Hallo erstmal,
ich bin neu hier und habe mich schon durch einige Beiträge gewühlt, um eine Antwort auf einige Fragen zu finden. Leider passte bisher nichts so wirklich.
Erst einmal zu meiner Situation:
ich wohne seit 2,5 Jahren in einer Kellerwohnung in einem Einfamilienhaus, die nur durch einen davor liegenden Raum erreichbar ist. Dieser wurde bis Anfang Februar von mir und meinen alten Vermietern gemeinsam als Abstellraum genutzt.
Seit Februar sind neue Vermieter
im Haus, die auch gleich das ganze Haus, abgesehen vom Keller, entkernt und renoviert haben, bzw. dies noch tun. (Neues Loch für eine Treppe, Wände eingerissen und neu eingezogen etc.).
Mir wurde angekündigt, dass der Raum vor meiner Wohnung ersatzlos gestrichen würde und ich somit ohne Abstellraum dastehe.
Frage 1: Ist das zulässig? Muss ich das so akzeptieren?
Frage 2: Wie hoch darf die Mietminderung für den Baulärm (auch das ganze Wochenende Sa+So) ausfallen?
Ich hoffe mir kann jemand schnell weiterhelfen, da ich nicht weiß, wo ich mit meinen Sachen hin soll!
Vielen Dank im Voraus
Der Kellermieter
Ärger nach Vermieterwechsel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Baulärm muss nicht unbedingt geduldet werden.
Eines von vielen Urteilen:
Mieter dürfen wegen anhaltenden Baulärms die Miete mindern. Eine fristlose Kündigung wegen angeblichen Zahlungsrückstandes ist in solch einem Fall nicht rechtens, urteilte das Amtsgericht Wiesbaden. Ein Mieter hatte sich von August 1998 bis zum Januar 1999 wegen lauter Sanierungsarbeiten mit Preßlufthämmern an der Fassade seines Hauses gestört gefühlt. Vom Oktober an hatte er die Miete gemindert, woraufhin ihn der Vermieter vor die Tür setzen wollte. Die Räumungsklage des Vermieters wurde nun vom Gericht abgewiesen. Daß die Arbeiten den Mieter beeinträchtigt hätten, liege auf der Hand. Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung sei "nachhaltig eingeschränkt" gewesen". AG Wiesbaden, 91 C 649/99-16 Quelle: Focus Online
Mietmängel und Mietminderung aufgrund von
Baulärm
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaerm.htm
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Vielen Dank erst einmal für die schnellen Antworten.
Im Mietvertrag steht nichts von einem Abstellraum. Gehört aber nicht immer ein solcher Raum dazu?
Wenn ich durch eine mündliche Absprache diesen Raum seit 2,5Jahren nutzen konnte zählt das sicher nicht bei den neuen Vermietern.
Und was den Baulärm angeht, so haben wir hier teilweise vier Stunden am Stück den Lärm ertragen müssen und mussten uns hier anschreien, um überhaupt etwas zu verstehen. Die Hausaufgaben mit meiner Tochter zu erledigen war unmöglich.
Der
Kellermieter
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