Ärger wegen Farbe des Toilettensitzes

27. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2010 11:46:43
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Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Ärger wegen Farbe des Toilettensitzes

Hallo,

ich bin gerade aus meiner Wohnung ausgezogen und habe jetzt 2 kleine Problechen mit meinem Vermieter.

1. Problemchen


es wurde bemängelt, dass der Toilettensitz, der jetzt drauf ist schwarz ist und nicht weiß, weil "alle unsere Wohnungen werden in weiß übergeben" so hieß es vom Vermieter.
Allerdings steht in meinem Übergabeprotokoll/Wohnungsbeschreibung von damals (2002) lediglich: Toilettenbecken mit Sitz und Deckel vorhanden.
Und genau so habe ich es auch wieder her gerichtet: Toilettenbecken mit Sitz und Deckel ist vorhanden, nur dass der Deckel eben schwarz ist. Aber meines erachtens ist der ursprüngliche Zustand wieder vorhanden.
Es ist nirgendwo (weder im Mietvertrag, noch im Übergabeprotokoll) festgehalten, welche Farbe der Toilettensitz haben muss.

Muss ich mich dem beugen und einen weißen drauf machen??
Bzw. hat der Vermieter angekündigt, den schwarzen gegen einen weißen austauschen zu lassen und die Kosten mir dann mit der Kaution zu verrechnen. Darf er das einfach so? Hätte ich im Falle ich müsste, nicht das recht erst einmal selber einen neuen zu besorgen?

2.Problemchen....Zimmerschlüssel

im Übernahme-Protokoll bei meinem Auszug wurde vom Hausmeister festgehalten, dass ein zimmerschlüssel fehlt.
Jetzt soll mir das Nachmachen ebenso in Rechnung gestellt werden.

Allerdings ist es so, dass laut meinem Übergabeprotokoll von 2002 in der Wohnungsbeschreibung gar keine Zimmerschlüssel mit aufgeführt sind, mir demzufolge gar keine Zimmerschlüssel übergeben wurden (es gibt eine Spalte, wo steht: zur Wohnung gehören weiterhin folgende Schlüssel...2x Haustür, 2xBriefkasten, usw......bei Zimmerschlüssel ist kein kreuz und auch keine Anzahl vermerkt!)
Von daher habe ich mich auch erstmal dagegen ausgeprochen, dass ich das nachmachen bezahlen soll.
Der Vermieter meinte, zu jeder Wohnung gehören nunmal Zimmerschlüssel u wenn einer gefehlt hat, so hätte ich das damals bemängeln sollen. und da im Übergabeprotokoll von damals kein Zimmerschlüssel als fehlend angegeben wurde muss davon ausgegangen werden, dass alle da waren!
...aber mir wurden doch laut Protokoll gar keine Zimmerschlüssel übergeben!?


wer kann mir weiter helfen?
vielen dank schon mal!

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38 Antworten
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#1
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.08.2010 11:46:43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

nö, weil mir 1. die Möglichkeit dazu bisher auch nicht gegeben war...weil mir der Vermieter geschrieben hat, nachdem er das protokoll bekommen hat (Übergabe wurde mit dem Hausmeister gemacht, nicht mit dem Vermieter selber!), dass sie veranlassen den Deckel auszutauschen und die kosten von meiner Kaution abziehen....also mir wurde die möglichkeit gar nicht erst eingeräumt selber einen zu besorgen.
und 2. seh ich es nicht ein, weil eben nicht zwingend ein weißer Toilettensitz vorgeschrieben ist (weil das nirgendwo steht dass der weiß sein muss!! es muss lediglich ein funktionstüchtiger vorhanden sein...also warum soll ich den auf meine kosten austauschen??)

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was hat Dich eigentlich davon abgehalten, seinerzeit den weißen Sitz durch einen ebenfalls weißen zu ersetzen ?



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist, sollte man dem Vermieter aufzeigen, wo seine Grenzen sind.

So einen Satz meinst Du auf diesen Fall anwenden zu müssen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.08.2010 11:46:43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Was hat Dich eigentlich davon abgehalten, seinerzeit den weißen Sitz durch einen ebenfalls weißen zu ersetzen ?

