Der Mietvertrag läuft seit 01.05.2010!!!
Im Mietvertrag steht eindeutig "das Haus wird in völlig renoviertem Zustand übergeben"
Bei der Besichtigung war ein Arbeiter damit beschäftigt, in der Einliegerwohnung die Wände zu sanieren. Es ist alles fertig, wenn wir einziehen, so der Vermieter. Kurz nach dem Einzug stellten wir aber dann div. Mängel fest. Die Wände in der Einliegerwohnung waren von schwarzem Schimmel überzogen, der Parkett hat mittlerweile Wellen (Feuchtigkeit), in der oberen Etage ist die EBK derart feucht, alles muffelt, die Schränke sind nicht zu gebrauchen, bei der Spülmaschine muss das Wasser täglich abgepumpt werden, da sonst die Küche unter Wasser steht, es stinkt fürchterlich, im Bad kommt das warme Wasser erst nach ca. 2 Min. und so geht es weiter mit den Mängeln. Wir haben versucht, mit dem Vermieter zu reden, aber der meint, das ist alles nicht so schlimm.Nun waren Handwerker da, und haben in die Wände Löcher gebohrt, Flüssigkeit reingeschüttet, es soll nun besser werden, aber die ELW ist momentan nicht bewohnbar. Aber die größte Frechheit ist, bei unserer Abwesenheit war der Vermieter in unserer oberen Wohnung, hat sich unser Telefon "ausgeliehen" und telefoniert. Wir haben in auf "frischer Tat" ertappt. Nun reicht es uns!!!!
Nun haben wir nach NUR 4 Monaten die Kündigung abgegeben. Wir haben gelesen, z.B. bei Schimmel, kann man fristlos kündigen, wir haben zum 30.09.2010 gekündigt, aber der Vermieter besteht auf 3 Monaten Kündigungsfrist.
Wie sieht es aus? KÖnnen wir die gezahlte Kaution als Mietzahlung verwenden? Also, wir zahlen keine Miete mehr und er nimmt die Kaution dafür? Wie sieht es mit dem Geld für Heizöl aus? Wir haben dem Vormieter 2.400,-- € für das verbliebene Heizöl bezahlt, wir haben ja nun im Sommer nicht viel gebraucht, ausser für Warmwasser. Können wir das Geld vom Vermieter zurückverlangen, falls er keinen Mieter findet?
Viele Fragen, aber wir sind sehr verzweifelt und hoffen auf ein paar Antworten.
Vielen Dank an alle
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Ärger mit Vermieter - Können wir die gezahlte Kaution als Mietzahlung verwenden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
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Wird da nicht ein wenig voreilig unterstellt, daß eine solche Kündigung problemlos durchgeht ?
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--- editiert vom Admin
Das EFH inkl. ELW haben wir komplett gemietet, wir wohnen hier alleine. Nein, diese Mängel waren bei der Besichtigung leider nicht erkennbar, sonst hätten wir es nicht gemietet. Zum Vormieter hatten und haben wir keinen Kontakt, das Geld für das Öl hat der Vermieter an den Vormieter weitergegeben.
Gekündigt haben wir ja nun und hoffen, alles im Guten über die Bühne zu bekommen. Unsere Frage war, wegen der Kaution und dem Heizölgeld.
Leider kam da bisher keine Antwort. Trotzdem danke an alle.
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quote:
KÖnnen wir die gezahlte Kaution als Mietzahlung verwenden?
Nein.
quote:
Können wir das Geld vom Vermieter zurückverlangen
Formulieren wir das mal lieber als "Ihr könnt das vorhandene Heizöl an den Vermieter verkaufen".
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--- editiert vom Admin
Wenn im Winter (sollte bis dahin kein Mieter gefunden sein), das Haus nicht geheizt wird, dann frieren ja die Leitungen ein, die Räume müssen geheizt werden. Also benötigt der Vermieter Heizöl, so war das gemeint. Uns ist klar, dass das Öl vom Vormieter war, so ist es ja üblich, für diese Sachen muss der Mieter selber aufkommen. Aber sollte der Vermieter niemanden finden, haben wir eine Chance das Geld von ihm zu bekommen.
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(1)
Heizöl kann man auch an den Heizöllieferanten seines Vertrauens zurückverkaufen, der das Zeugs dann abpumpen kommt. Mancher Lieferant ist ganz froh über eine solche Gelegenheit aus Gründen, die in einem Mietrechtsforum nicht vertieft behandelt werden können.
(2)
quote:
Da ließe sich schon etwas konstruieren, wenns eng wird.
Oh nein, jetzt kommen wahrscheinlich wieder die gerichtsfesten Zeugen, vor denen alle Mieter zittern.
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Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Restmenge des vom Mieter des Einfamilienhauses vertragsgemäß beschafften Heizöls gegen Kostenerstattung zu übernehmen.
AG Weilheim, Urteil vom 3.3.1986, Az. 1 C 913/85
Den Vermieter trifft bei Beendigung des Mietverhältnisses die Verpflichtung, das vom Mieter vertragsgemäß beschaffte Heizöl im Öltank gegen Kostenerstattung zu übernehmen, grundsätzlich nicht, wenn er für das Restheizöl keine Verwendung wegen vorhergesehener Umstellung auf Gasheizung mehr hat.
LG Stuttgart, Urteil vom 30.10.1990, Az. 16 S 248/90
2.)
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