Hallo zusammen,
meine Mietverträge beinhalten unter anderem eine Klausel für Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen, als auch die Verpflichtung zur Endrenovierung. Dies ist lt. aktueller Rechtsprechung nicht mehr gültig und es entfällt für micht jeder Anspruch auf Schönheitsreparaturen.
Ich möchte nun, daß ausschließlich die Endrenovierung Bestand hat. In welcher Form muß dies geschehen? Ich habe einen Nachtrag zum Mietvertrag verfaßt und gehofft, daß beide Seiten unterschreiben werden, da es sich ja eigentlich um eine Reduzierung der Forderungen handelt. Zwei Mieter weigern sich jedoch. Welche Möglichkeit habe ich, diese alten Mietverträge auf eine vernünftige rechtliche Grundlage zu stellen.
Ich hoffe es kann mir jemand Auskunft geben.
Besten Dank
Änderung Mietvertrag wg. neuer Gesetze
Ihre Lage hat sich in der Tat seit dem BGH- Urteil vom 14.5.2003 (VIII ZR 308/02
) erheblich verschlechtert, weil die Schönheitreparaturen auf Grund der Unwirksamkeit beider(!) Formularklauseln wieder Ihnen zufallen.
Wenn sich in Ihrem Mehrfamilienhaus(?) nur 2 Parteien nicht nachträglich durch Zusatzvereinbarung wieder zu Schönheitsreparaturen verpflichtet haben, würde ich das eher als Erfolg werten. Die einzige Alternative wäre m.E. nach Nichts tun und abwarten...
Tut mir Leid, wenn Sie vielleicht auf eine andere Antwort gehofft haben.
Freundliche Grüße
Hallo!
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