In dem vor Jahren abgeschlossenen Mietvertrag wurden die Nebenkosten mit pauschal 150 Euro (2 Personen) benannt mit Vermerk: Warmendmiete, keine Jahresabrechnung. Nachdem die Nebenkosten nun explodiert sind will Vermieter neuen Vertrag abschließen, wo dann jährlich Nebenkosten abgerechnet werden? Muss ich dem neuen Vertrag zustimmen? Mieterhöhung um 50 Euro wurde schon angekündigt. Geht das so einfach?
Änderung Mietvertrag wg Nebenkosten
18. Juni 2006
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juni 2006 | 22:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Mietvertrag wg Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Juni 2006 | 10:40
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 146x hilfreich)
Hallo Morrigwen,
einem neuen Mietvertrag musst Du nicht zustimmen. Dein Vermieter hat aber die Möglichkeit, die Miete innerhalb der gesetzlichen Regelungen zu erhöhen.
Gruss, JoKu
Und jetzt?
Schon
266.715
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
36 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten