In dem vor Jahren abgeschlossenen Mietvertrag wurden die Nebenkosten mit pauschal 150 Euro (2 Personen) benannt mit Vermerk: Warmendmiete, keine Jahresabrechnung. Nachdem die Nebenkosten nun explodiert sind will Vermieter neuen Vertrag abschließen, wo dann jährlich Nebenkosten abgerechnet werden? Muss ich dem neuen Vertrag zustimmen? Mieterhöhung um 50 Euro wurde schon angekündigt. Geht das so einfach?
Änderung Mietvertrag wg Nebenkosten
18. Juni 2006
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juni 2006 | 22:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Mietvertrag wg Nebenkosten
#1
Antwort vom 19. Juni 2006 | 10:40
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 148x hilfreich)
Hallo Morrigwen,
einem neuen Mietvertrag musst Du nicht zustimmen. Dein Vermieter hat aber die Möglichkeit, die Miete innerhalb der gesetzlichen Regelungen zu erhöhen.
Gruss, JoKu
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.846
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
36 Antworten
-
4 Antworten
-
22 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten