Ärger mit dem Vermieter

17. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)
Ärger mit dem Vermieter

Hallo ich grüße Euch alle ,

ich hab da mal ein Problem, ich bewohne eine Wohnung dessen Eigentümer vor 2 jahren gewechselt haben, das mal vor weg gestellt.

Bis 31.01.2012 habe ich 690.50 Miete gezahlt,
Ab 01.02.2012 sollte ich 735,06 zahlen weil ich mehr Betriebskosten verbraucht habe.

Bis dahin ist auch alles noch ok.

Ab dem 01.02.2012 bis zum 31.01 2013 habe ich also 735.06 bezahlt.

431,27 Kaltmiete
174,00 Bk Vorrauszahlung
und 106 Heizkosten
Um diese beiden Posten geht es.

Nun kam die neue Abrechnung dort steht das ich seit dem 01.02.2012 768,23 Euro Miete gezahlt habe.

Hä wieso habe ich 768,23 Miete gezahlt ich zahle doch nur 735.06.

Desweiteren steht in den neuen Betriebskosten, das ich bisher eine Kaltmiete von 490 ,02 Euro gezahlt habe, BK Vorrauszahlung von 158,42 und HK von 96,00 Euro.

Deshalb muss ich jetzt 35,40 euro nachzahlen.

Ich habe das beim jobcenter eingereicht wegen der übernahme aber es wurde abgelehnt wegen der Unstimmigkeiten.

Na kein Wunder die sind mir ja schon aufgefallen und ich blicke da selten durch:-(

Weil ich ja eigendlich in diesem jahr mehr BK und Hk eingezahlt habe als die mir in der neuen bK bestätigen.

Und ich habe nie eine Mieterhöhung bekommen also wie erklärt sich das ich plötzlich eine Klatmiete von 490 euro habe???

Ab dem 1.02.2013 soll ich nun 490,02 Kaltmiete zahlen , 158,42 BK Vorrauszahlungen und 107,00 HK vorrauszahlungen ( außen vor hab ich jetzt mal die Aufzugskosten von 17.73 und die kabelgebühr von 6,06 belassen .

Das Jobcenter sagte mir laut den Betriebskostenabrechnungen würde ich ca 280 Euro von denen also vom Vermieter zurück bekommen.

Ach was ich noch einwerfen möchte am 01.06.2012 musste ich von meinem Vermieter eine "Bescheinigung des Vermieters vorlegen."

Damals für die Mietkosten Anpassung.

Dort hat der Vermieter bzw diese Verwaltung der Wohnungen mit Stempel und Unterschrift dem Jobcenter bestätigt das ich 431,27 Euro Kaltmiete zahle , 174,00 kalte Betriebskosten und 106,00 Heizkosten.

Daraufhin hat das jobcenter meine Miete auch berechnet.

Nun habe ich folgendes Problem, abgesehen von den 280 Euro die ich vielleicht zurück bekommen würde, ist ja im Zeitraum 31.01.2012-31.1.2013 jeden Monat ein Defizit auf meinem Mietskonto von 33,17 Euro aufgebaut, weil ich ja angeblich 768,23 euro gezahlt habe ich aber tatsächlich 735,06 Euro nur eingezahlt habe.

Es kam nie ein Brief von der Verwaltung das ich zuwenig zahle oder so:-(

Desweiteren macht das Jobcenter natürlich jetzt Druck, die sagen wir zahlen für das kommende Jahr 31.01.2013- bis der Fall geklärt ist nur die 735,06 Euro .Wie sie auf der Betriebskostenabrechnung bzw diesen Schrieb vom Vermieter stand 01.06.2012 entnehmen konnten.

Da eine gültige Mieterhöhungsschreiben nicht vorliegt und die neue Betriebskostenabrechnung vor Fehlern nur so wimmelt.

Also hat mich das Jobcenter beauftragt mich um das Problem zu kümmern weil die auflaufenden Mietkostenrückstände wird das Jobcenter nicht übernehemen weil ein Vermieter ja nicht im nachhinein kommen kann und sagen kann hallo ach ja seit einem Jahr bekommen wir dann mal mehr Geld weil uns so danach ist.

Außerdem muss eine Mieterhöhung angekündigt werden und man hat 8 Wochen zeit bis die greift.
Hat das Jobcenter da recht???

