Alte Heizungsthermostate ohne Funktion

29. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)
Alte Heizungsthermostate ohne Funktion

Moin,

ich bin in eine neue Wohnung eingezogen und konnte jetzt erstmals die Heizung austesten.
Wie ich festgestellt habe, funktionieren die Heizungsthermostate praktisch gar nicht.
Die Heizung wird auch auf der Sternchen Stufe warm, was sie nicht dürfte, weil der Raum 20°c hat.
Ich muss es also immer auf "0" stellen, wenn es aufhören soll zu heizen.
Es ist also egal auf welche Stufe man die Dinger stellt, es kommt immer was durch. Habe dann bei der Firma angerufen, die die Teile hergestellt hat und mir wurde gesagt, dass es tatsächlich Thermostatventile sind, ABER die wurden nur bis 1998 hergestellt und sind damit schon minimum 20 Jahre alt. Das sind solche ganz kleinen schwarzen Teile die auch nicht nach heutigem Prinzip funktionieren.

Wie sieht hier die Sachlage aus?
Muss der Vermieter das instandsetzen?
Im Mietvertrag ist zwar wie heutzutage üblich auch wieder von Kleinreperaturen bis maximal 120€ pro Einsatz auch für den Heizbereich eingetragen, aber die Thermostate waren ja schon die ganze Zeit defekt, was ich jetzt erst testen konnte. Ist das dann nicht eine andere Situation? Im Mietvertrag steht jedenfalls nichts davon, dass ich defekte Thermostate übernommen habe.

-- Editiert von Malustras am 29.09.2018 10:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Na zunächst einmal sollten Sie den Mangel dem Vermieter melden, wie soll er sonst für Abhilfe sorgen.

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#2
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Na zunächst einmal sollten Sie den Mangel dem Vermieter melden, wie soll er sonst für Abhilfe sorgen.


Das habe ich schon. Er antwortet aktuell nicht.
Das ist aber jetzt keine Antwort auf meine Frage ;-)

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Da Sie den Mangel bei Einzug nicht feststellen konnten (war ja warm), wird der VM die Kosten zu tragen haben, aber ... wie haben Sie den Mangel denn gemeldet? MIt der so beliebten E-Mail? Das ist leider nicht ausreichend.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Malustras):
aber die Thermostate waren ja schon die ganze Zeit defekt,

Die sind nicht defekt, sondern Teile, die schon längst auf den Schrott gehörten. Das sind mit Sicherheit keine Thermostate sondern ganz einfache Ventile, die seit September 87 hätten ausgetauscht werden müssen. Halte deinem Vermieter diesen Artikel aus dem Mietrechtslexikon unter die Nase:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/thermostatventile.htm

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da Sie den Mangel bei Einzug nicht feststellen konnten (war ja warm), wird der VM die Kosten zu tragen haben, aber ... wie haben Sie den Mangel denn gemeldet? MIt der so beliebten E-Mail? Das ist leider nicht ausreichend.


Gibt es etwas handfestes, wo nachzulesen ist, dass der Vermieter die Kosten übernehmen muss, da das Problem bereits vor Einzug bestand bzw. unwissend so übergeben wurde?

Ja per Mail, aber bisher hat der Vermieter immer per Mail auf Mängelanzeigen reagiert.
Ich würde also nicht sagen, dass der Vermieter unseriös ist.
Notfalls würde ich auch noch mal per Telefon nachhaken und um Antwort bitten.
Ansonsten eben per Post und Einschreiben, aber ich denke nicht, dass das notwendig ist :-)
Mir ging es mehr darum zu wissen, falls der Vermieter versucht, die Kosten auf mich abzuwälzen, ob das legitim ist und meiner Aufassung nach kann das ja nicht sein, sonst kann man ja als Vermieter überall nicht erkennbare Schäden übergeben und diese dann dem Mieter nach Einzug in Rechnung stellen.

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#6
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Malustras):
aber die Thermostate waren ja schon die ganze Zeit defekt,

Die sind nicht defekt, sondern Teile, die schon längst auf den Schrott gehörten. Das sind mit Sicherheit keine Thermostate sondern ganz einfache Ventile, die seit September 87 hätten ausgetauscht werden müssen. Halte deinem Vermieter diesen Artikel aus dem Mietrechtslexikon unter die Nase:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/thermostatventile.htm


Danke und ja die gehören wirklich auf den Schrott. Im Bad ist das Teil schon sehr schwergängig und mit Kraftaufwand zu drehen. Laut der Firma Oventrop sind es aber Thermostate. Nur mit alter Technik und nach der langen Zeit vermutlich nicht mehr in Takt. Merkt man ja ^^
Hauptsache der Vermieter kann mir das nicht als Kleinreperatur um die Ohren hauen, sonst bin ich besser dran, wenn ich es selbst tausche.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Lies dich bitte hier schlau: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/thermostatventile.htm
Wie alt ist der Bau, so ungefähr?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Malustras
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Lies dich bitte hier schlau: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/thermostatventile.htm
Wie alt ist der Bau, so ungefähr?


1952.

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