--> der alte war kaputt u ich brauchte einen neuen....da hab ich einen gekauft, der mir gefällt...schließlich muss ich ihn ja tagtäglich sehen und benutzen ;-)
außerdem kann mir der VM auch nicht nachweisen, dass ich damals einen weißen übernommen habe...der könnte auch grün-violett gestreift gewesen sein...wie gesagt, es steht nichts dergleichen im protokoll

Warum beharrst du dann aber auf die Möglichkeit, etwas tun zu dürfen, was du gar bicht zu tun gedenkst?

--> für den Fall, dass der VM auf meine kosten einen neuen besorgt (wie gesagt, es sollm it der kaution verrechnet werden), der am Ende vielleicht sonst was kostet und wo mir dann noch dazu auch noch der Einbau berechnet wird... (allerdings weiß ich hier, dass meine Nachmieterin sich selber schon einen eigenen gekauft hat....von daher müsste kein Einbau statt finden)



es geht mir eigentlich nur darum, ob jemand schon mal von so einem fall gehört hat und ob ich rechtlich gesehen richtig liege....also dass ich in bezug auf das Übergabeprotokoll von meinem Einzug weder einen weißen klodeckel drauf machen muss, noch die kosten für das zimmerschlüssel-nachmachen tragen muss...oder ob ich hier falsch denke u die kosten tragen muss...

;-)



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Nehmen wir mal Version 2.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Das Inverntar bleibt bei der Vermietung im Eigentum des Vermieters. Wenn etwas kaputt geht, musst Du natürlich Schadenersatz leisten dadurch, dass Du den ursprünglichen Zustand wieder herstellst. Die Verwendung einer anderen Farbe für den Toilettensitz ist daher nicht zulässig, weil es nicht dem ursprünglichen Zustand entspricht. Es kommt dabei nicht darauf an, dass die Farbe des Toilettensitzes nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurde.

Allerdings muss der Vermieter Dir die Gelegenheit geben, den Toilettensitz selbst auszutauschen. Der schwarze Toilettensitz steht dabei in Deinem Eigentum.

Auch bezüglich der Zimmerschlüssel liegt der schwarze Peter bei Dir. Es wurden offensichtlich Zimmerschlüssel übergeben oder willst Du behaupten, dass die Schlüssel, die bei Mietende noch vorhanden waren, von Dir angeschafft wurden.

Im Übergabeprotokoll wurde zu den Schlüsseln nichts vermerkt und daher ist davon auszugehen, dass an der Stelle kein Mangel bestanden hat, d.h. alle Schlüssel waren vorhanden. Das Übergabeprotokoll beim Einzug dient nämlich in erster Linie dazu, bereits vorhandene Mängel aufzunehmen um den Mieter davor zu schützen, dass er diese Mängel bei seinem Auszug beseitigen muss.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12329.08.2010 11:46:43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

der ursprüngliche Zustand IST wieder her gestellt, nämlich: Toilettenbecken mit Sitz und Deckel vorhanden! Der VM könnte mir ja sonst genau so gut auch erzählen, dass die Wohnungen alle mit gelb-grün gestreiften Toilettendeckeln übergeben werden...Demnach müsste man in dem Fall jetzt einen gelb-grün gestreiften beschaffen...Außerdem ist der Deckel der jetz drauf is wesentlich hochwertiger.
Wer sagt denn, dass der Deckel bei meinem Einzug weiß war? Der VM kann mir doch gar nicht nachweisen, dass der Sitz wirklich weiß war!?

Schlüssel:

komischerweise wurden alle anderen Schlüssel, die mir übergeben wurden, im Übergabeprotokoll mit Anzahl unter dem Punkt "Zur Wohnung gehören weiterhin: folgende Schlüssel" vermerkt.
Zimmerschlüssel sind nicht angekreuzt (alle anderen ( Haustür, Wohnungstür, Briefkasten sind angekreuzt!)
folglich gehören laut Wohnungsbeschreibung zu der wohnung keine Zimmerschlüssel!?
außerdem, woher sollt ich bei Einzug wissen, wieviele schlüssel zu der wohnung gehören, dass ich bemängeln kann, dass da einer fehlt...wenn da stehen würde da gehören 4 schlüssel hin, es sind aber nur 3, dann hätte ich das mit sicherheit bemängelt!, aber wie gesagt, zu der wohnung gehören ja gar keine Zimmerschlüssel!? aber naja, man wird wahrscheinlich mit jedem Umzug schlauer...ist "mein erstes Mal", dass ich umziehe.

