Altbau: Energiepass möglich? Denkmalschutz?

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)
Altbau: Energiepass möglich? Denkmalschutz?

Ich habe mal eine Frage zum Thema Altbau und Energiepass.

Freunde von mir wohnen in einem Altbau, die um 1900 (+/- 20 Jahre) gebaut wurde.
An sich eine tolle Wohnung. Störend ist nur, das die Fenster noch mit einem Holzrahmen und Einfachverglasung versehen sind.
Mehrfache Anfragen an den Vermieter, diese auszutauschen sind bisher ohne Erfolg.
Nun will der Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen. Bisherige Erhöhung noch nicht bekannt, da dies nur eine Ankündigung müdnlich erfolgte.
Des weiteren ist es auch so, das langsam die Fassade des Hauses rissig wird und an einigen Stellen der Putz abfällt.
Auch darüber wurde der Vermieter informiert, auch dies ohne Erfolg.

Nun stellt sich die Frage, welche Verpflichtungen der Vermieter nachzukommen hat?
Kann man einen Energiepass als Mieter beantragen, wenn ja, wo bekommt man diesen?
Verstößt der Vermieter gegen Denkmalschutz?
(Die Gebäuder stammen aus der Gründerzeit der Stadt, sind einer der ersten Häuser)

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
will der Vermieter eine Mieterhöhung


Sie sollten sich lieber auf diese konzentrieren, sobald diese vorliegt!

Bei einer Mieterhöhung sind sehr viele Dinge vom VM zu beachten. Schon ein einfacher Formfehler kann eine Mieterhöhung ungültig werden lassen. Ca. 75% aller Mieterhöhungen sind fehlerhaft. Sie sollten daher diese von einem Experten nach Erhalt gründlich überprüfen lassen. Ich empfehle da mal gerne den örtl. Mieterbund, aber ein Anwalt kann dies auch sehr gut.

Christine

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, alte Häuser auf den neusten energietechnischen Stand zu bringen. Wer eine Wohnung mit Einfachverglasung mietet, okay, der weiss doch, was Sache ist.

Zum Denkmalschutz: offensichtlich weiss man nicht einmal, ob das Haus unter Denkmalschutz steht. Nicht jedes alte Haus steht unter Denkmalschutz, genauso wenig, wie jedes alte Möbelstück eine Antiquität ist. Aber selbst wenn es unter Denkmalschutz stünde, wäre eine Verpflichtung des Eigentümers, die Fassade "in Schuss" zu halten, nur sehr eigeschränkt gegeben. Der Eigentümer muss wirtschaftlich für ihn vertretbare Massnahmen durchführen, um den Verfall zu verhindern. Und eine bröckelnde Fassade hat mit Verfall nichts zu tun.

wirdwerden

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#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Mehrfache Anfragen an den Vermieter, diese auszutauschen sind bisher ohne Erfolg.

Das wird schon noch (NACHDEM die normale Mieterhöhung durch ist).



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#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ein Energiepass ist nur bei Neuvermietung, oder Verkauf
der Immobilie vorgeschrieben.
Hier soll der Mieter oder Käufer selbst entscheiden, ob er eine Energieschleuder mietet oder erwirbt.


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#6
 Von 
guest-12316.03.2011 14:05:32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich frage mich, was der Energiepass hier bringen soll. Daraus läßt sich doch nichts herleiten. Und wie das Haus gedämmt ist, das merkt man doch nach der ersten Heizperiode, oder?

wirdwerden

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#13
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Die meisten glauben sowieso, dass das wie beim TÜV ist.
Durchgefallen = Haus abreissen.

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#15
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Hm, wenn ich das alles so lese, hat der Mieter keine Rechte, darf wahllos gemolken werden.

Die Heizkosten sind überdurschnittlich hoch, nur mal so angemerkt.
Da stellt sich einer die Frage, warum zieht man nicht aus? ganz einfach, weil die Freunde von mir im selben Haus ein Restaurant haben.

Aber dennoch kann man bei fortschreitender Technik verlangen, das irgendwann die Fenster ausgetauscht werden. Schließlich wertet man dadurch die Immobilie doch auf.

