Als Untermieter untervermieten, Vetrag

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
drumbass1510
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Untermieter untervermieten, Vetrag

Hallo liebe Community,

Ich bin Untervermieter einer Wohnung und möchte diese gerne weiter untervermieten. Dies ist mir laut meines Untermietvertrags auch erlaubt und vom Hauptmieter gestattet.
Nun zu meiner Frage:
Wie muss ich mich im Vertrag benennen und wie meinen Untermieter? Kann ich mich in diesem Fall als Hauptmieter angeben oder muss ich anders kenntlich machen, wer welcher Untermieter ist?

Bsp.: Ich benenne mich als Untermieter 1 und mein Untermieter wird als Untermieter 2 benannt

Vielen Dank schonmal für eure Mithilfe :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119306 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von drumbass1510):
Wie muss ich mich im Vertrag benennen und

Das steht einem frei, solange der Vertragspartner eindeutig zu identifizieren ist.
Kann also auch "Hüpfelmüpf" sein, oder Vermieter. Letzteres dürfte das üblichere sein.



Zitat (von drumbass1510):
wie meinen Untermieter?

Auch hier steht es einem frei, solange der Vertragspartner eindeutig zu identifizieren ist.
Kann also auch "Zottelmops" sein, oder Mieter. Letzteres dürfte auch hier das üblichere sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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