Ich habe angerufen ,kein Mensch zu erreichen, wenn ich um Rückruf gebeten habe falls der AB doch mal ran ging kam natürlich nichts zurück.

Also habe ich einen Brief geschrieben, ganz normal nichts keine Antwort.

Ich den gleichen Brief geschrieben per einschreiben, nichts keine Antwort.
Nun noch mal 1,5 Monate später hab ich den gleichen Brief geschrieben per einschreiben und Rückschein wieder keine Antwort.

Das Jobcenter ist wirklich gnädig zu mir ,die könnten noch ganz anders, aber sie zahlen mir die Miete von 735.06 weiter.

Aber nun bildet sich ja schon seit dem 01.02.2013 monatlich ein Minusbetrag auf meinem Konto von monatlich 44,17.

Im vergangenen Jahr habe ich ja laut der Betriebskostenabrechnung schon ein Jahresminus aufgebaut von 33,17 Pro Monat also insgesamt 398,04
Wenn dieses Jahr noch dazu kommt wären das noch mal rund 500 Euro die ich zuwenig Miete einzahle.

Dann hätte ich schon eine Monatsmiete Rückstand voll.

Und das Jobcenter hat mir gleich gesagt eine Miete bzw Mietschulden zahlen die nicht nach weil der Vermieter keine korrekte Mieterhöhung gestellt hat, und sich um eine korrekte Abrechnung bemüht.

Ich habe jetzt angst ,ich bin alleinerziehend und echt arm, ich bekomme aufstockend zu meinem Gehalt hartz 4. Wenn die Schulden dort weiter so anlaufen kann ich die selber gar nicht mehr bezahlen und dann fliege ich mit meiner Tochter aus der Wohnung was soll ich machen.

Die melden sich einfach nicht, das Jobcenter hat erstmal auf die Rückzahlung der noch ausstehenden Betriebskosten die die ja von meinem Vermieter bekommen verzichtet.

Wenn ich das Geld irgendwann ausbezahlt bekomme dann muss ich es gleich an das Jobcenter verrechnen, wenn der Vermieter das nicht einfach mit den Mietschulden verrechnet, dann hab ich die A.karte.:-(

Das Jobcenter meinte das der Vermieter vielleicht versucht Mietschulden aufkommen zu lassen um die Mieter dann rechtmäßig zu kündigen wegen Mietschulden.

Was nun ich bin ratlos?

sorry ist etwas länger geworden aber vielleicht habt Ihr einen Rat:-) lg mondjäger










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-- Editiert Mondjäger am 17.02.2013 11:39

-- Editiert Mondjäger am 17.02.2013 11:54

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Knapp € 280 Nebenkosten/Betriebskosten erscheinen mir zumindest von der Summe sehr hoch.

1. Wieviel m² hat den die Wohnung überhaupt?
2. Sind denn die Nebenkosten/Bk alle die auf der Abrechnung sind, im Mietvertrag korrekt umgelegt?
3. Die Mieterhöhung scheint nicht vorhanden bzw. nicht korrekt durchgeführt worden zu sein!

Der ganze Vorgang inclusive aller Dokumete (z.B. Mieterhöhung) muss von einem Fachmann/Fachfrau (Verbraucherzentrale/Anwalt etc.)geprüft werden, da bereits Einzelheiten (z.B. unwirksame Mieterhöhung) zu einem völlig anderen Sachverhalt führen!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Mondjäger,
Ihr Zahlenspiel ist etwas unübersichtlich.
Da lediglich die Nebenkosten für Verwirrung sorgen, gehe ich davon aus, dass es keine Mieterhöhung nach § 558 BGB und § 559 BGB gegeben hat.

Demnach haben Sie unverändert eine Nettokaltmiete von EURO 490,02.

Frage 1:
Wie hoch waren die einzelnen Vorauszahlungsbeträge für Betriebskosten, Heizkosten, Aufzug und Kabel bis 31.1.2012 .
Und was wurde tatsächlich gezahlt?

Frage 2.
Wurden die Beträge für Betriebskosten, Heizkosten, Aufzug und Kabel ab 1.2.2012 aufgrund der Nebenkostenabrechnung erhöht?
Wenn ja, was und wieviel?
Und was wurde tatsächlich gezahlt?

Frage 3:
Warum sollen die Aufzugskosten und die Kabelgebühren nicht mit berücksichtigt werden?