Der Vermieter wollte eine andere Wohnung im Hause neu vermieten. Die eigentlich zukünftige Mieterin hatte es nur gewagt die Frage zu stelen, das in der Wohnung vorhandene Mängel und vor allem Schimmel beseitigt werden. Promt hatten diese Leute von dem Vermieter nichts gehört, nun sind andere Leute in die Wohnung eingezogen.
Soviel zum Thema Vermieter!

Na ja, Wenn Fassaden bröckeln, macht ja nichts. Ist ja nicht verpflichtet diese zu beseitigen.
UND OB!
Dadurch zieht Feuchtigkeit ins Hause ein, was dann in die Wohnung gelangt und Schimmel verursachen kann.
Schimmel = Gesundheitsgefärdent = Mietminderung!
Ist das im Sine des Vermieters?

Es gibt in meinen Augen leider zu viele Vermieter, deren Wohnanlagen total verkommen und reichlich Miete verlangen......

Was der Energiepass sollte? Ganz einfach:
Würde man feststellen, dass das Haus nicht mehr der 1. Wärmeschutzverordnung ab 1977 entsprechen würde, das er dann auferlegt bekommt, das Haus mindestens den Standart entsprechen müsse.
Aber laut euren Aussagen hat wieder einmal der Vermieter das Recht auf seiner Seite und die Mieter schauen dumm aus der Wäsche und dürfen weiterhin abgezockt werden.
iete Steigen. Leistungen werden nicht erbracht......

Na ja, was hatte ich auch anderes erwartet......

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#16
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
die Mieter schauen dumm aus der Wäsche und dürfen weiterhin abgezockt werden.

Die können auch dumm aus den einfachverglasten Fenstern schauen, aber inwiefern werden sie denn "abgezockt" ?
quote:
Aber dennoch kann man bei fortschreitender Technik verlangen, das irgendwann die Fenster ausgetauscht werden. Schließlich wertet man dadurch die Immobilie doch auf.

Was sollen uns diese Worte sagen ?



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#18
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
racerwhv
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 62x hilfreich)

Wir sind hier nicht beim Rechtschreibwettbewerb. Wer Fehler findet, kann sie sehr gerne behalten, ebenso Kommentare in dieser Richtung was die Rechtschreibung betrifft!

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#20
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wo ist denn hier die Logik versteckt?

Noch nie How I met your mother gesehen ?



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#21
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120039 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Aber dennoch kann man bei fortschreitender Technik verlangen, das irgendwann die Fenster ausgetauscht werden. Schließlich wertet man dadurch die Immobilie doch auf.

Das macht er schon noch.
Nur wartet er dazu die erste Mieterhöhung ab.
Im Sommer wenn es wärmer ist werden dann die Fenster getauscht.
Diese Verbesserung schlägt sich dann in einer Modernisierungsumlage nieder die die Mieter auch zahlen dürfen.



quote:
Was der Energiepass sollte? Ganz einfach:
Würde man feststellen, dass das Haus nicht mehr der 1. Wärmeschutzverordnung ab 1977 entsprechen würde, das er dann auferlegt bekommt, das Haus mindestens den Standart entsprechen müsse.

Soviel zu den von Sassy2 erwähnten etwas seltsamen Vorstellungen von Bedeutung, Sinn und Zweck des Energieausweiseses ...



quote:
Promt hatten diese Leute von dem Vermieter nichts gehört, nun sind andere Leute in die Wohnung eingezogen.

Das nennt sich Vertragsfreiheit.
Vermieter schützen versuchen sich vor Problemmietern zu schützen so gut es geht ...



quote:

Na ja, Wenn Fassaden bröckeln, macht ja nichts. Ist ja nicht verpflichtet diese zu beseitigen.
UND OB!

Nein.
Was der Vermieter wann wie mit seinem Eigentum macht ist Sache des Vermieters, da er der Eigentümer ist.



So ist es nun mal in der Realität.
Und wem die Rechte des Vermieters zu weit gehen kann diesem Zustand effektiv entgegen wirken - man wird zum Eigeheimbesitzer.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#24
 Von 
guest-12317.03.2011 09:50:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
Forseti
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Abgesehen von dem bisher Geschriebenem sind denkmalgeschützte Häuser von der Energie-Einsparverordnung ausgenommen und benötigen deshalb auch keinen Energieausweis. Wäre doch auch schade wenn zum Beispiel Fachwerkhäuser plötzlich in Styropor eingepackt werden müssten...

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