Im übrigen bin ich 7,5 Jahre lang immer pünktlich zahlender Mieter gewesen, es gab nie irgendwelche komplikationen...
und ich habe sogar noch alles daran gesetzt dass schnellst möglich ein neuer nachmieter gefunden wird, d.h. auf meine kosten mit den maklern telefoniert, die ja besichtigungstermine haben wollten, diese habe ich natürlich auch so schnell wie möglich möglich gemacht, so dass schon nach relativ kurzer Zeit eine neue mieterin gefunden wurde...im übrigen ist die miete jetz auch gestiegen, d.h. die neue mieterin zahlt wesentlich mehr Kaltmiete



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
der ursprüngliche Zustand IST wieder her gestellt, nämlich: Toilettenbecken mit Sitz und Deckel vorhanden!


Die Farbe gehört auch zum Zustand, daher ist der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt. Außerdem hast Du gar nicht bestritten, dass der Toilettendeckel bei Übergabe weiß war. Und nur weil der Zustand im Übergabeprotokoll nicht vollständig beschrieben wurde, kannst Du einfach die Farbe ändern.

quote:
Zimmerschlüssel sind nicht angekreuzt (alle anderen ( Haustür, Wohnungstür, Briefkasten sind angekreuzt!)
folglich gehören laut Wohnungsbeschreibung zu der wohnung keine Zimmerschlüssel!?


Und woher stammen dann die übrigen Zimmerschlüssel, die bei der Rückgabe vorhanden waren? Das zeigt doch klar, dass der Eintrag für die Zimmerschlüssel bei der Einzugsübergabe vergessen wurde.

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#13
 Von 
guest-12329.08.2010 11:46:43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

wenn die Farbe mit zum gewünschten Zustand gehört, dann müsste sie meiner meinung nach auch mit aufgeführt werden, weil wie gesagt, der VM könnte ja jetz auch genau so gut behaupten, da war Model "super-High-tegh" mit Goldrand, wert 1000€ drauf...oder so in der richtung.....GEHT DOCH NICHT!!?? er will lediglich einen weißen haben...also hätte ich den dunklen auch einfach weiß lackieren können....dann hätte auch keiner was gesagt...??!!

schlüssel
ja und wieso steht dann bei Keller-schlüssel und Boden-schlüssel auch kein Kreuz und keine Anzahl, obwohl es im Protokoll einen Punkt für diese gibt?? Richtig, weil ich keine erhalten habe, weil diese nicht zur Wohnung dazu gehören!! die stehen in der selben Zeile, wie die Zimmerschlüssel!!

vielleicht sind die Schlüssel ja auch vom Vormieter da geblieben...vielleicht hat der sie besorgt?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn so ein Streit vor Gericht geht, dann stellt sich schnell die Frage, wem der Richter was glaubt. Der Richter ist dabei frei in seiner Beweiswürdigung.

quote:
da war Model "super-High-tegh" mit Goldrand, wert 1000€ drauf...oder so in der richtung.....GEHT DOCH NICHT!!??


Dass sich so ein Toilettensitz in einer Mietwohnung befunden, widerspricht jeglicher Lebenserfahrung. Üblich und in fast jeder Mietwohnung ist dagegen ein einfacher weißer Toilettendeckel zu finden. Und wenn der Vermieter dann noch den Hausmeister als Zeugen aufbieten kann und Du eigentlich schon zugegeben hast, dass Du den Toilettendeckel ausgetauscht hast, dann wäre für mich als Richter die Sachlage klar.

quote:
ja und wieso steht dann bei Keller-schlüssel und Boden-schlüssel auch kein Kreuz und keine Anzahl, obwohl es im Protokoll einen Punkt für diese gibt?? Richtig, weil ich keine erhalten habe, weil diese nicht zur Wohnung dazu gehören!! die stehen in der selben Zeile, wie die Zimmerschlüssel!!

vielleicht sind die Schlüssel ja auch vom Vormieter da geblieben...vielleicht hat der sie besorgt?


