Änderung der Hausordnung

26. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Guenter Weber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Hausordnung

Nach Einbau eines verschließbaren Hoftores in die Grundstückseinfahrt wollte ich die Hausordnung dahingehend ändern, dass alle Mieter dieses
Hoftor nach Benutzung sicher verschließen. Alle sind im Besitz der erforderlichen Schlüssel. Ein Mieter weigert sich, die veränderte Hausordnung anzuerkennen, weil er angeblich in seinen Rechten als Mieter damit eingeschränkt wird. Vor Einbau des Hoftores
konnte jeder Mensch, ob Mieter oder nicht, die Hofeinfahrt zu jeder Zeit durchfahren.
Wie kann ich den unwilligen Mieter zwingen, die neue Hausordnung einzuhalten? Den Verschluss des Hoftores nimmt er so sporadisch vor, dass der
Nichtverschlusseigentlich die Regel ist. Ermahnungen werden duirch höhnisches Grinsen quittiert.
Textor3112

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Hmm ich würd mal sagen dass der Mieter durch nichts zu zwingen ist die neue Hausordnung einzuhalten.

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

@ Endu

Das sehe ich anders. Der Mieter hat sich an die Hausordnung zu halten. Muss ich ja auch, wenn ich mein Fahrzeug auf den mir zugewiesenen Stellplatz abstelle und dafür ein Tor auf- und zuschließen muss. Wenn ich das nicht mache werde ich angemahnt. Richte ich mich immer noch nicht danach, bekomme ich die Kündigung. Und mit Recht! Damit soll schließlich gewährleistet werden, dass Fremde keinen Zutritt zum Hof haben, und das ist auch gut so.

@ Scalar

Keine so gute Idee... Somit wäre dem Mieter der Zutritt zur Mietsache verweigert, und er hätte dadurch einen Anspruch auf Mietminderung.

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Keine so gute Idee... Somit wäre dem Mieter der Zutritt zur Mietsache verweigert, und er hätte dadurch einen Anspruch auf Mietminderung. ...

Es steht nirgendwo geschrieben dass da etwas zu irgendeiner Mietsache gehört

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ach dettchen.. Alle Mieter haben einen Schlüssel, können demnach den Hof zum Grundstück betreten. Wenn dies nicht zur Mietsache gehören würde hätte der TE das schreiben können/müssen.

Scalar, das hört sich stark nach Erpressung an. Der Mieter muss im Nachhinein nichts unterschreiben, wenn er das nicht möchte. Er hat sich aber an die Hausordnung zu halten, auch wenn diese vom VM geändert wird. Die Änderung macht dazu noch absolut Sinn und ist zumutbar.

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dann schnapp ich mir mein Büchlein und geh das Schritt für Schritt durch :grins:

Schriftlich auffordern, sich künftig an die Hausordnung zu halten.

Hilfreich wären Zeugen, die bestätigen können, dass genau dieser Mieter sich nicht an die Hausordnung halten mag.

Wenn er sich trotzdem weiterhin weigert fliegt die Kündigung ins Haus. Grund: Störung des Weltfriedens :grins: Vielleicht vergeht ihm dann sein Grinsen?

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#9
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dann quittiert er den Erhalt, und das ist schon ein Unterschied....Baby.

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#11
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Meinste wirklich, das hat der TE so gemacht...? Ich vermute nämlich eher, dass er die geänderte Hausordnung seinen Mietern nur zugeschickt und ihnen danach erst die Schlüssel für das Hoftor in die Hände gedrückt hat ;)

Aber nehmen wir einfach mal an, der Mieter hätte etwas in dieser Richtung unterschrieben. Halten tut er sich trotzdem nicht dran. Wäre daher immer noch Kündigungsgrund, oder nicht?

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#13
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Blocki, die Frage wäre, ob der M sowas akzeptieren muss bzw.:
- Bei Unterschrift: welchen rechtlichen Bestand das hat (Vermutung: keinen)
- Bei Nichtunterschrift: der M rechtlich erfolgreich argumentieren könnte, dass der VM Zugang verweigert und daraus Mietminderungsgrund erwächst, da unzulässige Bedingungen an Schlüsselübergabe geknüpft => wäre dem VM damit geholfen?

