass der Mietvertrag auslief. Das war mit dem Vermieter abgesprochen.

am 25.02 hatte einer der derzeitigen Untermieter einen positiven Corona-Befund. Er war jedoch gut beisammen und hatte schon eine neue Wohnung, wo er dann auch (semi-legal) hingegangen ist, um dort seine Quarantäne zu verbringen. Meine ursprünglichen Mitbewohner haben sich daraufhin geweigert, am 26/27.02 die Wohnung auch nur zu betreten, aus Sorge, sich anzustecken.

Die Wohnung war gelüftet, alles war geplant, die Abholung der Möbel (ich hatte vieles über eBay Kleinanzeigen verkauft) usw., am 28.02 würden Maler, bei denen meine Vermieterin nur schwer einen Termin kriegen konnte, die Wohnung streichen und ab dem 01.03 gab es bereits einen neuen Mietvertrag mit meinem Nachmieter, der Soldat ist und sich für die Woche extra Urlaub genommen hatte (nicht einfach, wenn man Soldat ist).

Da ich im ursprünglichen Mietverhältnis der Hauptmieter war und meine beiden Mitbewohner bei mir nur zur Untermiete gewohnt hatten, musste ich alles komplett allein abwickeln und hatte keine Chance, mir kurzfristig Hilfe im Freundeskreis zu organisieren.

Jetzt meine Frage: Gerade rechne ich unsere Kaution ab. Kann ich meine Arbeitzeit (30h für alles) in Rechnung stellen?

Liebe Grüße,
Christoph

-- Editiert von ChristophK89 am 15.05.2022 17:18

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von ChristophK89):
Gerade rechne ich unsere Kaution ab.

Welche "unsere Kaution"? Die gibt es der Sachverhaltsschilderung nach gar nicht.



Zitat (von ChristophK89):
Kann ich meine Arbeitzeit (30h für alles) in Rechnung stellen?

Klar. Können kann man, denn könne kann man ja vieles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChristophK89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche "unsere Kaution"? Die gibt es der Sachverhaltsschilderung nach gar nicht.


Ich habe gegenüber meinem Vermieter - mit dem nur ich einen Vertrag habe - 2.640,00€ bezahlt. Das haben wir aufgeteilt, sodass die beiden - die nur mit mir einen Vertrag haben - mir jeweils 880,00€ gezahlt haben.

Ich habe von meinem Vermieter abzüglich der Malerarbeiten und Betriebskostenabrechnungen 1.084,00€ zurück erhalten, muss dieses Geld an sie weiterleiten, da ich ja deren Kaution nicht einfach einbehalten kann. Das muss alles sauber aufgelistet sein und Sinn machen.

Aber es war schon eine ganz miese Nummer, in einer derart eng gestrickten Situation am Ende komplett allein dazu stehen und die Arbeit machen zu müssen - während sich die beiden einfach rausgehalten haben und das auf ihre Angst vor einer Corona-Ansteckung geschoben haben, was ich ja auch irgendwo verstehen kann, aber wenn die Wohnung 24h gelüftet wird und man Maske trägt ist die Gefahr quasi nicht vorhanden ...

Daher die konkrete Frage, ob ich in so einem Fall Summe X für meine Arbeitsleistung einrechnen kann, ich habe schon nachgelesen, dass es mit Schadensersatzansprüchen bei Freizeit immer schlecht aussieht, fall es hilft: Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet.

LG
Christoph

0x Hilfreiche Antwort

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