Agressive vermieterin!!!

28. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Devic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Agressive vermieterin!!!

Wir (Familie mit zwei Kindern) wohnen seit 3 Jahren in einem Einfamilienhaus, die vermieter (ein Ehepaar) wohnen über uns.
Seit ungefähr einem Jahr ist das wohnen in der Wohnung unmöglich, weil die Vermieter sich betrinken, sie streiten sich und schlagen die ganze nacht. Tags über erwarten die von uns Ruhe weil sie schlafen wollen. Sie kommt uns vor die Tür voll betrunken und terrorisiert und beleidigt uns. Sie haut gegen die Tür und schreit herum.
Am 3. Dezember haben wir eine Kündigung eingereicht jedoch nicht per Post sondern persönlich dem Vermieter gegeben. Die Miete haben wir immer in Bar bezahlt. Jetzt meint der Vermieter das er die Kündigung nicht akzeptiert.
Wir haben jetzt eine neue Wohnung gefunden ab 1. Februar 2004.
Was können wir jetzt machen? Besteht die Möglichkeit eine fristlose Kündigung einzureichen?
Ich bedanke mich im vorraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
habt ihr euch die Kündigung wenigsten unterschreiben lassen.Wenn nicht steht Aussage gegen Aussage. Sofort per Einschreiben/Rückschein nochmals kündigen. Allerdings geht das dann nicht mehr zum Februar sondern, wenn der Brief am 3.1.04 beim Vermieter ist, zum 1.4.04. Die Kündigungsfrist vom 3 Monaten müsst ihr so oder so einhalten!
Auch wenn ihr zm 1.2.04 schon eine Wohnung habt, ihr müsst auf alle Fälle f. Februar+März noch die Miete zahlen.

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 859x hilfreich)

Wenn man schon so schwierige Verhältnisse hat, kann man nicht auf eine schriftliche
Kündigung verzichten. Und wie in dem Beitrag oben schon geraten wird,
nun noch einmal kündigen.
Fristlos kündigen kann man, wenn wesentliche mängel vrliegen.
Aber da muss man dann auch den Vermieter
schon nachweisbar aufgefordert haben,
die Schwierigkeiten und Mängel abzustellen.

Müsstet also sehr wahrscheinlich als
teures Lehrgeld verbuchen.

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Vielleicht habt Ihr Zeugen für die Übergabe der Kündigung am 3.12. Z. B. waren gerade Bekannt zu Besuch o. Ä. Dann ist der Zugang der Kündigung nachgewiesen und Ihr dürftet auch vor Gericht damit durchkommen.

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#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Ergänzend noch eine Anmerkung:
Wenn der Vermieter die Kündigung nicht akzeptiert, gibt er ja zu, dass sie ihm zugegangen ist. Er muss aber akzeptieren, wenn die Fristen eingehalten sind.
Ich würde jetzt einen Brief schreiben und um Übergabetermin bitten, außerdem würde ich mich auf die Kündigung vom 3.12 beziehen und dem Vermieter mitteilen, dass sein nicht Akzeptieren der Kündigung irrelevant ist.
Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Devic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Die Sache hat sich endlich gestern erledigt, ein Familienangehöriger hat die Polizei gerufen und die Frau wurde mit einem Krankenwagen in die Psychiatrie gefahren.

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