Von dieser Prozesstrategie würde ich Dir abraten, weil auch das unglaubwürdig ist. Und wenn die Schlüssel bei der Übergabe vorhanden waren, dann spielt es keine Rolle, ob sie vom Vermieter oder vom Vormieter angeschafft wurden. Dass die Schlüssel vorhanden waren, ist doch offensichtlich. Es wirkt daher eher lächerlich, das zu bestreiten, wenn man keine Kaufquittung für die Schlüssel vorlegen kann.

Wenn der fehlende Schlüssel tatsächlich beim Einzug schon nicht vorhanden war, dann kommst Du mit der nackten Wahrheit am besten weiter, anstatt mit formalen Dingen zu argumentieren, die inhaltlich offensichtlich unzutreffend sind.

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#15
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo, wir hatten in unserer alten Wohnung ein ähnliches Problem: Alter Toilettensitz war kaputt (von den Vormietern und später zusätzlich auch von uns bereits abgenutzt)- neuen, "schöneren" gekauft und bei Auszug meckerte der Vermieter (der sich im Übrigen auf unsere Kosten seine Schimmelbude sanieren wollte). Jedenfalls wollte er unsere Kaution nicht rausrücken- das ganze ging vor Gericht. Das Ende vom Lied war, dass der Vermieter selbst für die Klobrille verantwortlich gewesen wäre (Instandhaltung) und noch die Kosten für das Verfahren berappen musste. Zuviel Pedanterie ist nicht immer sinnvoll! ;-)

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-- Editiert am 27.08.2010 14:46

-- Editiert am 27.08.2010 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12329.08.2010 11:46:43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Empathie:

danke für die Info, schön, auch mal von einem Mieter die Meinung zu lesen ;-)
und gut zu wissen, dass auch andere Mieter schon einmal wegen einem banalen Klodeckel gestritten haben ;-) und der VM in dem Fall den kürzeren gezogen hat...da weiß man, dass man doch nicht ganz im Unrechten denken sein kann.

Ein Freund ist übrigens auch Vermieter und der würde sich in meinem Fall auch anders verhalten, als mein VM.



-- Editiert am 27.08.2010 15:17

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

@Radlerin
Wenn Du mal andere Antworten von mir anschaust, dann wirst Du feststellen, dass ich nicht von der Vermieterfraktion bin, auch wenn meine Antworten in Deinem Konkreten Fall diesen Eindruck hinterlassen.

Konkret kommt es auch in Deinem Fall ganz erheblich darauf an, wie Du argumentierst. Deine bisherige Argumentation halte ich für wenig Erfolg versprechend um nicht zu sagen, dass Du Dir damit ein Eigentor schießt.

Beipiel Klodeckel:
a) Klodeckel war sehr alt (falls zutreffend, das hast Du aber bislang nicht erwähnt)
b) aus a) folgt, dass der Zeitwert 0€ beträgt
c) Schadenersatzanspruch des Vermieters als Folge von b) beträgt ebenfalls 0€
d) der schwarze Klodeckel gehört dem Mieter und der hat einen Anspruch auf Herausgabe
e) der Vermieter hat auch bei schuldhafter Beschädigung des Klodeckels durch den Mieter keineswegs einen Anspruch auf einen neuen Klodeckel, sondern vielmehr in jeder Hinsicht auf den vergleichbaren Ersatz des alten Klodeckels, d.h. auf einen gebrauchten Klodeckel hilfsweise auf Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes so eines Klodeckels.
f) mit d) kann man den Vermieter gut in Bedrängnis bringen falls dieser den Klodeckel schon entsorgt hat.

