Änderung Hausordnung per Aushang

13. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Änderung Hausordnung per Aushang

Hallo,

wir sind vor 9 Jahen in eine Mietwohnung (EG, mit Terrasse und Gartennutzung) eingezogen. Es wurde uns seinerzeit eine Hausordung übergeben, in der die "normalen" Dinge wie Mittagsruhe und Lärm nach 22 Uhr geregelt ist.

Seit einigen Tagen hängt im Treppenhaus eine "Ergänzung" der Hausordnung. Darin steht jetzt, das ich ab 20 UHr aus Rücksicht der Mieter die Terrasse nicht mehr nutzen soll, es wird sogar vor dem täglichen Nutzen gewarnt.

Ist das Rechtens? Muss ich mich daran halten? Sollte ich Vorsorglich Widerspruch einlegen?

Frank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Santorin2001):
Ist das Rechtens? Muss ich mich daran halten? Sollte ich Vorsorglich Widerspruch einlegen?

Der Aushang ist rechtens, aber vermutlich rechtlich wirkungslos.

Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen. Dieser regelt Rechte und Pflichten von Mietern wie Vermietern. Einseitig kann keiner der Parteien diesen Mietvertrag ändern, solange es keine gesetzlichen oder mietvertraglichen Regelungen dazu gibt. Mieterhöhungen kann der Vermieter z.B. nur verlangen, weil § 558 BGB dies ermöglicht.

Solange es keine rechtlichen Regelungen gibt, welche die Terassennutzung z.B. wegen Lärmentwicklung beschränken, wäre der Aushang entweder eine Änderung oder eine Konkretisierung des Mietvertrages (siehe z.B. http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/51-hausordnung-einfuehrung-aenderung.html). Letzteres wäre noch erlaubt, ersteres nicht.

Wenn der Aushang bloße Empfehlungen beinhaltet, dann ist er rechtlich eh nicht bindend. Wenn er tatsächlich Vorschriften machen will, so wird er meiner Meinung nach nicht gültig sein. Das wäre eine deutliche Änderung des Mietvertrages und das ist nicht zulässig. Zulässig wären aber natürlich Abmahnungen oder sogar eine fristlose Kündigung, wenn der Mieter nachts zu laut ist und damit den Hausfrieden massiv stört. Das muss aber der Vermieter im Einzelfall beweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Santorin2001):
Ist das Rechtens? Muss ich mich daran halten?

Die Bedeutung des Wortes "soll" ist bekannt?



In wie weit ist diese Hausordnung überhaupt im Mietvertrag erwähnt?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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