Ärger mit Hausflur und Fahrradunterbringung

24. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.04.2009 15:52:17
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Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Ärger mit Hausflur und Fahrradunterbringung

Seit 13 Jahren bewohne ich ein 6-Parteien-Haus, welches einer Eigentümergemeinschaft gehört.
Bis vor längerer Zeit teilte man sich die Flureinigung. Dieses liess jedoch nach.
Nun steht ein Aushang im Flur, dass man eine Firma mit der Reinigung beauftragen würde...die Kosten tragen die Mieter.
Frage1) Muss der Eigentümer nicht erst darauf hinweisen, dass die Reinigung weiterhin durch die Mieter erfolgen muss? Kann einfach so eine Fa. bestellt werden?

Frage 2) Ich habe mich seit Monaten strikt geweigert den hausflur zu putzen. Grund: Ich verlasse mit saueberen Schuhen die Whg und komme mit sauberen Schuhen wieder herein. Jedoch erfolgten Neueinzüge im Haus.
Kinderhorden, die dauern rein und raus trampeln und 2 Hunde. Der Flur ist über und über voll Hundehaaren. Ich bin zwar net allergisch, aber finde, das DIE Leute den Flur reinigen sollten oder halt die Kosten dafür tragen sollten.

Muss ich das mitzahlen in diesem Fall?

Der Vermieter verlangt, das Räder nicht mehr durch den Hausflur getragen werden dürfen, sondern im Radkeller verstaut werden müssen.
1) Der Radkeller liegt in einer sehr dunklen Ecke, ausserhalb des Hauses.
Dann hat der Zugang eine ca.45 Grad-Schräge. Ich fiel schon mehrmals böse hin. Man hat 2 x eingebrochen und mir ein teures Rad geklaut.
Lt. Kripo muss der Täter aus dem Haus kommen oder hat den Täter reingelassen.
Hier kann ich niemandem mehr vertrauen.
Frage: Kann ich unter den Umständen weiterhin mein Rad mit in die Whg nehmen?

Danke für gute Anworten mit §§...

-- Editiert von GrandGremoire am 24.11.2008 21:02

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#2
 Von 
guest-12301.04.2009 15:52:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Die UMSTÄNDE hatte ich beschrieben!!! Ich mache das ja nicht grundlos!
Trotzdem danke.

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12301.04.2009 15:52:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Lass jetzt bitte mal andere ran, die das Thema verstehen und wasproduktives beitragen können.
Du hast scheinbar nicht verstanden worum es geht.
Also, nichts für ungut....lass es gut sein.

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Prinzipiell bin ich der Meinung, dass den Mietern diese Kosten umgelegt werden dürfen, wenn sich keiner an der Kehrwoche beteiligen mag. Schau in Deinen Mietvertrag was dazu aufgeführt ist (Betriebskosten, Hausordnung).

Wenn dort eingebrochen und Dir ein Rad geklaut wurde, dann müsste es dazu eine Anzeige geben, oder sonst was Schriftliches? Darauf würde ich mich beziehen, mit dem freundlichen Hinweis, dass mehr Sicherheit in diesem Schuppen gewährleistet werden muss (Besseres Schloss, Beleuchtung, oder was auch immer), bevor Du Dein Rad künftig dort abstellst. Auch hier bitte mal in den Mietvertrag schauen.

Einfach mal so was ändern wie es gerade passt darf ein Vermieter auch wieder nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass Du Dein Rad unterbringen darfst wo Du magst. Kann Dir jedoch nachgewiesen werden, dass Du damit das Treppenhaus beschmutzt oder beschädigst (Kratzer an Wände), dann darfst Du mit den Kosten rechnen.

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Könnte falsch rüber kommen, also Nachsatz:

Fahrrad darf natürlich nicht ÜBERALL abgestellt werden.. Ich meinte in der WOHNUNG, damit das Eigentum der Mieter nicht gestohlen wird wie es halt bereits passiert ist.

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#7
 Von 
guest-12301.04.2009 15:52:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja...hab keine Wahl. Ich MUSS das in die WHG schleppen. Nachdem die neuen neben mir eingezogen sind, fehlten im Radkeller, mal meineLampe, Sattel, ectpp...und dann das ganze Rad.
Und nur die 6Parteien hier im Haus verfügen über den Schlüssel.

Und zu kleinen Gummiabrieben im Flur soviel:
Der Hausflur sieht seit 15 jahren bereits aus wie Sau.

Die Eigentümer suchen immer für irgendeine Kleinigkeit einen Schuldigen....aber das diese Ihre Sorgfaltspflichten als Vermieter extrem vernachlässigen respektive NICHTS machen, damit das Wohnen hier erträglicher wird.

Zur Reinigung des hausflurs:

Ich habe wirklich kein Geld um laufend neue Aufnehmer zu kaufen.
nachdem nur 1 Treppe gemacht ist, kann ich die Aufnehmer wegwerfen, da diese von den ganzen Tierhaaren nicht mehr zu reinigen sind.
Und ich sehe echt nicht ein, weiter zu putzen, geschweigedenn jetzt eine Fa. zu bezahlen.

