Alte oder neue Renovierungsvereinbarungen ?

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Alte oder neue Renovierungsvereinbarungen ?

Mieterin mietete die neue Wohnung schon 3 Jahre lang, hatte selbst aber die Wohnung nie renoviert.
Im 4ten Jahr zog ihr Freund mit ein, mit ihnen wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen mit einer gültigen Renovierungs-
vereinbarung.
Im 5ten Jahr zogen sie beide aus.

In wieweit müssen sie nun renovieren bzw. welche anteilige Renovierungskosten
haben sie zu übernehmen: von 1 Jahr oder 4 Jahren ?


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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#2
 Von 
warmalAli Baba
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Praktikant
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#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#4
 Von 
Dany-Sahne
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Schönheitsreparaturen sind Renovierungsarbeiten an den Teilen der Wohnung, die klassischen Abnutzungserscheinungen unterliegen, egal, ob ihr nur ein Jahr oder mehrere Jahre in der Wohnung gewohnt habt.

Es ist ein gültiger Mietvertrag mit einer Klausel für Schönheitsreparaturen vorhanden, also muss man zumindest die Dübellöcher schließen und die Wände weißen.

Manchmal wird aber auch nur eine „besenreine“ Übergabe verlangt. Schau mal in euren Mietverrtrag.

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#5
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2122
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Student
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#7
 Von 
Dany-Sahne
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

.....Nach einem Jahr wird man kaum eine Renovierung durch den M erwarten können, wenn dieser sich gesittet in der Wohnung benommen hat..... :augenroll:


Wenn es Abnutzungserscheinungen gibt, dann sind diese vom Mieter zu beseitigen. Es muss ja nicht gleiche eine Komplettrenovierung sein.

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#8
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#10
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

@Dahny-Sahne, kennst du Paddy? Kommt auch nur Murcks raus.

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#12
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#13
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass die Mieter anteilige Kosten von 4 Jahren zu tragen haben.

Denn die Wohnung war neu, bei ihrem Auszug
aber renovierungsbedürftig, das weil eine von ihnen 4 Jahre lang drin gewohnt hatte.

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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Dany-Sahne

Nur am Rande:
Dübellöcher gehören zum normalen Gebrauch der Mietsache und müssen NICHT (!) verschlossen werden.

Gruß

Michael

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#15
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

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