Allergie in neuer Mietwohnung

16. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Boa99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Allergie in neuer Mietwohnung

Hallo und guten Tag,

ich wohne seit 6 Woche (miete bereits seit 9 wochen) in meiner neuen Mietwohnung, mit einer Vertragsbindung von 24 Monaten.

Bereits kurz nach dem Umzug stellte ich fest das ich mit einen sehr starken Heuschnupfen und Kratzen im Hals aufwache. (Das ist nicht mit ein bisschen Naseputzen getan, ich wache um 5-6 mit Atemnot und Symptomen ähnlich einer schweren Grippe auf) Anfangs schob ich das auf eine Erkältung oder den vielen Staub der durch den Umzug aufgewirbelt wurde.

(In meiner alten Wohnung hatte ich keine Probleme.)

Inzwischen gehe ich aber davon aus, das in der Wohnung, Tiere (Katzen oder Kaninchen) gehalten wurden und eine entsprechende Sanierung&Renovierung, trotz gegenteiliger Aussage des Vermieters, bei Auszug ausgeblieben ist.

Ich habe durch gründliches Reinigen mit einem Dampfreiniger, Wischen, Putzen, Schrubben versucht die Allergieauslöser zu beseitigen und lasse Tag und Nacht professionelle Luftreiniger (Hepa, Siemens, Honeywell) laufen, in die ich selbe jetzt 1200 Euro investiert habe. Genutzt hat es praktisch nichts.

Die Wohnung ist für mich in diesem Zustand praktisch nicht ohne Einnahme starker Medikamente nutzbar.

Was kann ich tun um
a) Den Mietvertrag vor Ablauf der 24 Monate zu kündigen.

b) Eine Kostenentschädigung zumindest für die mir durch einen Umzug entstandenen kosten und den mir entstandenen Schaden, Schmerzensgeld will ich gar nicht, zu bekommen.

c) oder den Vermieter (Wohnungsbau Genossenschaft) zu einer angemessenen Sanierung zu bewegen.

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26 Antworten
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#2
 Von 
Boa99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Allergietest habe ich als lebenslanger Allergiker natürlich im Schrank liegen. Katzen, Hunde, Kaninchen/Hasen/Meer******* sind neben Blütenpollen positiv.

Ist nur die frage, wie ich auss4r anhand der Zeugenaussage meiner Nachbarn, raus bekomme ob da jetzt Hund, Katze oder Kaninchen in der Wohnung gehalten wurden.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.12.2010 17:42:51
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Hat Ihnen der VM nun also nicht vertraglich zugesichert, dass in der Wohnung bisher keine Haustiere gehalten wurden,

Und WIE hätte er das können ?



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#5
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

Reinigen braucht man zum wischen nur Essig benutzen. Haare saugt man vorher weg.

Versteh den ganzen Aufwand nicht.

Und wenn das nix bringt, dann untersucht man den Rest der Wohnung. Boden, Gegenstände, hinter den Tapeten usw.....

-- Editiert am 16.12.2010 13:17

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#6
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,

wenn Ihre Wohnung einen Mangel hat und Sie diesen nachweisen können, ist der Vermeiter verfplichtet, diesen zu beheben unabhänging der Schuldfrage!

Christine

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#8
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

@sassy2

Bitte lesen Sie zukünftig gründlicher! Ich habe keine Doppelnamen! Meine Nutzername ist: Christine!
Merken Sie sich das einmal!!

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#10
 Von 
Boa99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Tigerkind: So einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht. Insbesondere Katzenallergene, sind sehr klebrig, Widerstandsfähig, langlebig und verfügen über hervorragende Schwebeeigenschaften.

Kurz: Da ist nichts mit 1x Haare einsaugen und fertig.
Da muss alles aus der Wohnung raus inkl. Teppich und Tapeten, Türen, sonstiges... und dann kann saniert/renoviert werden.

Wenn man das Zimmer für Zimmer macht, sind die renovierten Räume bis zum Abschluss wieder verseucht, wie bei einer Asbestsanierung.

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wenn Ihre Wohnung einen Mangel hat und Sie diesen nachweisen können, ist der Vermeiter verfplichtet, diesen zu beheben unabhänging der Schuldfrage! <hr size=1 noshade>



Nein, hier realisiert sich nur das allgemeine Lebensrisiko wegen einer besonderen Prädisposition des TE. Das ist kein Mangel i.S. des § 536 BGB .

