Hallo,
in meinem letzten Beitrag hatte ich darüber berichtet, dass mein Vermieter trotz Pflicht meine Wohnung nicht mit Rauchmeldern ausstattet.
Probleme/Defekte in der Wohnung wurden in der Vergangenheit oft monatelang ignoriert/ausgesessen.
Nun habe ich meinen Vermieter bzgl. der Rauchmelder 2x angeschrieben. (Auf das erste Schreiben kam keine Reaktion.)
Das zweite Schreiben habe habe ich in der Hinsicht formuliert, dass ich meinen Vermieter nochmals auf seine Pflicht, die Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten, hingewiesen habe und ich darüberhinaus die anfallenden Kosten von der Miete abziehen werde...mit dem Hinweis, dass ich seine Akzeptanz unterstelle, sollte er sich innerhalb der nächsten 2 Wochen nicht melden, um dem Vorhaben zuzustimmen.
Nun meine Frage: Ist dies so rechtens?
Gruß
A.
Abzug von Miete möglich?
30. Juni 2017
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Frage vom 30. Juni 2017 | 14:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzug von Miete möglich?
#1
Antwort vom 30. Juni 2017 | 15:45
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2391x hilfreich)
Warum schon wieder ein Tread, einer reicht doch:
http://www.123recht.net/Vermieter-kuemmert-sich-nicht-um-Rauchmelder-(wer-haftet-bei-Brand)-__f521769.html
Und jetzt?
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