Als Mieter Wohnung zugesagt, Mietvertrag erhalten, dann absagen von Mieterseite aus

28. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Mieter Wohnung zugesagt, Mietvertrag erhalten, dann absagen von Mieterseite aus

Person A hat eine Wohnungsbesichtigung an einen ruhigen Tag gehabt und Interesse gezeigt (Tag 1). Der Markler hat ihn die Wohnung zugesagt (Tag 2). Person A hat per E-Mail bestätigt, dass er die Wohnung will (Tag 2). Markler hat die Onlineannonce runtergenommen (Tag 2).
Der Markler hat Person A den Mietentwurf geschickt (Tag 3) und Person A hat per E-Mail bestätigt, dass der Mietentwurf passt und er den Vertrag unterschreiben wird (Tag 3).
Der Markler versendet den Mietvertrag per Mail an Person A (Tag 4). Person A geht nochmals zur Wohnung und wird von den dortigen Straßen- und Geschäftslärm überrascht (Tag 4), da der Lärm bei der Wohnungsbesichtigung wegen des ruhigen Zeitpunkt nicht vorhanden war. Person A möchte die Wohnung nicht mehr und beim Markler die Wohnung absagen.
Der gesamte Prozess von der Wohnungsbesichtigung bis zum Umdenken des Mieters passiert in 4 Tagen.

Die Wohnung ist noch für ein Monat bewohnt und in einer Großstadt (Neue Mieter zu finden sollte leicht sein).
Geht das? Was sind die Folgen?


-- Editiert von User am 29. Juni 2024 00:01

-- Editiert von User am 29. Juni 2024 00:06

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59 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Geht das? Was sind die Folgen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Als erstes müsste man mal prüfen, ob die Wohnung nicht schon gemietet wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes müsste man mal prüfen, ob die Wohnung nicht schon gemietet wurde.


Die Wohnung ist derzeit an den Vormieter vermietet und wird es noch für einen weiteren Monat sein. Oder ist mit der Frage etwas anderes gemeint?

-- Editiert von User am 29. Juni 2024 00:28

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#3
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich nehme an sie fragen aus Sicht von Person A.

Das kommt darauf an.

Es kann sein, das Person A schon Mieter geworden ist.

Es kann sein, das Person A Schadenersatz wegen Vorvertrag Löcher Pflichtverletzung leisten muss.

Es kann sein das der Makler sagt: ok *******, aber ich habe noch vier Interessenten auf der Warteliste und keinen Bock mich zu streiten.


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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10112 Beiträge, 4528x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Der Markler versendet den Mietvertrag per Mail an Person A (Tag 4).
War dieser Mietvertrag bereits vom Vermieter unterschrieben? Hat der Makler in irgendeiner Form deutlich gemacht, dass er berechtigt ist, den Mietvertrag abzuschließen?

Hintegrund: Ein Makler vermittelt in der Regel Mietverträge, schließt sie aber nicht selber ab. Daher die Fragen um festzustellen, ob der Makler überhaupt rechtswirksam einen Mietvertrag abschließen durfte. Meine Vermutung geht eher darin, dass der Mieter den vom Vermieter noch nicht unterschriebenen Entwurf unterschreiben sollte und erst durch Unterschrift des Vermieters der Mietvertrag abgeschlossen werden sollte. So wäre es zumindest üblich.

Ob Makler oder Vermieter Schadensersatz geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab. 4 Tage Verzögerung werden nun erstmal keinen riesigen Schadensersatz auslösen. Spannnender wäre eher, ob durch erneute Schaltung einer Anzeige neue Kosten entstehen oder ob Mietinteressenten, bei denen man von einem Abschluss ausgehen durfte, abgesagt wurde.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7886 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes müsste man mal prüfen, ob die Wohnung nicht schon gemietet wurde.


Anhand des geschilderten Ablaufes würde ich zu einem "ja" tendieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34010 Beiträge, 5875x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Person A hat per E-Mail bestätigt, dass der Mietentwurf passt und er den Vertrag unterschreiben wird (Tag 3).
Hat A den passenden Entwurf/das Angebot NOCH NICHT unterschrieben ?
Zitat (von BraucheGutenRat):
Der Markler versendet den Mietvertrag per Mail an Person A (Tag 4).
Hat der Makler den MV unterschrieben? Hat der Makler den Auftrag des Vermieters?
Zitat (von BraucheGutenRat):
da der Lärm bei der Wohnungsbesichtigung wegen des ruhigen Zeitpunkt nicht vorhanden war.
Das passiert öfter. Hat das Wohnungsangebot auf ruhige Lage hingewiesen?
Ansonsten werden nur Wohnungen vermietet.
eine Meinung:
Wenn A noch nichts unterschrieben hat, kann A dem Makler (nach reiflicher Überlegung) heute schriftlich absagen.
Zitat (von BraucheGutenRat):
Geht das? Was sind die Folgen?
Das geht. Die Folgen sind unbekannt.