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert Karakorum am 18.02.2013 12:47

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

@Karakorum: Die gezahlte und in meinen Augen auch zu zahlende Kaltmiete beträgt 431,27 EUR:

quote:
Dort hat der Vermieter bzw diese Verwaltung der Wohnungen mit Stempel und Unterschrift dem Jobcenter bestätigt das ich 431,27 Euro Kaltmiete zahle , 174,00 kalte Betriebskosten und 106,00 Heizkosten.

Seltsam finde ich, dass der Vermieter nicht antwortet.
Vielleicht sollten Sie sich ggf. an einen Mieterschutzbund wenden oder einen REchtsanwalt aufsuchen, der Sie beim "Ausflöhen" der ganzen Sache unterstützt.
Manchmal gibt es auch an Ihrem Wohnort gemeinnützige Stellen, die Sie unterstützen können, aus den ganzen Zahlen schlau zu werden.

Auf den ersten Blick - udn auch auf den zweiten - würde ich vermuten, dass dem Vermieter einfach ein Fehler unterlaufen ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

@ michatubbie

quote:
@Karakorum: Die gezahlte und in meinen Augen auch zu zahlende Kaltmiete beträgt 431,27 EUR:


Dieser Meinung bin ich nicht, deswegen auch meine Fragen an den Fragensteller Mondjäger.

Gruß
Karakorum



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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Eine Kaltmiete, die bis zu 2 Stellen hinter dem Komma erhoben wird? Also bis auf einen Cent?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

@wirdwerden

quote:
Eine Kaltmiete, die bis zu 2 Stellen hinter dem Komma erhoben wird? Also bis auf einen Cent?


Wo liegt das Problem?

Im Gegensatz zu den Nebenkostenvorauszahlungen ist die Miete keine Vorauszahlung die irgendwann abgerechnet wird sondern ein Betrag basierend (meistens) auf dem Mietenspiegel, mit Centbeträgen nach dem Komma, den man sinnvollerweise nicht nach Gutdünken aufrunden sollte.....

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Im Gegensatz zu den Nebenkostenvorauszahlungen ist die Miete keine Vorauszahlung die irgendwann abgerechnet wird sondern ein Betrag basierend (meistens) auf dem Mietenspiegel, mit Centbeträgen nach dem Komma, den man sinnvollerweise nicht nach Gutdünken aufrunden sollte


z.B. bei geringen Mieten, weit unterhalb des Mietspiegels, wird z.B. um 20% erhöht und dann kommen eben solche krummen Beträge heraus. Würde man die aufrunden, wäre die Mieterhöhung formal falsch!

Ich bleibe dabei, Einzelantworten helfen hier nicht, sondern der gesamte Vorgang muss komplett von einem Fachmann/Fachfrau geprüft werden, sonst bleibt das immer ein Stückwerk!

-- Editiert Barni Gröllheimer am 18.02.2013 18:15

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

Oh danke für die vielen Antworten , ja dann werde ich noch mal versuchen es mit meinen eigenen Worten irgendwie etwas übersichtlicher zu schreiben.

Also ich habe bis zum 31.Januar 2012 in der Abrechnung vom 21.12.2011 folgende Zahlungen geleistet:

Kalt Miete 431,27
BK Vorrausz.158,42
HK vorrausz.77,02
Aufzugsk. 17,73
Kabelkosten 6,06
Gesamt.Miete 690,50

Dann sollte ich ab dem Februar 2012 weil sich meine Betriebsk. und Heizkosten erhöht haben folgendes zahlen:

Kalt Miete 431,27
BK Vorrausz. 174,00
Hk Vorrausz. 106,00
Aufzugsk. 17,73
Kabelgeb 6,06
gesamtmiete 735,06 Euro

ok soweit so schön bis hier alles ok , keine ersichtlichen Fehler.Jobcenter war soweit zu frieden.

Meine Nachzahlung Betrug damals 150,49 Euro die hat das Amt übernommen.


Diese Miete habe ich auch immer gezahlt bis zum 31.Januar 2013.
Bis die neue Abrechnung kam.

