Hallo, mein Mann hat zu DDR-Zeiten einen Mietvertrag mit seiner Firma abgeschlossen. Nun wollen wir uns scheiden lassen, er ist bereits ausgezogen, ich wohne mit meinem 18 jähr. Sohn noch in der Wohnung. Wir haben beim Vermieter angefragt, ob der Vertrag auf meinen Namen umgeschrieben werden kann. Anwort des Vermieters: Er kann geändert werden, dazu ist aber ein neuer Mietvertrag erforderlich. Da DDR-Mietverträge in Bezug auf Kündigung durch den Mieter günstiger sind (soweit ich weiß 14 Tage) und einige günstige Klauseln bei Kündigungen darin sind (nur besenrein), die ich in einem neuen Vertrag nicht mehr hätte, möchte ich keinen neuen Vertrag abschließen. Ich habe mal gelesen, dass Vermieter das gern anbieten es aber nicht rechtens ist. Ich habe nämlich vor umzuziehen und suche eine neue Wohnung, was nicht so leicht ist, von daher käme mir ein neuer Mietvertrag unpassend.
Würde mich über nähere Auskünfte freuen.
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"Marion"
Änderung Mietvertrag nach Scheidung und Auszug
> er ist bereits ausgezogen,
ich nehme an, er hat aber noch nicht gekündigt.
> Wir haben beim Vermieter angefragt, ob der Vertrag auf meinen Namen umgeschrieben werden kann.
Dem braucht der Vermieter nicht zuzustimmen.
Wenn der Mann kündigt müssen auch Sie raus.
Oder Sie akzeptieren die neue Vertragsvariante.
PS
ich dachte bislang in der DDR herrschte angeblich ein furchtbares Schreckensregime. Wenn ich Ihren Beitrag so lese passt der aber gar nicht in dieses Bild.
Hallo Marion
Fragen Sie Ihre Vermieter für eine neue Mietvetrag zu vorbereiten und geh Sie mit zu die DMB dort können Sie informieren ob Sie Recht haben an die alte Vertrag oder ander Rechte haben die mussen berücksichiget werden in die neue Vertrag.
Alberto II mussen Sie gar nicht whar nehemen
er hab so paar Bilder im Kopf die er hier im Wortformat seigen möchte. LOL
LG
Cats
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Hallo,
da es in der DDR nicht immer üblich war, bei einem Ehepaar beide Partner in den Vertrag aufzunehmen, hat bei einer Scheidung der nicht eingetragene Partner eine Bleiberecht. Er (Du) kann also vom Vermieter die Fortführung des Vertrages verlangen.
Durch den Ehevertrag und einer polizeilichen Meldung könntest Du ja beweisen, wie lange Du die Wohnung mitbewohnt hattest. Ich gehe hier mal davon aus. dass die Ehe schon entwas länger dauerte, denn bei einer "Kurzehe" wir das schwierig.
Gruß
Thomas
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