Alte Küche von Vormieter übernommen. Muss sie raus?

3. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
BlumenTopf7381
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alte Küche von Vormieter übernommen. Muss sie raus?

Guten Tag meine Damen und Herren,

es geht um eine alte Einbauküche, vermutlich ca. 10 Jahre alt, die wir vor fast einem Jahr zum teils defekt (Spülmaschine spült nicht richtig, der Abfluss ist undicht) vom Vormieter unwissentlich übernommen haben. Jetzt ziehen wir hier wieder aus und der Vermieter beharrt auf die Entfernung der Küche. Seine Worte "Die ist hässlich". Wir haben Interessenten gefunden, welche die Küche umsonst (haben wir ja auch) übernehmen möchten, trotz der Makel, aber der Vermieter hat uns schon gesagt, dass sie auf jeden Fall raus kommt.

Darf er das, obwohl es Leute gibt die sie übernehmen möchten?

Zudem müssten wir dann auch die ganze Küche komplett renovieren, was nach all den Jahren in dem die Küche jetzt schon in der Wohnung ist, bestimmt nicht mehr schön aussieht. Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, dass ich auf meine Kosten einen kompletten Raum renoviere, der vorher auch schon milde gesagt eine Baustelle beim Einzug war. Dazu kommt, dass wir alle Wände weiß streichen sollen, auch jene, die vom Vormieter so hinterlassen worden waren. Ja sogar Dekotapete sollen wir weiß übermalen. Wände dir wir verändert haben, sind selbstverständlich wieder in einen neutralen Zustand zu versetzen, was wir auch schon getan haben.

Was uns am meisten Sorgen bereitet ist aber wie schon erwähnt, die alte Küche und die Folgen der Entfernung.

Müssen wir die Küche auf unsere Kosten entfernen lassen, obwohl diese noch funktioniert und wenn ja, müssen wir dann den Raum komplett renovieren?

Auszug aus dem Mietvertrag:
"Auch bei abweichender Regelung mit dem Vormieter gilt die Wohnung als übernommen mit nackten Wänden und Böden. In diesem Zustand muss die Wohnung ggfs. zurückgegeben werden"

Ich freue mich auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

BlumenTopf

-- Editiert von BlumenTopf7381 am 03.08.2019 16:51

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von BlumenTopf7381):
Darf er das, obwohl es Leute gibt die sie übernehmen möchten?
Ja, das darf er.

Bevor du schreibst, was du alles nicht einsiehst----was steht denn in deinem Mietvertrag?
Den kennen wir leider nicht.
Zitat (von BlumenTopf7381):
In diesem Zustand muss die Wohnung ggfs. zurückgegeben werden"
Dieser Auszug ist ja schon ziemlich deutlich, d. h. die Küche muss raus, gar keine Frage. Und dann evtl. renovieren.

Aber es steht auch noch was zu Schönheitsreparaturen, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von BlumenTopf7381):
vom Vormieter unwissentlich übernommen haben.

Interessant. Wie muss man sich das vorstellen? Bei den Auszugsvorbereitungen ist aufgefallen das da eine Küche herumsteht?



Zitat (von BlumenTopf7381):
Wir haben Interessenten gefunden, welche die Küche umsonst (haben wir ja auch) übernehmen möchten

Und hat der Vermieter mit denen schon einen Mietvertrag abgeschlossen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BlumenTopf7381):
vom Vormieter unwissentlich übernommen haben.

Interessant. Wie muss man sich das vorstellen? Bei den Auszugsvorbereitungen ist aufgefallen das da eine Küche herumsteht?


Ja, das wäre mal interessant zu erfahren, wie das damals gelaufen ist.....

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#4
 Von 
BlumenTopf7381
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Die Küche war natürlich gewollt übernommen, nur von den oben genannten Mängeln wussten wir nichts. Die Vormieter haben die Wohnung eh sehr dreckig und verkommen hinterlassen. Wir waren hinterher sehr erschrocken und mussten erstmal reine machen.

Bislang gibt es noch keine feste Zusage vom Vermieter für die Interessenten. Zumindest meines Wissen nicht, da er unbedingt jemanden finden möchte, der die Küche nicht haben will. Die bisherigen Interessenten wollten alle die Küche weiter nutzen, trotz wissen um die Mängel.

Zu sog. Schönheitsreparaturen steht in unserem Mietvertrag nichts drinnen.

Ich hoffe ich konnte die Missverständnisse klären und freue mich auf weitere Zuschriften.

Gruß
BlumenTopf

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von BlumenTopf7381):
Zu sog. Schönheitsreparaturen steht in unserem Mietvertrag nichts drinnen.
Dann gilt für die gesamte Wohnung:
Zitat (von BlumenTopf7381):
Auch bei abweichender Regelung mit dem Vormieter gilt die Wohnung als übernommen mit nackten Wänden und Böden. In diesem Zustand muss die Wohnung ggfs. zurückgegeben werden"

Na, toll. :sad:
Vielleicht kann man aus dem ggfs. noch etwas machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Wenn er einen nimmt, der die Küche übernimmt, dann wird er den Abbau nicht durchsetzen können, da dies dann rechtsmissbräuchlich wäre.


Aber er muss keinen solchen nehmen, dann muss die Küche raus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber er muss keinen solchen nehmen, dann muss die Küche raus.


Bzw. kann er auch einfach den neuen Mietvertrag erst schließen, wenn Ihr ausgezogen seit. Somit kann er natürlich verlangen, dass die Küche rauskommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von BlumenTopf7381):
.., die wir vor fast einem Jahr zum teils defekt (Spülmaschine spült nicht richtig, der Abfluss ist undicht) vom Vormieter unwissentlich übernommen haben.
[/editmessage]


Aufgrund dieser Aussage gehe ich davon aus das die Wohnung weniger als ein Jahr angemietet wurde.

Welche Aussagen macht den der Mietvertrag zum Zustand in den die Wohnung seinerzeit übernommen wurde und wie sie bei Mietende zu übergeben ist.

Die erwähnten "nackten Wände und Böden" wären für erst einmal das Entfernen aller Tapeten und Oberböden (z.B. Bodenbeläge, Teppichböden, etc.). Das widerspricht der Forderung des VM das die Wände weiß gestrichen werden müssten. Wobei die vollständige Entfernung von Tapeten und Oberböden noch wesentlich mehr Aufwand wäre.

Ich persönlich halte die Forderung nach "nackten Wände und Böden" wenn die Wohnung zur Übergabe normal tapeziert und mit Oberböden versehen war für unbillig und damit für unwirksam. Es sei den dem Mieter wurden für diese anstehenden Leistungen Vergünstigungen gewährt worden.

Daher denke ich, die Küche muss wohl raus aber es muss keine Renovierung des Küchenraumes und der Wohnung durchgeführt werden.

-- Editiert von pk2019 am 04.08.2019 00:25

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