Ich habe wieder wie immer Mitte Dezember 2012 dann die neue Betriebskosten Abrechnug bekommen in der steht:

Ich habe bis zum 31.01.2013 folgendes gezahlt, also genau steht da Zahlungen von Ihnen bis 31.01.2013

Kalt Miete 490.02 falsch ich zahlte nur 431,27
BK.Vorrauszahlungen 158,42 falsch ich zahlte aber174,00
Heizkosten Vorraus. 96,00 falsch ich zahlte aber 106,00
Aufzugsgeb 17,73
Kabelgeb. 6,06
Gesamt Miete 768,23 Euro falsch ich zahlte 731,06

Zahlungen nun ab dem 01.02.2013 müssten sein also von nun an neu

Kalt Miete 490,02
Bk-Vorrausz. 158,42
Hk Vorrauszahl. 107,00
Aufzug 17,73
kabel 6,06
gesamt Miete 779,23 Euro
Ihre Nachzahlung beträgt 35,40

Um die 735,06 Euro Miete zu bestätigen musste ich folgendes ans jobcenter schicken.

Also Zwischendrinnen am 01.06.2012 habe ich eine Bescheinigung vom Vermieter für das Jobcenter bekommen in dem steht das ich folgendes zahle:

Kalt Miete 431,27
Bk Vorrausz. 174,00
HK Vorrausz. 106,00
Aufzugskost. 17,73
Kabel 6,06
gesamt Miete 735,06

Meine Frage wo kommt denn plötzlich die Erhöhung der Kaltmiete her von 431,27 auf 490,02 ohne das es je eine Mieterhöhung gegeben hat?
Ich meine das fragt sich das Jobcenter zumindestens.
Und hätte ich so eine Bescheinigung bekommen dann hätte ich die doch eingereicht weil ich bekomme die Miete doch vom Amt bezahlt.

Und dürfen die die Kaltmiete einfach so nebenbei mit den Betriebskosten erhöhen.So still klamm und heimlich???
Ohne mir eine Mieterhöhung zu schicken bzw mich irgendwie zu warnen.

Früher habe ich von der anderen Verwaltung immer ein gesondertes Schreiben meist alle drei- 5 jahre oder so bekommen das meine Kaltmiete ab dem ... auf folgendes erhöht wird.

Ich hatte dann immer zwei Monate Zeit bis ich die Erhöhung dann zahlen musste bis dahin hatte ich ein Sonderkündigungsrecht.
Nach zwei Monaten lief die neue Kaltmiete an und ich akzeptierte mit der neuen zahlung die neue Miete.

Und wenn Ihr oben genau hinschaut dann seht ihr das ich mehr Bk und HK Vorrauszahlungen geleistet habe als die mir in der neuen Abrechnung zugestehen wollen.

meine Wohnung hat eine Fläche von 85,qm in drei zimmern verteielt.

Eine Mieterhöhung auf die 490 Euro hat es nie gegeben zumindestens habe ich nie was bekommen.

Und nun wie oben geschrieben will das Amt die zuviel gezahlten BK von mir wieder haben weil ich ja weniger hätte zahlen müssen als ich es getan habe.

Zum anderen möchte das Jobcenter die aktuelle Mieterhöhung( Erhöhung der Kaltmite sehen damit sie die in Ihren neuen Berechnungen aufehmen können.
Das jobcenter meint dazu bedarf es einer schriftlichen Vorankündigung.

Solange bis zur Klärung wird das Jobcenter nur die 735,06 zahlen weil faktisch :

-Die 431,27 Kalt Miete nicht ordnungsgemäß erhöht wurde und es so für das Jobcenter bei 431,27 bleibt.

-Ich bisher mit den 735,06 Miete die ich ja bis Januar gezahlt habe und nun weiter zahle
174,00 BK Vorraus.zahle also enthalten sind und da ich ab dem 01.02.2013 nun nur noch 158,42 Euro zu zahlen hätte ist das mehr als ausreichend.
Ich in der 736,06 Euro Miete also zur Zeit mehr Betriebskosten einzahle als ich müsste.

-ich bisher 106,00 Heizkosten zahlte und nun zahle , und nun neu ab 01.02.2013 107 Euro zu ahlen hätte.
Dieser eine euro würde sich dicke mit den zuviel gezahlten Betriebskösten verrechnen
Die Aufzugsgeb und die kabelgeb bleiben ja gleich.

Also sagen die sich die 735,06 Euro müssten erstmal bis zur Klärung für die Miete völlig ausreichen.

ich hoffe es ist jetzt etwas verständlicher.