Ich denke, dass die vermieter schon nochmal anmahnen sollten das der Flur gereinigt wird und nicht direkt eine Fa. beauftragen. Die machen sich das ziemlich einfach hier.

Danke für Deinen Beitrag.

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#8
 Von 
guest-12301.04.2009 15:52:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja...hab keine Wahl. Ich MUSS das in die WHG schleppen. Nachdem die neuen neben mir eingezogen sind, fehlten im Radkeller, mal meineLampe, Sattel, ectpp...und dann das ganze Rad.
Und nur die 6Parteien hier im Haus verfügen über den Schlüssel.

Und zu kleinen Gummiabrieben im Flur soviel:
Der Hausflur sieht seit 15 jahren bereits aus wie Sau.

Die Eigentümer suchen immer für irgendeine Kleinigkeit einen Schuldigen....aber das diese Ihre Sorgfaltspflichten als Vermieter extrem vernachlässigen respektive NICHTS machen, damit das Wohnen hier erträglicher wird.

Zur Reinigung des hausflurs:

Ich habe wirklich kein Geld um laufend neue Aufnehmer zu kaufen.
nachdem nur 1 Treppe gemacht ist, kann ich die Aufnehmer wegwerfen, da diese von den ganzen Tierhaaren nicht mehr zu reinigen sind.
Und ich sehe echt nicht ein, weiter zu putzen, geschweigedenn jetzt eine Fa. zu bezahlen.

Ich denke, dass die vermieter schon nochmal anmahnen sollten das der Flur gereinigt wird und nicht direkt eine Fa. beauftragen. Die machen sich das ziemlich einfach hier.

Danke für Deinen Beitrag.

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Mir würden nicht die Kosten für die Lappen nerven, sondern der Akt des Schrubbens :grins:

Mal abgesehen von Deinen Fragen... Was hält Dich da eigentlich?

Dein Fahrrad, oder was dazu gehört, wird gestohlen.
Der Flur sieht aus wie Sau, aber nicht von Dir verursacht.
Die Vermieter kümmern sich nicht, sondern wollen mehr Kosten umlegen.

:???: :???: :???:

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#10
 Von 
guest-12301.04.2009 15:52:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin dabei mir was neues zu suchen. Nicht einfach.
Ändert aber nichts an der Situation und das ich den Vermieterarsch endlich am Schlawittchen packen will. Ist nicht meine Natur, sich alles gefallen zu lassen.

Hab ja noch mehr Einträge hier.
Wenn man alle liest, weiss man, wie gross mein Problem ist.

Bin zwar auf der Suche nach einer neuen Whg, sehe trotzdem nicht ein, dass so ein Vermieter-Arsch, machen kann was er will.

Schau mal bitte in meine anderen Einträge rein.
Danke erstmal für Deinen Beitrag zur Misere.
A.

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#11
 Von 
guest123-2127
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

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#12
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

>>> Flur sieht aus wie Sau....

kein Wunder wenn sich die Mieter weigern, den Flur zu reinigen.

>>> Firma wird beauftragt...

kein Wunder wenn sich die Mieter weigrne den Flur zu reinigen.

>>> Fahrrad muß ich hochtragen, abstellen im Flur verboten

der Flur ist dreckig und wird durch Fahrräder noch dreckiger. Oft bleibt man an der Wand hängen. Deswegen das berechtigte Verbot. Der Flur ist Gemeinschaftseigentum und somit beschließt die WEG (alle Eigentümer), was dort gemacht wird und was nicht.

Wenn es unmöglich dort ist, einfach ausziehen. Es soll aber auch Mieter (und Eigentümer) geben, die saubere Flure lieben....

-----------------
"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."

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#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Zu der Beauftragung einer Reinigungsfirma AG Stuttgart in WuM 2004, Seite 475

„Der Vermieter kann die mietvertraglich den Wohnungsmietern … obliegende Reinigung der Hausflure auf eine gewerbliche Gebäudereinigung übertragen und die Kosten umlegen, wenn Unzuträglichkeiten der Reinigungspflichten dies trotz Ermahnung veranlassen.“

Dabei handelt es sich eigentlich um eine Banalität, denn wenn die Mieter nicht ordentlich saubermachen, dann muss es halt ein anderer tun und die Mieter müssen die Kosten tragen. Voraussetzung ist, das (1) gegen die Verpflichtung zur Reinigung verstoßen wird und (2) der Vermieter erfolglos an die Verpflichtung zur Reinigung erinnert hat. Punkt 1 ist wohl erledigt, denn hier scheint keiner mehr zu putzen – selbst der Fragesteller hat’s offenbar aufgegeben. Punkt 2 ist nicht ganz klar, weil unbekannt geblieben ist, ob der Vermieter vielleicht andere Parteien bereits angesprochen hat. Gegenüber dem Fragesteller ist – meine ich - eine Erinnerung entbehrlich, denn auch der Fragesteller will ja gar nicht mehr putzen, sondern eine Reinigungsverpflichtung nach dem Verursacherprinzip. Auf diese Diskussion braucht sich der Vermieter aber nicht einzulassen.

Fazit: Bei den hier gegebenen Umständen dürfte eine Beauftragung einer Reinigungsgesellschaft ohne weitere Ankündigungen durch den Vermieter zulässig sein.

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#14
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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