Solange sich die Wohnung für die "gewöhnliche" Verwendung eignet wäre der Vm. nur im Obligo, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wäre.

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#12
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

@Boa99

Okay, dann ist das halt aufwendiger.

Nur warum geht die TE gleich von einer ihrer Allergien aus?

Und warum ist sie in eine Wohnung gezogen, wo sie garnicht weiß, ob es vor dem Vormieter nicht Tiere gab oder Tiere zu Besuch waren?

Ja und Teppiche sind nicht in allen Wohnungen und beim Renovieren entfernt man ja die Tapete.

Wäre da z.B. Schimmel, dann ähnelt das einer Allergie.

Deswegen, ich verstehe den ganzen Aufwand nicht, den sie betrieben hat.

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#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

.

-- Editiert am 16.12.2010 13:57

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#14
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
eine entsprechende Sanierung&Renovierung, trotz gegenteiliger Aussage des Vermieters, bei Auszug ausgeblieben ist.

Die Frage ist doch in erster Linie was zugesagt wurde und ob der TE es nachweisen kann.
Der VM müsste ja schon Allergikerwohnung nachweisbar zugesagt haben.
Wenn das für den TE eine so Große Bedeutung hat, hätte er es in der Vertrag reinnehmen lassen müssen, anderfalls die Wohnung nicht nehmen dürfen.
GGf. wäre ja auch eine Messung der alergenen Belastung im Vorfeld möglich gewesen!

Jeder weiß doch wie nach neuster Rechtssprechung Wohnungen übergeben werden dürfen. Wenn Schönheitsrepararturen vereinbart sind wird max. mit billigster Farbe einmal durchgetüncht und wenn der Mieter den göbsten Dreck vom Boden kratzt ist das schon das höchste der Gefühle.

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#15
 Von 
guest-12316.12.2010 17:42:51
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest-12316.12.2010 17:55:57
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Boa99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Teppich hat ja nichts mit Tierhaarallergie zu tun, solange der ordentlich gepflegt oder bei Auszug 1x professionell gereingt wurde.

Mir wurde eine "renovierte" Wohnung zugesichert, die Wohnung ist aber nicht renoviert. -> Wie kann ich das konkret feststellen lassen?

Die Wohnung ist nicht einmal gestrichen. Es wurden nur einzelne Stelle an den Wänden max. Tellergross fleckig übermalt. Was natürlich nicht Auffällt wenn keine einzige Birne bei Besichtigung und Abnahme in der Bude ist. Und wenn der Vermieter behauptet es ist gestrichen, muss ich das ja erstmal glauben.


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#18
 Von 
guest-12316.12.2010 17:42:51
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und wenn der Vermieter behauptet es ist gestrichen, muss ich das ja erstmal glauben.
<hr size=1 noshade>


Darüber ob nun renoviert ist, oder nicht, kann man wohl schlecht streiten.

"Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält." § 536b BGB

Wenn man keinen Vorbehalt gemacht hat, kann man das kaum umgehen.

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#20
 Von 
guest-12316.12.2010 17:55:57
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

Wie kann ich das konkret feststellen lassen?

Die Wohnung ist nicht einmal gestrichen. Es wurden nur einzelne Stelle an den Wänden max. Tellergross fleckig übermalt. Was natürlich nicht Auffällt wenn keine einzige Birne bei Besichtigung und Abnahme in der Bude ist. Und wenn der Vermieter behauptet es ist gestrichen, muss ich das ja erstmal glauben.>

Drüberstreichen heißt in dem Falle, daß da mal was hing oder dort Löcher in der Wand waren und es wurde nun drübergestrichen.
Ansonsten muß man nicht neu renovieren, wenn es okay aussieht.

Wer reinigt denn bei Auszug einen Teppich?


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#22
 Von 
Boa99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich versteh wirklich nicht warum ich beim meinen letzten 3 Auszügen komplett tapezieren und gestreichen habe... da scheine ich wohl der einzige Dumme zu sein der das macht.

Für mich heißt renoviert mehr als nur halbwegs "Besenrein".

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#23
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Es gibt halt solche und solche Mieter.



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0x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
guest-12316.12.2010 17:55:57
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12316.12.2010 17:42:51
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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