Aber egal was das jobcenter sagt fakt ist das ich mit jedem Monat in der Sicht der Hausverwaltung ja viel zu wenig Miete einzahle und einen Haufen Schulden anhäufe.
Weil die wollen ja ab dem 01.02 2013 779,23 Euro von mir und ich zahle ja nur 735,06 monatlich.

Eine Nachzahlung wir das Jobcenter wahrscheinlich nicht leisten so sagte der mir weil eine Kaltmietenerhöhung nachträglich nicht korrekt ist und daher auch nicht übernommen wird.
Und die BK und die HK sind mit den 735,06 komplett gedeckt.

Ich bin so konfus:-)und weis nicht recht was ich jetzt machen soll:-(
lg





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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Eine Nachzahlung wir das Jobcenter wahrscheinlich nicht leisten so sagte der mir weil eine Kaltmietenerhöhung nachträglich nicht korrekt ist und daher auch nicht übernommen wird.


Korrekt, so würde ich als "jobcenter" auch argumentieren

quote:
Also Zwischendrinnen am 01.06.2012 habe ich eine Bescheinigung vom Vermieter für das Jobcenter bekommen in dem steht das ich folgendes zahle:
Kalt Miete 431,27
Bk Vorrausz. 174,00
HK Vorrausz. 106,00
Aufzugskost. 17,73
Kabel 6,06
gesamt Miete 735,06


Fazit: Der Vermieter soll erstmal eine korrekte Mieterhöhung und eine korrekte Bestätigung der Vorauszahlungen erstellen/machen, solange würde ich die alten Beträge weiter bezahlen !

Das würde ich per Einschreiben dem VM mitteilen und in Kopie dem Jobcenter!

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

Ja gute Idee das werde ich machen, dann sieht das jobcenter gleich das ich auch was unternehme,aber reagieren wird der Vermieter denke ich trotzdem nicht.

:-) sehr seltsam diese Hausverwaltung

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)


Ich würde den Vermieter nicht darauf hinweisen, dass er die Miete erhöhen könnte, sondern würde sinngemäß schreiben:

Lieber Herr Vermieter,

Ihre Nebenkostenabrechnung vom xx.xx.xxxx ist falsch. Meine monatliche Kaltmiete beträgt €431,27,
meine NK-Vorauszahlungen belaufen sich auf:
Bk Vorrausz. 174,00
HK Vorrausz. 106,00
Aufzugskost. 17,73
Kabel 6,06

Die gesamtmiete beträgt somit €735,06. Diese wurde von mir zu jederzeit in korrekter Höhe entrichtet.

Ich fordere Sie somit auf, mir bis zum xx.xx.xxxx eine korrekte NK-Abrechnung zukommen zu lassen.
Sollte ich bis dahin keine korrekte Abrechnung erhalten, werde ich einen Rechtsanwalt mit der Klärung dieser Angelegenheit beauftragen, dessen Kosten sodann zu IHren Lasten gehen.

Mfg...

Das ganze per Einschreiben mit Rückschein und in Kopie ans Jobcenter.

Sollte sich der Vermieter nicht bis zum Ablauf der Frist (Wichtig: Hier konkretes Datum einsetzen, Frist würde ich ca. 2 Wochen nehmen)nicht melden, gehst Du zu Deinem zuständigen Amtsgericht, beantragst einen Beratungshilfeschein und gehst damit zu einem Anwalt für Mietrecht - die Beratung und ausergerichtliche Vertretung kostet Dich dann max. 10,--€ Eigenanteil.

Was die angebliche Mieterhöhung angeht, würde ich diese jetzt eher als "Tippfehler" des Vermieters interpretieren.
Sollte er die Miete tatsächlich erhöhen wollen, dann kann er ja ein ordentliches Mieterhöhungsverlangen aufsetzen und an Dich schicken - das funktioniert dann genau so, wie Du das schon kennst und oben beschreiben hast- Schreiben, dass sich die Miete ab Monat xx erhöht und Du ein Sonderkündigungsrecht hast.