Eine recht umständliche Beschreibung, auch für den Vormieter.
wollte A diese Wohnung zum 1.8. mieten?... und der jetzt dort wohnende Mieter zu Ende Juli ausziehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Oder ist mit der Frage etwas anderes gemeint?

Ja, mit der Frage ist gemeint, dass man prüfen müsste, ob man die Wohnung bereits gemietet hat und der Mietvertrag nur der Verschriftlichung dient.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Anami):
Hat A den passenden Entwurf/das Angebot NOCH NICHT unterschrieben ?

Ja, Person A hat den Entwurf nicht unterschrieben. Lediglich per E-Mail zugesagt, dass er den Mietvertrag unterschreiben wird.

Zitat (von cauchy):
Hat der Makler in irgendeiner Form deutlich gemacht, dass er berechtigt ist, den Mietvertrag abzuschließen?

Ja, der Markler/Immobilienverwaltung handelt mit Vollmacht in den Namen des Eigentümers.

Zitat (von Anami):
Das passiert öfter. Hat das Wohnungsangebot auf ruhige Lage hingewiesen?

Nein, in der Anzeige stand nichts von ruhiger Lage.

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#9
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn A noch nichts unterschrieben hat, kann A dem Makler (nach reiflicher Überlegung) heute schriftlich absagen.


Person A hat der Immobliengesellschaft/Markler per E-Mail gesagt (Tag 5). Die Immobiliengesellschaft antwortet mit den Hinweis, der Mietvertrag sei schon gültig, da Person A den Mietvertrag zugestimmt habe. Diese Zusage sorge dafür, dass der Mietvertrag ohne Unterschrift gültig sei.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34010 Beiträge, 5875x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
der Mietvertrag sei schon gültig, da Person A den Mietvertrag zugestimmt habe. Diese Zusage sorge dafür, dass der Mietvertrag ohne Unterschrift gültig sei.
Danke für die Info...die haben also schon geantwortet.
Die Immogesellschaft könnte darauf bestehen und wohl auch Recht bekommen.
A könnte um Kulanz bitten...wichtige persönliche Gründe wegen Lärm vorbringen. Versuch macht kluch. Anspruch besteht wohl nicht.

Zitat (von BraucheGutenRat):
Die Immobiliengesellschaft
Ist die die Vermieterin und hat die den Makler beauftragt??
Da sollte A mal hier den Wortlaut dieses Hinweises herschreiben.
Zitat (von BraucheGutenRat):
Nein, in der Anzeige stand nichts von ruhiger Lage.
Dann hat man auch keinen Anspruch darauf und kann jetzt keine Absage damit begründen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist die die Vermieterin und hat die den Makler beauftragt??

Es gibt einen Eigentümer, welcher eine Immobilienverwaltung beauftragt hat, die Immobilie zu verwalten. Die gleiche Immobilienverwaltung macht das schon seit Jahren. Sie organisiert alles mögliche rund um die Wohnung. Ich vermute auch die Nebenkostenabrechnung usw.

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#12
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da sollte A mal hier den Wortlaut dieses Hinweises herschreiben.

In der Anzeige stand nur etwas von "zentraler Lage". Jedoch nichts von ruhiger Lage oder leiser Lage.

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5245 Beiträge, 633x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Anhand des geschilderten Ablaufes würde ich zu einem "ja" tendieren


Ja, könnte durchaus sein, wenn nicht, wäre es allerdings durchaus möglich, dass der Mieter sich durch sein Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht hat

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#14
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzung: Falls es wirklich zu einen Mietvertrag per E-Mail gekommen ist, gilt es vielleicht als Fernabsatzvertrag?
Es gab eine Wohnungsbesichtigung, alles andere lief per E-Mail.

Ergänzung: Durch die Wohnungsbesichtigung ist es kein Fernabsatzvertrag :(

-- Editiert von User am 29. Juni 2024 15:16

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34010 Beiträge, 5875x hilfreich)

Jetzt gibt es einen Eigentümer, eine Immobiliengesllschaft, einen Makler, eine Person A und einen Mieter/Vormieter, der in der angebotenen Wohnung noch 1 Monat wohnt.

Zitat (von BraucheGutenRat):
Die Immobiliengesellschaft antwortet mit den Hinweis, der Mietvertrag sei schon gültig, da Person A den Mietvertrag zugestimmt habe. Diese Zusage sorge dafür, dass der Mietvertrag ohne Unterschrift gültig sei.
Dazu möglichst den Wortlaut...

Ist aber evtl. überflüssig, da jetzt bekannt ist, welche Position die Vermieterin bezieht.

