Ärger mit dem Vermieter - Nebenkostennachzahlung

12. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
bonita anita
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Ärger mit dem Vermieter - Nebenkostennachzahlung

Hallo zusammen!
Mein früherer Vermieter hat wiederholt eine Nebenkostennachzahlung gefordert. Seine Begründungen dafür erscheinen mir einfach nur plump. Die Kaution hat ere nach dem Auszug noch nicht zurück gezahlt. Ich befürchte, dass er die Nachzahlung von der Kaution abzieht. Wie kann ich mich als Mieter dagegen währen? Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, um gegen ihn gerichtlich vorzugehen. Wenn ich jetzt eine abschliessen würde, sollte man ja 3 Monate warten, bevor man vor Gericht zieht! Kann ich ich nach den 3 Monaten meine Forderung nachträglich auch noch gerichtlich geltend machen oder ist dann nicht mehr möglich? Welche Instanzen helfen sonst noch in solchen Fällen? Ich war schon bei der Verbraucherzentrale, die waren leider keine grosse Hilfe, aber das Geld für die Beratung trotzdem kassiert. Ich bin für alle Ratschläge sehr dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Naja, für die von Dir genannte Forderung muss er erst einmal eine Abrechnung präsentieren, die Du prüfen (lassen) kannst.
Aus der Abrechnung ergibt sich dann die Nachzahlung. Die ist dann schlüssig oder nicht- aber auf keinen Fall "plump" und diese Argumentation ist auch nicht zielführend zur Abwehr einer Forderung.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

n.b.: rechtsschutz jetzt abzuschließen hilft dir gar nichts mehr, weil die versicherung auch nach der wartezeit nicht für streitigkeiten zahlt, deren ursache vor abschluss der versicherung liegt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Bonita Anita,

Blaubär hat Recht. Rechtsschutzversicherung kannst Du in diesem Fall vergessen.

Es hängt jedoch von Deinen Einkommensverhältnissen ab, ob Du ggf. staatliche Beratungshilfe für eine anwaltliche außergerichtliche Interessenvertretung oder Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit bekommst.

Liebe Grüße.

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