Mieterin mietete die neue Wohnung schon 3 Jahre lang, hatte selbst aber die Wohnung nie renoviert.
Im 4ten Jahr zog ihr Freund mit ein, mit ihnen wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen mit einer gültigen Renovierungs-
vereinbarung.
Im 5ten Jahr zogen sie beide aus.
In wieweit müssen sie nun renovieren bzw. welche anteilige Renovierungskosten
haben sie zu übernehmen: von 1 Jahr oder 4 Jahren ?
Alte oder neue Renovierungsvereinbarungen ?
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Schönheitsreparaturen sind Renovierungsarbeiten an den Teilen der Wohnung, die klassischen Abnutzungserscheinungen unterliegen, egal, ob ihr nur ein Jahr oder mehrere Jahre in der Wohnung gewohnt habt.
Es ist ein gültiger Mietvertrag mit einer Klausel für Schönheitsreparaturen vorhanden, also muss man zumindest die Dübellöcher schließen und die Wände weißen.
Manchmal wird aber auch nur eine „besenreine“ Übergabe verlangt. Schau mal in euren Mietverrtrag.
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.....Nach einem Jahr wird man kaum eine Renovierung durch den M erwarten können, wenn dieser sich gesittet in der Wohnung benommen hat.....
Wenn es Abnutzungserscheinungen gibt, dann sind diese vom Mieter zu beseitigen. Es muss ja nicht gleiche eine Komplettrenovierung sein.
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@Dahny-Sahne, kennst du Paddy? Kommt auch nur Murcks raus.
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Ich gehe davon aus, dass die Mieter anteilige Kosten von 4 Jahren zu tragen haben.
Denn die Wohnung war neu, bei ihrem Auszug
aber renovierungsbedürftig, das weil eine von ihnen 4 Jahre lang drin gewohnt hatte.
@ Dany-Sahne
Nur am Rande:
Dübellöcher gehören zum normalen Gebrauch der Mietsache und müssen NICHT (!) verschlossen werden.
Gruß
Michael
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