Ärger mit Nachmieter/ Nachbesserungsfrist

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
betziex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Nachmieter/ Nachbesserungsfrist

Bräuchte mal einen Rat/Tipp wegen Wohnungsübergabe und Nachbesserungsarbeiten.

Mietbeginn ist der 1.1.08
Schlüsselübergabe 2.1.08 Der Vormieter hat bis zum letzten seine Mietzeit ausgenutzt.
Es wurden in der Wohnung diverse Mängel festgestellt. Der Vormieter hat nun 14 Tage Zeit diese Mängel zu beheben. Er sagte auch schon das er diese voll auskosten wird.
Besagter hat keinen Schlüssel zur Wohnung. Kann immer nur rein wenn der wir vor Ort sind.
Wie oft und wie lange müssen wir den Vormieter rein lassen für die Nachbesserungsarbeiten.
Es wird sowieso davon ausgegangen das er das alles gar nicht zur zufriedenheit der Genossenschaft schaffen wird. Also werden nach den 2 Wochen Nachbesserung des Vormieters auch noch die Handwerker die Wohnug besetzten.
Die Miete können wir zurückfordern. Das ist schon abgeklärt aber ich ärger mich über die Ignoranz des Vormieters. Und daher möchte ich den nicht öfter wie es sein muss rein lassen.

Danke für die Hlfe
Gruß Betzie

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

..Wie oft und wie lange müssen wir den Vormieter rein lassen für die Nachbesserungsarbeiten..

14 Tage

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Vom Vormieter möchte ich jetzt gar nicht erst anfangen, aber vom VM bzw. von dieser Genossenschaft ist es eine Unverschämtheit, Dir eine Wohnung zu vermieten, die noch gar nicht auf dem Stand ist, überhaupt vermietet zu werden!

Du hast zum 01.01.8 einen MV abgeschlossen, und die Wohnung ist so zu übergeben wie gemietet, oder?! Eine Frechheit, über die ich mal genauer nachdenken würde. Was habe ich mit dem Vormieter meiner Wohnung zu schaffen? Ist Vermietersache. So sehe ich das!

Aber klar, der Vormieter bekommt von der Genossenschaft seine Kaution erst, wenn er die nötigen Arbeiten abgeschlossen hat, also lehnen die sich zurück, aber auf wessen Rücken wird dies ausgetragen? Auf dem des neuen Mieters!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Hi Dinsche,

und wie ist jetzt Deine Antwort?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich hätte keinen Bock, den Typ weiterhin in die Wohnung zu lassen. Lieber würde ich diese Mängel selbst beseitigen (lassen) und die Kosten dafür der Genossenschaft schicken. Diese könnten das dann von der Kaution des Vormieters abziehen.

Wäre mein persönlicher Idealfall, und ich wäre längst beim Anwalt gewesen, um dies prüfen zu lassen.

Wenn das gesetzlich nicht möglich wäre, dann müsste ich wohl oder übel den Vormieter rein lassen, und wenn der tatsächlich 2 Wochen für die Mängelbeseitigung braucht, gäbe es von mir eine Mietminderung. Je nach Mangel nach Mietminderungstabelle, und dazu noch den Aufwand in Rechnung stellen, immer zu Hause sein zu müssen, wenn der Mensch erscheint, da berufstätig.

Termine dürften nicht nach 18:00 gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ihr seid also schon die Nachmieter und euch wurde die Wohnung mit diesen Mängeln vermietet und ihr müsst jetzt noch den Vormieter für die Nachbesserung reinlassen? Im Grunde sollte es dir dann egal sein, ob der Vormieter seinen Verpflichtungen nachkommt/nachkommen kann/nachkommen will, denn tut der es nicht innerhalb der 14 Tage, muss sich der VM damit herumschlagen und die Schäden werden durch eine Fa. behoben, die der VM zahlt und beim Vormieter wieder versuchen kann zurück zu holen.
Solche Menschen sind zwar nervig, aber das sollte der Rücken des VM aushalten, nicht deiner. Wer weiß, vielleicht ist der Vormieter damals auch eingezogen und musste wochenlang seine Vormieter zum Nachbessern reinlassen..........


@det11:

wer lesen kann, ist im Vorteil: Es geht nicht darum, an wievielen Tagen der Vormieter reingelassen werden muss (das steht schon fest), sondern wieviele Male in den 14 Tagen. War aber auch ein schwieriger Satz :-)

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ok.

in den 14 Tagen zu regelmässigen Arbeitszeiten, auch Samstags.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
betziex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@all

Danke schonmal für die Antworten.
Die Genossenschaft kann im Grunde nichts dafür.
Der Hausmeister war im November in der Wohnung und hat den Mietern dort auch mitgeteilt was noch zu erledigen ist für die Übergabe.
Die Mieter haben es nur nicht für nötig gehalten die Mängel zu beseitigen und gehofft es merkt schon keiner. Und ich glaube daher hat er auch bis zu letzt gewartet in der Hoffnung das wir das schon so übernehemen damit wir da rein können.

Das ich sie reinlassen muß war mir schon klar. Aber muß ich das denn täglich?
Wir sind selber auch beruftätig.
Zu dem möchte ich den auch nicht täglich in meiner Wohnung haben. Reichen also auch 2-3 Tage in einer Woche? Oder heißt es dann ich hätte die Arbeiten verhindert und deshalb hätte er nichts machen können?

Danke Gruß Betzie

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Ihr habt 14Tage vereinbart und keine 4-6 Tage..........da beisst die Maus kein Faden ab

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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