Beispiel Schlüssel:
a) Schlüssel fehlte bereits beim Einzug, übrige Schlüssel waren vorhanden
b) Mieter hat gedacht das wäre nicht relevant, da Zahl der Schlüssel im Übergabeprotokoll nicht erwähnt
c) Warum hat Vermieter diesen Punkt im Protokoll nicht ausgefüllt, wollte er vielleicht auf diesen Umstand nicht ausdrücklich hinweisen? Möglicherweise, weil er vermeiden wollte, den Schlüssel auf eigene kosten nachzuliefern.
d) Vermieter kann Zahl der Schlüssel bei Übergabe nicht beweisen, daher keinen Schadenersatzanspruch. Dabei wird geschickt die Merkwürdigkeit ausgenutzt, dass gerade das Feld, um das gestritten ist, aus unerfindlichen Gründen nicht ausgefüllt wurde.
e) Aber aufpassen: Eine Aussage des Vormieters zu diesem Thema kann das Blatt schnell wenden, bzw. wenn er aussagt, dass bei seinem Auszug der Schlüssel bereits fehlte auch das Pendel eindeutig auf Deine Seite schlagen lassen.

Wenn man solche Dinge tatsächlich gerichtlich durchziehen will, dann kann ein Anwalt sehr hilfreich sein, der aus der Kenntnis, was rechtlich durchsetzbar ist, die Argumentation aufbaut. Man muss dabei schon aufpassen, dass man sich nicht schon im Vorfeld durch offensichtlich unsinnige Argumentationen eine spätere Prozessstrategie verbaut.

Hinzu kommt auch immer, dass es sich bei solchen Dingen um ein Pokerspiel handelt. Häufig spekuliert eine Seite einfach darauf, dass die Gegenseite wegen des vergleichsweise geringen Streitwertes das Prozesskostenrisiko scheut. Wenn das vor Gericht geht, dann sind im konkreten Fall die Anwalts- und Gerichtskosten deutlich höher als der Streitwert. Wenn man dann in dem Pokerspiel so argumentiert, wie Du das hier gemacht hast, dann wirst Du von der Gegenseite nicht wirklich Ernst genommen. Das ist ganz schlecht in einem Pokerspiel, selsbt dann wenn man eigentlich gute Karten hätte.

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-- Editiert am 27.08.2010 16:09

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#18
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
schön, auch mal von einem Mieter die Meinung zu lesen

Genauer gesagt, mal die eigene Meinung zu lesen.

Bei der Einstellung, die Du hier zur Schau trägst, solltest Du dankbar sein, wenn Dir überhaupt noch jemand eine Wohnung vermietet.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.08.2010 10:31:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Da ein weißer Toilettendeckel nicht vereinbart war, hat V auch kein Recht darauf.

Wenn etwas vorhanden ist, braucht es nicht vereinbart zu werden.
Es wurden auch keine durchsichtigen Fenster vereinbart.





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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12330.08.2010 10:31:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Bei mir hat auch mal einer in einem moosgrünen Badezimmer eine weiße 3,95er Brille installiert.
Der ist dann am Tag seines Auszugs noch mal ganz schnell zum nächsten Baumarkt gelaufen.



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12330.08.2010 10:31:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Moosgrünes Badezimmer = moosgrüne Brille.



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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Moosgrün *lach*- ist ja grausig!


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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was geht Dich das an ?
Du kannst ja ruhig weiter den Balken nehmen.



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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12330.08.2010 10:31:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
wenn Zimmer und Brille die gleiche Farbe haben

Waschbecken, Dusche und WC natürlich auch.
Die einzige abweichende Farbe, die dazu vertretbar wäre, wäre eine Echtholzbrille z.B. in Mahagoni.



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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12330.08.2010 10:31:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Sieht in einem moosgrünen Badezimmer wie "Faust aufs Auge" aus.
Bei mir ist vor ein paar Wochen ein Mieter ausgezogen, der einen defekten Spülkasten nicht gemeldet, sondern selbst durch einen weißen ersetzt hat.
War er auch noch stolz drauf. Tatsächlich war es aber rausgeworfenes Geld, da ich ihn jetzt ohnehin wieder umbauen muß.



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