Viele Grüße

Künstlerin

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

Ja danke Dir das ist lieb das Du mir das so genau geschrieben hast, ich werde mich an die Tipps halten:-) freu langsam sehe ich dort auch wider durch:-) und weis was ich jetzt machen kann:-) lg


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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Mondjäger,

quote:
Also ich habe bis zum 31.Januar 2012 in der Abrechnung vom 21.12.2011 ...


ich gehe mal davon aus, dass Ihr Vermieter zu denen gehört, die erst kurz vor der Ausschlußfrist die Abrechnung erstellen und den Mietern zuschicken, d.h.
für die Abrechnungsperiode 1.1.-31.12.2010 > Ende 2011 ,
für die Abrechnungsperiode 1.1.-31.12.2011 > Ende 2012
für die Abrechnungsperiode 1.1.-31.12.2012 > Ende 2013

Dies führt bei der Anrechnung der angehobenen Vorauszahlungen bei den Mietern immer wieder zur Verwirrung.

Ich will mal versuchen es zu erklären:
Der Mieter bekommt die Abrechnung für die Periode 1.1.2010 - 31.12.2010
am 21.12.2011
Daraufhin werden die Vorauszahlungen ab 1.1.2012 erhöht d.h. erst in der Abrechnung 2012 die der Mieter Ende 2013 erhält tauchen diese Vorauszahlungen wieder auf.

Ein Blick auf die Abrechnungsperiode wird meine Vermutung bestätigen. Vor diesem Hintergrund müssten Sie den Vorgang also nochmal überprüfen.

Ob eine Mieterhöhung, wie von Ihnen angegeben, zustande kam und warum, ist aus Ihrem Beitrag nicht zu ersehen.

Gruß
Karakorum



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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

Aber hätte das Jobcenter das nicht erkennen müssen,die sind doch was das betrifft firm.
Aber ok das könnte das vielleicht erklären.

Aber die schreiben ja Ihre (also meine)bisherigen Vorrauszahlungen bis 31.01.2013 BK 158,42 ich habe aber schriftlich das ich 174,00 gezahlt habe. USW.

Das ist für mich ja so als wenn einer bei einer Bank ein Haus mit einem Kredit bezahlt wo er jeden Monat 500 Euro Zinsen und 100 euro Tilgung bezahlt.
Was schriftlich festgehalten ist.

Und dann sagen die in einem anderen schreiben sie haben bisher 300 Euro Zinsen und 50 Euro Tilgung bezahlt.

Wo ist das rest Geld? die Differenz?

Die würden aus dem was man gehzahlt hat ja weniger machen als man letzendlich einbezahlt hat.

Wenn ich das wörtlich nehmen würde was die in der neuen Abrechnung vom 21.12.2012 für das Jahr 2013 geschrieben haben ,weil für diesen Zeitraum zählt die neue Zahlungsaufforderung ja.
Also sie haben bisher gezahlt 431,23 Kaltmiete
158,42 BK-Vorrauszahlung
96,00 HK vorrauszahlung
17,73 Aufzug
6,06 Kabel
dann wäre das eine Miete gewesen von 709,44 Euro allerdings habe ich ja 735,06 Euro eingezahlt weil die das ja so geschrieben haben ,die wollten das ja bei der vorigen Abrechnung ja so.

Wo ist die Differenz von Monatlich 25,62 Euro sprich 307.44 Euro im Jahr?

Und wenn die auf der Betriebskostenabrechnung schreiben ihre neue Miete ab 01.02.2012 also voriges jahr ist 735,06 dann ist meine neue Miete 735.06 und nicht wie sie jetzt schreiben angeblich 768,23, sie schieben nie was von 768,23 sondern von 735,06 hm aber vielleicht stehe ich auf dem Schlauch.

lg






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3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Mondjäger

quote:
Das Jobcenter sagte mir laut den Betriebskostenabrechnungen würde ich ca 280 Euro von denen also vom Vermieter zurück bekommen.

Hier irrt das Jobcenter. Diese 280,-- EURO die Sie im Jahr 2012 aufgrund der Nebenkostenerhöhung zum 1.2.2012 mehr gezahlt haben, gehören in die Abrechnung 2012 die, entsprechend der Praxis Ihres Vermieters, Ihnen erst Ende 2013 zugehen wird.

Losgelöst von der jeweiligen Abrechnung hat das Jobcenter Ihnen das zu zahlen was aktuell von Ihrem Vermieter bestätigt wurde.

Die Unklarheiten hinsichtlich der Nettokaltmiete wären allerdings noch aufzubröseln.
Was war die Nettokaltmiete bei Mietbeginn?
Welche Erhöhungen der Nettokaltmiete haben seitdem stattgefunden?

Gruß
Karakorum



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-- Editiert Karakorum am 20.02.2013 18:59

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