Person A hat eine Wohnungsbesichtigung an einen ruhigen Tag gehabt und Interesse gezeigt (Tag 1). Der Markler hat ihn die Wohnung zugesagt (Tag 2). Person A hat per E-Mail bestätigt, dass er die Wohnung will (Tag 2). Markler hat die Onlineannonce runtergenommen (Tag 2).
Der Markler hat Person A den Mietentwurf geschickt (Tag 3) und Person A hat per E-Mail bestätigt, dass der Mietentwurf passt und er den Vertrag unterschreiben wird (Tag 3).
Der Markler versendet den Mietvertrag per Mail an Person A (Tag 4). Person A geht nochmals zur Wohnung und wird von den dortigen Straßen- und Geschäftslärm überrascht (Tag 4), da der Lärm bei der Wohnungsbesichtigung wegen des ruhigen Zeitpunkt nicht vorhanden war. Person A möchte die Wohnung nicht mehr und beim Markler die Wohnung absagen.
Der gesamte Prozess von der Wohnungsbesichtigung bis zum Umdenken des Mieters passiert in 4 Tagen.
Die Wohnung ist noch für ein Monat bewohnt und in einer Großstadt (Neue Mieter zu finden sollte leicht sein).
Geht das? Was sind die Folgen?
-- Editiert von User am 29. Juni 2024 00:01
-- Editiert von User am 29. Juni 2024 00:06
Als Mieter Wohnung zugesagt, Mietvertrag erhalten, dann absagen von Mieterseite aus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatGeht das? Was sind die Folgen? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Als erstes müsste man mal prüfen, ob die Wohnung nicht schon gemietet wurde.
ZitatAls erstes müsste man mal prüfen, ob die Wohnung nicht schon gemietet wurde. :
Die Wohnung ist derzeit an den Vormieter vermietet und wird es noch für einen weiteren Monat sein. Oder ist mit der Frage etwas anderes gemeint?
-- Editiert von User am 29. Juni 2024 00:28
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Ich nehme an sie fragen aus Sicht von Person A.
Das kommt darauf an.
Es kann sein, das Person A schon Mieter geworden ist.
Es kann sein, das Person A Schadenersatz wegen Vorvertrag Löcher Pflichtverletzung leisten muss.
Es kann sein das der Makler sagt: ok *******, aber ich habe noch vier Interessenten auf der Warteliste und keinen Bock mich zu streiten.
War dieser Mietvertrag bereits vom Vermieter unterschrieben? Hat der Makler in irgendeiner Form deutlich gemacht, dass er berechtigt ist, den Mietvertrag abzuschließen?ZitatDer Markler versendet den Mietvertrag per Mail an Person A (Tag 4). :
Hintegrund: Ein Makler vermittelt in der Regel Mietverträge, schließt sie aber nicht selber ab. Daher die Fragen um festzustellen, ob der Makler überhaupt rechtswirksam einen Mietvertrag abschließen durfte. Meine Vermutung geht eher darin, dass der Mieter den vom Vermieter noch nicht unterschriebenen Entwurf unterschreiben sollte und erst durch Unterschrift des Vermieters der Mietvertrag abgeschlossen werden sollte. So wäre es zumindest üblich.
Ob Makler oder Vermieter Schadensersatz geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab. 4 Tage Verzögerung werden nun erstmal keinen riesigen Schadensersatz auslösen. Spannnender wäre eher, ob durch erneute Schaltung einer Anzeige neue Kosten entstehen oder ob Mietinteressenten, bei denen man von einem Abschluss ausgehen durfte, abgesagt wurde.
ZitatAls erstes müsste man mal prüfen, ob die Wohnung nicht schon gemietet wurde. :
Anhand des geschilderten Ablaufes würde ich zu einem "ja" tendieren
Hat A den passenden Entwurf/das Angebot NOCH NICHT unterschrieben ?ZitatPerson A hat per E-Mail bestätigt, dass der Mietentwurf passt und er den Vertrag unterschreiben wird (Tag 3). :
Hat der Makler den MV unterschrieben? Hat der Makler den Auftrag des Vermieters?ZitatDer Markler versendet den Mietvertrag per Mail an Person A (Tag 4). :
Das passiert öfter. Hat das Wohnungsangebot auf ruhige Lage hingewiesen?Zitatda der Lärm bei der Wohnungsbesichtigung wegen des ruhigen Zeitpunkt nicht vorhanden war. :
Ansonsten werden nur Wohnungen vermietet.
eine Meinung:
Wenn A noch nichts unterschrieben hat, kann A dem Makler (nach reiflicher Überlegung) heute schriftlich absagen.