ODER: A versucht jetzt auf dem Kulanzwege, aus dem Vertrag schnellstmöglich herauszukommen., d.h. mit Bitten und Betteln versuchen, klarzumachen, warum man doch nicht mieten will/kann.

Kündigung vor Mietbeginn ist hier vermutlich für A auch keine Lösung...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dazu möglichst den Wortlaut...

Wortlaut: "Und da Sie dem Mietvertrag mehrmals zugestimmt haben, ist er auch ohne Unterschrift bindend. Der Vertrag ist übrigens auch ohne Unterschrift , mit Ihrer Zusage, gültig."

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
"Und da Sie dem Mietvertrag mehrmals zugestimmt haben, ist er auch ohne Unterschrift bindend. Der Vertrag ist übrigens auch ohne Unterschrift , mit Ihrer Zusage, gültig."

Also würde der Aussage nach der schriftliche Mietvertrag nur noch der Fixierung des mündlich vereinbarten Mietvertrages dienen.



Zitat (von BraucheGutenRat):
In der Anzeige stand nur etwas von "zentraler Lage".

Nun, "zentrale Lage" bedeutet schlicht, dass dort mit deutlicher Lärmentwicklung (insbesondere Verkehr) rund um die Uhr zu rechnen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also würde der Aussage nach der schriftliche Mietvertrag nur noch der Fixierung des mündlich vereinbarten Mietvertrages dienen.

Laut ihm ja. Ist es jedoch wirklich zu einen Mietvertrag gekommen?
Hätte die Immobilienverwaltung Erfolg auf Klage, falls sie ernsthaft auf einen Mietvertrag bestehen. Es handelt sich um keine große Miete und man findet schnell einen neuen Mieter.

Dieser Fall kommt sicherlich häufig vor. Verschwenden die Immobilienverwaltungen wirklich ihre Zeit und Energie für soetwas?

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#19
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, "zentrale Lage" bedeutet schlicht, dass dort mit deutlicher Lärmentwicklung (insbesondere Verkehr) rund um die Uhr zu rechnen ist.


Dies habe ich nicht gewusst. Mir war solch eine "Marklergeheimsprache" nicht bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Ist es jedoch wirklich zu einen Mietvertrag gekommen?

Wie schon geschrieben, dass müsste man halt prüfen.
Wenn das
Zitat (von BraucheGutenRat):
da Sie dem Mietvertrag mehrmals zugestimmt haben

stimmt, dann hat man durchaus schlechte Karten.



Zitat (von BraucheGutenRat):
Hätte die Immobilienverwaltung Erfolg auf Klage, falls sie ernsthaft auf einen Mietvertrag bestehen.

Warum sollte eine Klage auf einhalten eines gültigen Vertrages keine Wirkung haben?



Zitat (von BraucheGutenRat):
Verschwenden die Immobilienverwaltungen wirklich ihre Zeit und Energie für soetwas?

Warum sollte der Vermieter auf sein Geld verzichten, nur weil beim Mieter "will nicht mehr" auftritt?
Der Mieter kann kündigen und versuchen einen Nachmieter / Zwischenmieter zu finden und hoffen das der Vermieter diesen akzeptiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Mir war solch eine "Marklergeheimsprache" nicht bekannt.

So geheim ist das nicht, man verwendet halt nur positiv belegte Begriffe.
Die "Zentrale Lage" verbindet man ja mit Innenstadtlage, guter Verkehrsanbindung, gute Nahversorgung.
Das negative, dass bei so was mit deutlicher Lärmentwicklung (insbesondere Verkehr) rund um die Uhr zu rechnen ist, wird von den Lesern der "Zentralen Lage" oft ausgeblendet und von den Schreiben natürlich nicht herausgestellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1851 Beiträge, 1010x hilfreich)

Ich werfe mal einen sehr schönen Paragraphen in den Raum:

§ 154 BGB - Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung

(1) 1Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. 2Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.

(2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1326 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Ist es jedoch wirklich zu einen Mietvertrag gekommen?


Meiner Meinung nach schon.

Zitat (von BraucheGutenRat):
Es handelt sich um keine große Miete und man findet schnell einen neuen Mieter.


Das ist alles kein Argument.

Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen, den kannst du entweder unter Einhaltung der Frist kündigen oder dich anderweitig mit der Hausverwaltung einigen, wenn sie sich darauf einlässt.

Zitat (von BraucheGutenRat):
Verschwenden die Immobilienverwaltungen wirklich ihre Zeit und Energie für soetwas?


Ich würde es nicht drauf ankommen lassen.

Zitat (von BraucheGutenRat):
Person A geht nochmals zur Wohnung und wird von den dortigen Straßen- und Geschäftslärm überrascht (Tag 4), da der Lärm bei der Wohnungsbesichtigung wegen des ruhigen Zeitpunkt nicht vorhanden war.