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#14
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Eben... Wäre ich dieser Mieter, und mein VM würde mir bei der Schlüsselübergabe diesen Wisch zum Unterschreiben vorlegen, würde ich wohl eher schreiben: Schlüssel dankend erhalten; Bedingungen unter Vorbehalt erhalten :grins:

Ich bin hier ja nicht auf der Seite des Mieters, sondern finde, er muss sich an die Hausordnung halten. Tut er das nicht hat der VM das Recht, ihm zu kündigen.

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#15
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dass man diese zwar erhalten hat, aber dadurch nicht automatisch damit einverstanden ist bzw. sich nicht dran gehalten wird, bis die Sache geklärt ist.

Das wurde von mir aber absichtlich ins Lächerliche gezogen, weil ich ja so naiv bin :schock:

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#17
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#20
 Von 
Guenter Weber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für Eure Zuwendung, ich muss noch erklären: der Mieter muss das Grundstück befahren, weil er seinen Pkw auf seiner Hoffläche abstellt, die er gemietet hat.
Den Torschlüssel hat er sich durch einstweilige richterliche Verfügung erstritten, weil er zuvor den Erhalt des Schlüssels und die geänderte Hausordnung nicht unterschreiben wollte.In der geltenden Hausordnung ist das Tor nicht erwähnt, weil es nicht vorhanden war.
Deshalb steht in der Hausordnung auch nichts über Verschlusszeiten.
Die Frage ist: Kann ich die Hausordnung einseitig ändern mit dem Ziel des ständigen Torverschlusses nach Benutzung. Muss der unwillige Mieter den Forderungen der nun geänderten Hausordnung folgeleisten? Sind meine Forderungen erfolgreich einklagbar? Sagt mal was schönes!

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"4zimmerfrei"

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#21
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Darf der Vermieter die Hausordnung ändern?

Im beiderseitigen Einverständnis immer. Ansonsten steht das im Mietvertrag. Entweder ist dort eine Hausordnung erwähnt (nicht einbezogen) und die einseitige Änderung durch den Vermieter vorgesehen, oder die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages (vor der Unterschrift) bzw. ist explizit in diesen einbezogen. Im ersten Fall darf der einseitig Vermieter ändern, im anderen Fall nicht.

Ändern darf er aber nicht, wenn er

die Mieter schlechter stellt, um eine Verwaltungsvereinfachung zu erzielen, den Mietern weitere Pflichten, als im Mietvertrag enthalten, auferlegt,
die Gebrauchsrechte in ihrem Bestand schmälert,
gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt oder
gegen das Willkürverbot verstößt.

Es gibt natürlich - wie immer und überall - Ausnahmen. Das Begünstigen von alten und kranken Mietern bei den Reinigungspflichten oder von Frauen mit kleinen Kindern bei der Waschordnung ist keine willkür, sondern soziale Rücksicht.

Und wenn keine Hausordnung da ist?

Dann gilt das Übliche. Was ist das Übliche? Alles das, was der gesunde Menschenverstand gebietet und was alle billig und gerecht denkenden für vernünftig erachten würden. Speziell:

Ruhezeiten 13 - 15 Uhr 22 - 8 Uhr.
Mitmieter nicht übermäßig stören (Stichwort: Zimmerlautstärke)
Laute Geräte dämpfen (z.B.Wandteppich hinter Klavier)
Müll regelmäßig entsorgen
Hausflur, Keller und Wasch- und Trockenräume sauber halten
Kein Brennmaterial in der Wohnung lagern
Keine großen Wäschestücke (Bettlaken) in der Wohnung trocknen (Ausnahme: kein Trockenraum vorhanden)
Bei Frost: Schäden an Außenrohren verhindern (Wasserrohre entleeren, Fenster und Türen schließen), etc.
Haus- und Hoftüren nachts abschließen (nach 22 Uhr)

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