Das geht. Die Folgen sind unbekannt.ZitatGeht das? Was sind die Folgen? :
Eine recht umständliche Beschreibung, auch für den Vormieter.
wollte A diese Wohnung zum 1.8. mieten?... und der jetzt dort wohnende Mieter zu Ende Juli ausziehen?
ZitatOder ist mit der Frage etwas anderes gemeint? :
Ja, mit der Frage ist gemeint, dass man prüfen müsste, ob man die Wohnung bereits gemietet hat und der Mietvertrag nur der Verschriftlichung dient.
ZitatHat A den passenden Entwurf/das Angebot NOCH NICHT unterschrieben ? :
Ja, Person A hat den Entwurf nicht unterschrieben. Lediglich per E-Mail zugesagt, dass er den Mietvertrag unterschreiben wird.
ZitatHat der Makler in irgendeiner Form deutlich gemacht, dass er berechtigt ist, den Mietvertrag abzuschließen? :
Ja, der Markler/Immobilienverwaltung handelt mit Vollmacht in den Namen des Eigentümers.
ZitatDas passiert öfter. Hat das Wohnungsangebot auf ruhige Lage hingewiesen? :
Nein, in der Anzeige stand nichts von ruhiger Lage.
ZitatWenn A noch nichts unterschrieben hat, kann A dem Makler (nach reiflicher Überlegung) heute schriftlich absagen. :
Person A hat der Immobliengesellschaft/Markler per E-Mail gesagt (Tag 5). Die Immobiliengesellschaft antwortet mit den Hinweis, der Mietvertrag sei schon gültig, da Person A den Mietvertrag zugestimmt habe. Diese Zusage sorge dafür, dass der Mietvertrag ohne Unterschrift gültig sei.
Danke für die Info...die haben also schon geantwortet.Zitatder Mietvertrag sei schon gültig, da Person A den Mietvertrag zugestimmt habe. Diese Zusage sorge dafür, dass der Mietvertrag ohne Unterschrift gültig sei. :
Die Immogesellschaft könnte darauf bestehen und wohl auch Recht bekommen.
A könnte um Kulanz bitten...wichtige persönliche Gründe wegen Lärm vorbringen. Versuch macht kluch. Anspruch besteht wohl nicht.
Ist die die Vermieterin und hat die den Makler beauftragt??ZitatDie Immobiliengesellschaft :
Da sollte A mal hier den Wortlaut dieses Hinweises herschreiben.
Dann hat man auch keinen Anspruch darauf und kann jetzt keine Absage damit begründen.ZitatNein, in der Anzeige stand nichts von ruhiger Lage. :
ZitatIst die die Vermieterin und hat die den Makler beauftragt?? :
Es gibt einen Eigentümer, welcher eine Immobilienverwaltung beauftragt hat, die Immobilie zu verwalten. Die gleiche Immobilienverwaltung macht das schon seit Jahren. Sie organisiert alles mögliche rund um die Wohnung. Ich vermute auch die Nebenkostenabrechnung usw.
ZitatDa sollte A mal hier den Wortlaut dieses Hinweises herschreiben. :
In der Anzeige stand nur etwas von "zentraler Lage". Jedoch nichts von ruhiger Lage oder leiser Lage.
ZitatAnhand des geschilderten Ablaufes würde ich zu einem "ja" tendieren :
Ja, könnte durchaus sein, wenn nicht, wäre es allerdings durchaus möglich, dass der Mieter sich durch sein Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht hat
Ergänzung: Falls es wirklich zu einen Mietvertrag per E-Mail gekommen ist, gilt es vielleicht als Fernabsatzvertrag?
Es gab eine Wohnungsbesichtigung, alles andere lief per E-Mail.
Ergänzung: Durch die Wohnungsbesichtigung ist es kein Fernabsatzvertrag
-- Editiert von User am 29. Juni 2024 15:16
Jetzt gibt es einen Eigentümer, eine Immobiliengesllschaft, einen Makler, eine Person A und einen Mieter/Vormieter, der in der angebotenen Wohnung noch 1 Monat wohnt.
Dazu möglichst den Wortlaut...ZitatDie Immobiliengesellschaft antwortet mit den Hinweis, der Mietvertrag sei schon gültig, da Person A den Mietvertrag zugestimmt habe. Diese Zusage sorge dafür, dass der Mietvertrag ohne Unterschrift gültig sei. :
Ist aber evtl. überflüssig, da jetzt bekannt ist, welche Position die Vermieterin bezieht.
