Airbnb und Nachbarn

23. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
AnnBe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Airbnb und Nachbarn

Hallo,
ich wohne mit meiner Familie (zu der 2 Kinder gehören) in einem 8-Parteien-Haus in Frankfurt a. M. Dieses wird über eine Hausverwaltung verwaltet. Die Vermieterin ist eine Privatperson.
Seit ca. einem Jahr wird für die Wohnung neben uns (ganz oben) kurz nach deren Bezug über Airbnb Zimmervermietung angeboten. Nun sind ständig Personengruppen jeglicher Nationalitäten im Haus unterwegs, mit Koffern, poltern morgens und abends durchs komplette Treppenhaus vom EG bis um 3. OG, teilweise steht die Haustür offen usw. Es wurde abends schon irrtümlich bei mir geklingelt und vor der Tür standen Fremde mit Gepäck. Wir wissen nicht, ob eine Zustimmung vom Vermieter vorliegt. Eine Anfrage/Beschwerde bei der Hausverwaltung hat nichts ergeben. Welche Rechte haben die Nachbarn? Ich bin nicht die Einzige, die sich gestört fühlt. Ist die Sicherheit im Haus gewährleistet? Wer trägt die zusätzlichen Nebenkosten, welche von den "Untermietern" verursacht werden? Können wir anderen Nachbarn uns dagegen wehren?
Vielen Dank für Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116312 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von AnnBe):
Können wir anderen Nachbarn uns dagegen wehren?

Gerade in Frankfurt sind solche Wohnungsnutzungen gar nicht gerne gesehen.

Soweit ich weis, gibt es da auch eine entsprechende Satzung / Verordnung, die solche Nutzung verbietet.

Ich würde da mal beim Amt nachfragen und dann auch gleich Anzeige erstatten.



Zitat (von AnnBe):
Welche Rechte haben die Nachbarn?

Kommt daruf an, was vorfällt.

Beim nächtlichen herausklingeln würde ich den Nachbarn der da vermietet z.B. auf Unterlassung verklagen.



Zitat (von AnnBe):
Ist die Sicherheit im Haus gewährleistet?

Tja, woher sollen wir das wissen?



Zitat (von AnnBe):
Wer trägt die zusätzlichen Nebenkosten, welche von den "Untermietern" verursacht werden?

Welche genau sollen das denn sein? Und wie könnte man die nachweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2455 Beiträge, 634x hilfreich)

Zum Einstieg in das Thema ein Artikel aus der grünen Bild. FFM hat kürzlich die Satzung geändert.

http://m.fr.de/frankfurt/wohnen/airbnb-co-neue-regeln-fuer-ferienwohnungen-in-frankfurt-a-1431407

-- Editiert von Akkarin am 23.03.2018 20:54

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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