Die Wohnung liegt also an einer Haupt-/Geschäftsstraße?

Dann frage ich mich ernsthaft, wie man, sofern man nicht gerade blind ist, von entsprechendem Lärm überrascht werden konnte.

-- Editiert von User am 30. Juni 2024 09:49

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6603 Beiträge, 2334x hilfreich)

3 Fragen.
1.) Ist der später übersandte Mietvertrag völlig identisch mit dem vorher übersandten Mietvertragsentwurf ?
2.) War der nach der Zusage übersandte 2. Mietvertrag von Vermieter unterschrieben ?
3.) Sollte es 1 oder 2 MIeter geben ? Wenn 2 Mieter, haben dem Entwurf beide Mieter zugestimmt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34010 Beiträge, 5875x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Hätte die Immobilienverwaltung Erfolg auf Klage,
Egal. Das würde erst nach langer Zeit ein Gericht entscheiden.
Egal, ob es sich um eine geringe Miete handelt oder ob die Wohnung trotzdem noch schnell weitervermietet werden kann.

Zitat (von BraucheGutenRat):
Verschwenden die Immobilienverwaltungen wirklich ihre Zeit und Energie für soetwas?
Egal. Die haben dafür extra Anwälte , die sich nur mit sowas beschäftigen.
Immerhin müsste nochmal eine Internetanzeige geschaltet werden oder ein weiterer Interessent vom ersten Termin benachrichtigt werden oder der Makler müsste nochmal Besichtigungstermine anbieten.
Wer soll das bezahlen?

Zitat (von BraucheGutenRat):
Mir war solch eine "Marklergeheimsprache" nicht bekannt.
Egal. Das ist nicht geheim. In welcher Großstadt wäre eine zentrale Lage denn wann ruhig? War die Wohnungsbesichtigung etwa am Sonntag morgens gegen 5Uhr???

Ich empfehle nochmals: A sollte es mit der Bitte um Kulanz versuchen. Möglichst gleich.

Frage: Wird etwa auch eine Maklergebühr fällig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ich werfe mal einen sehr schönen Paragraphen in den Raum:

§ 154 BGB - Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung

Ja, schöner Paragraph. Hilft halt nur nichts, wenn
Zitat (von BraucheGutenRat):
da Sie dem Mietvertrag mehrmals zugestimmt haben



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Frage: Wird etwa auch eine Maklergebühr fällig?

Eine Marklergebühr soll nicht fällig werden. Die Immobilienverwaltung hat die Vollmacht des Eigentümers und organisiert die Wohnung für diesen.

-- Editiert von User am 30. Juni 2024 15:06

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Eine Marklergebühr soll nicht fällig werden.

Da habe ich starke Zweifel dran, denn Immobilienverwaltungen sind keine caritativen Organisationen. Der Vermieter wird die Dienstleistungen entsprechend bezahlen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von BraucheGutenRat):
Geht das? Was sind die Folgen?


Einfach mal dir Fragen beantworten.

Zitat (von Spezi-2):
3 Fragen.
1.) Ist der später übersandte Mietvertrag völlig identisch mit dem vorher übersandten Mietvertragsentwurf ?
2.) War der nach der Zusage übersandte 2. Mietvertrag von Vermieter unterschrieben ?
3.) Sollte es 1 oder 2 MIeter geben ? Wenn 2 Mieter, haben dem Entwurf beide Mieter zugestimmt ?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
BraucheGutenRat
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen, den kannst du entweder unter Einhaltung der Frist kündigen oder dich anderweitig mit der Hausverwaltung einigen, wenn sie sich darauf einlässt.


Wenn die Person jetzt kündigt. Dann muss sie nur 2 Monatsmieten zahlen, wenn der Mietbeginn zum 01.08. ist?

Zitat (von Spezi-2):
1.) Ist der später übersandte Mietvertrag völlig identisch mit dem vorher übersandten Mietvertragsentwurf ?

Es wurde noch kein Originalmietvertrag versandt. Geplannt war die Versendung des per E-Mail. Es gab nur einen Mietentwurf, bei welchen ich per Mail eine Unterschrift zugesagt habe.

Zitat (von Spezi-2):
3.) Sollte es 1 oder 2 MIeter geben ? Wenn 2 Mieter, haben dem Entwurf beide Mieter zugestimmt ?
Tatsächlich ist ein Elternteil mit im Mietvertrag. Es wurde lediglich beim Antworten der E-Mails von der Immobilienverwaltung das Elternteil als Mitempfänger eingetragen. Eine eigene Zusage-E-Mail/Unterschrift des Elternteils ist nicht erfolgt!



-- Editiert von User am 30. Juni 2024 15:02

-- Editiert von User am 30. Juni 2024 15:03

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