ODER: A versucht jetzt auf dem Kulanzwege, aus dem Vertrag schnellstmöglich herauszukommen., d.h. mit Bitten und Betteln versuchen, klarzumachen, warum man doch nicht mieten will/kann.
Kündigung vor Mietbeginn ist hier vermutlich für A auch keine Lösung...
ZitatDazu möglichst den Wortlaut... :
Wortlaut: "Und da Sie dem Mietvertrag mehrmals zugestimmt haben, ist er auch ohne Unterschrift bindend. Der Vertrag ist übrigens auch ohne Unterschrift , mit Ihrer Zusage, gültig."
Zitat"Und da Sie dem Mietvertrag mehrmals zugestimmt haben, ist er auch ohne Unterschrift bindend. Der Vertrag ist übrigens auch ohne Unterschrift , mit Ihrer Zusage, gültig." :
Also würde der Aussage nach der schriftliche Mietvertrag nur noch der Fixierung des mündlich vereinbarten Mietvertrages dienen.
ZitatIn der Anzeige stand nur etwas von "zentraler Lage". :
Nun, "zentrale Lage" bedeutet schlicht, dass dort mit deutlicher Lärmentwicklung (insbesondere Verkehr) rund um die Uhr zu rechnen ist.
ZitatAlso würde der Aussage nach der schriftliche Mietvertrag nur noch der Fixierung des mündlich vereinbarten Mietvertrages dienen. :
Laut ihm ja. Ist es jedoch wirklich zu einen Mietvertrag gekommen?
Hätte die Immobilienverwaltung Erfolg auf Klage, falls sie ernsthaft auf einen Mietvertrag bestehen. Es handelt sich um keine große Miete und man findet schnell einen neuen Mieter.
Dieser Fall kommt sicherlich häufig vor. Verschwenden die Immobilienverwaltungen wirklich ihre Zeit und Energie für soetwas?
ZitatNun, "zentrale Lage" bedeutet schlicht, dass dort mit deutlicher Lärmentwicklung (insbesondere Verkehr) rund um die Uhr zu rechnen ist. :
Dies habe ich nicht gewusst. Mir war solch eine "Marklergeheimsprache" nicht bekannt.
ZitatIst es jedoch wirklich zu einen Mietvertrag gekommen? :
Wie schon geschrieben, dass müsste man halt prüfen.
Wenn das
Zitatda Sie dem Mietvertrag mehrmals zugestimmt haben :
stimmt, dann hat man durchaus schlechte Karten.
ZitatHätte die Immobilienverwaltung Erfolg auf Klage, falls sie ernsthaft auf einen Mietvertrag bestehen. :
Warum sollte eine Klage auf einhalten eines gültigen Vertrages keine Wirkung haben?
ZitatVerschwenden die Immobilienverwaltungen wirklich ihre Zeit und Energie für soetwas? :
Warum sollte der Vermieter auf sein Geld verzichten, nur weil beim Mieter "will nicht mehr" auftritt?
Der Mieter kann kündigen und versuchen einen Nachmieter / Zwischenmieter zu finden und hoffen das der Vermieter diesen akzeptiert.
ZitatMir war solch eine "Marklergeheimsprache" nicht bekannt. :
So geheim ist das nicht, man verwendet halt nur positiv belegte Begriffe.
Die "Zentrale Lage" verbindet man ja mit Innenstadtlage, guter Verkehrsanbindung, gute Nahversorgung.
Das negative, dass bei so was mit deutlicher Lärmentwicklung (insbesondere Verkehr) rund um die Uhr zu rechnen ist, wird von den Lesern der "Zentralen Lage" oft ausgeblendet und von den Schreiben natürlich nicht herausgestellt.
Ich werfe mal einen sehr schönen Paragraphen in den Raum:
§ 154 BGB - Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
(1) 1Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. 2Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.
(2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.
ZitatIst es jedoch wirklich zu einen Mietvertrag gekommen? :
Meiner Meinung nach schon.
ZitatEs handelt sich um keine große Miete und man findet schnell einen neuen Mieter. :
Das ist alles kein Argument.
Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen, den kannst du entweder unter Einhaltung der Frist kündigen oder dich anderweitig mit der Hausverwaltung einigen, wenn sie sich darauf einlässt.
ZitatVerschwenden die Immobilienverwaltungen wirklich ihre Zeit und Energie für soetwas? :
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen.
ZitatPerson A geht nochmals zur Wohnung und wird von den dortigen Straßen- und Geschäftslärm überrascht (Tag 4), da der Lärm bei der Wohnungsbesichtigung wegen des ruhigen Zeitpunkt nicht vorhanden war. :
Die Wohnung liegt also an einer Haupt-/Geschäftsstraße?
