Änderung Mietvertrag

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)
Änderung Mietvertrag

hallo,

meine mama hatte eine wohnung vermietet, jetzt ist meine mutter leider verstorben und die wohnung gehört mir sowie auch der mieter. :-)))
muss ich das im mietvertrag irgendwie ändern?

ich meine muss ich denn nicht den vertrag in kopie dem finanzamt geben wie soll ich das dann erklären.
oder einen neuen mietvertrag machen???

wie geht man da vor?

vielen dank für eure antworten.
zwerg

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Keine Hektik.

Als erstes mal den Erbschein besorgen, dann die Eintragung im Grundbuch ändern lassen.

Der Erbe tritt anstelle des Verstorbenen in den Vertrag ein, ein neuer Vertag ist nicht nötig.

Den Mieter schriftlich darüber informieren, das er dich als neuen Vermieter hat (Name, Anschrift und Telefonnummer) und auch die neue Bankverbindung mitteilen.
Das kann man als 'Ergänzung zum Mietvertrag vom XX.XX.XXXX' formulieren, 2 Exemplare die jeder unterschreibt, eines für den Mieter eines für den Vermieter.

Der Mieter kann einen Nachweis der Berechtigung verlangen (z.B. Erbschein oder Grundbuchauszug).




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
Zwergennase
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo zusammen,

vielen dank für eure antworten.
ich habe bereits alles erledigt.

liebe grüße
nicole

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Herzliches Beileid.

Das wichtigste wurde schon beschrieben.

Nur bei der Grundsteuer musst du jetzt schon aktiv werden, also den alten raussuchen oder anrufen.
Der kommt nicht automatisch jedes Jahr, sondern gilt bis zur Änderung, könnte also aus dem Jahr 2001 (DM / Euro) noch sein. (Mahngebühren)

Bei Gelegenheit die "Anlage V 2009" mit den Erklärungen runterladen und anschauen.
In der Bücherei etwas über Mietrecht und Nebenkosten ausleihen.



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#6
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Zumindest in München und Landkreis München:

Dieser Bescheid gilt solange, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Das machen immer mehr Länder, sehr gerne bei Steuern die länger gleich bleiben, einfach um Kosten zu sparen.

Wird auch oft bei der KfZ-Steuer angewandt.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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