Dann frage ich mich ernsthaft, wie man, sofern man nicht gerade blind ist, von entsprechendem Lärm überrascht werden konnte.
-- Editiert von User am 30. Juni 2024 09:49
3 Fragen.
1.) Ist der später übersandte Mietvertrag völlig identisch mit dem vorher übersandten Mietvertragsentwurf ?
2.) War der nach der Zusage übersandte 2. Mietvertrag von Vermieter unterschrieben ?
3.) Sollte es 1 oder 2 MIeter geben ? Wenn 2 Mieter, haben dem Entwurf beide Mieter zugestimmt ?
Egal. Das würde erst nach langer Zeit ein Gericht entscheiden.ZitatHätte die Immobilienverwaltung Erfolg auf Klage, :
Egal, ob es sich um eine geringe Miete handelt oder ob die Wohnung trotzdem noch schnell weitervermietet werden kann.
Egal. Die haben dafür extra Anwälte , die sich nur mit sowas beschäftigen.ZitatVerschwenden die Immobilienverwaltungen wirklich ihre Zeit und Energie für soetwas? :
Immerhin müsste nochmal eine Internetanzeige geschaltet werden oder ein weiterer Interessent vom ersten Termin benachrichtigt werden oder der Makler müsste nochmal Besichtigungstermine anbieten.
Wer soll das bezahlen?
Egal. Das ist nicht geheim. In welcher Großstadt wäre eine zentrale Lage denn wann ruhig? War die Wohnungsbesichtigung etwa am Sonntag morgens gegen 5Uhr???ZitatMir war solch eine "Marklergeheimsprache" nicht bekannt. :
Ich empfehle nochmals: A sollte es mit der Bitte um Kulanz versuchen. Möglichst gleich.
Frage: Wird etwa auch eine Maklergebühr fällig?
ZitatIch werfe mal einen sehr schönen Paragraphen in den Raum: :
§ 154 BGB - Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
Ja, schöner Paragraph. Hilft halt nur nichts, wenn
Zitatda Sie dem Mietvertrag mehrmals zugestimmt haben :
ZitatFrage: Wird etwa auch eine Maklergebühr fällig? :
Eine Marklergebühr soll nicht fällig werden. Die Immobilienverwaltung hat die Vollmacht des Eigentümers und organisiert die Wohnung für diesen.
-- Editiert von User am 30. Juni 2024 15:06
ZitatEine Marklergebühr soll nicht fällig werden. :
Da habe ich starke Zweifel dran, denn Immobilienverwaltungen sind keine caritativen Organisationen. Der Vermieter wird die Dienstleistungen entsprechend bezahlen müssen.
ZitatGeht das? Was sind die Folgen? :
Einfach mal dir Fragen beantworten.
Zitat3 Fragen. :
1.) Ist der später übersandte Mietvertrag völlig identisch mit dem vorher übersandten Mietvertragsentwurf ?
2.) War der nach der Zusage übersandte 2. Mietvertrag von Vermieter unterschrieben ?
3.) Sollte es 1 oder 2 MIeter geben ? Wenn 2 Mieter, haben dem Entwurf beide Mieter zugestimmt ?
ZitatDu hast einen Mietvertrag abgeschlossen, den kannst du entweder unter Einhaltung der Frist kündigen oder dich anderweitig mit der Hausverwaltung einigen, wenn sie sich darauf einlässt. :
Wenn die Person jetzt kündigt. Dann muss sie nur 2 Monatsmieten zahlen, wenn der Mietbeginn zum 01.08. ist?
Zitat1.) Ist der später übersandte Mietvertrag völlig identisch mit dem vorher übersandten Mietvertragsentwurf ? :
Es wurde noch kein Originalmietvertrag versandt. Geplannt war die Versendung des per E-Mail. Es gab nur einen Mietentwurf, bei welchen ich per Mail eine Unterschrift zugesagt habe.
Tatsächlich ist ein Elternteil mit im Mietvertrag. Es wurde lediglich beim Antworten der E-Mails von der Immobilienverwaltung das Elternteil als Mitempfänger eingetragen. Eine eigene Zusage-E-Mail/Unterschrift des Elternteils ist nicht erfolgt!Zitat3.) Sollte es 1 oder 2 MIeter geben ? Wenn 2 Mieter, haben dem Entwurf beide Mieter zugestimmt ? :
-- Editiert von User am 30. Juni 2024 15:02
-- Editiert von User am 30. Juni 2024 15:03
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