Alten Mietvertrag gekündigt, rückgängig?

14. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Feendesign
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alten Mietvertrag gekündigt, rückgängig?

Hallo,
ich habe den Mietvertrag für meinen Laden im Dezember zu Ende Januar 2014 gekündigt. Eine Kündigungsfrist war im Mietvertrag nicht enthalten. Der Mietvertrag läuft noch bis Juli 2015.
Eine Bestätigung habe ich nie erhalten.
Ich bin dann Ende Januar ausgezogen. Die Enwag hat sich mit der Vermieterin in Verbindung gesetzt und die Aussage erhalten, ich muss noch bis Ende Dezember zahlen.
Im neune Laden, den ich angemietet habe, habe ich einen 2-Jahres-Vertrag unterschreiben müssen. Die Mieter obendrüber terrorisieren mich. Die Kunden bleiben aus. Ich kann die Miete nicht mehr zahlen.
Nun möchte ich gerne zurück in den alten Laden. Er ist immer noch frei.
Ist dies einfach möglich?
Viele Grüße
Katja


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das können wir dir nicht mitteilen, das kann nur der Eigentümer entscheiden. Rechtlich gilt: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und kann nicht zurückgenommen werden. Wenn der Vermieter aber dazu bereit wäre, kann er das natürlich tun bzw. dir einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen anbieten.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Dezember zu Ende Januar 2014 gekündigt. Eine Kündigungsfrist war im Mietvertrag nicht enthalten. Der Mietvertrag läuft noch bis Juli 2015.


Wie passt das denn zusammen, wie kann man einen Mietvertrag, der bis Juli 2015 läuft zu Ende Januar 2014 kündigen? Ich glaube, dass da ganz großer, teurer Ärger vorprogrammiert ist.

quote:
Im neune Laden, den ich angemietet habe, habe ich einen 2-Jahres-Vertrag unterschreiben müssen.

Und wie willst du aus diesem 2Jahres Vertrag raus kommen? Ob dich der Vermieter ziehen lässt, will ich bezweifeln.

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#3
 Von 
Feendesign
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte angefragt, ob die Miete reduziert werden kann, weil die Straße immer leerer wird. Sehr viele Läden stehen leer. Die Antwort: Nei, wenn es mir nicht passt, kann ich ja ausziehen. Dann habe ich nie eine Bestätigung der Kündigung erhalten. Also ist der Mietvertrag eigentlich noch gültig und ich könnte wieder einziehen. Ich habe noch die Schlüssel, weil man mir noch keinen Termin zur Schlüsselübergabe mitgeteilt hat.
Der andere Laden würde von mir als Zweitladen genutzt. Ich kann schon früher raus, wenn ich einen Nachmieter finde. Die Mieter oben drüber sind aber so assi, die veranstalten Saufgelage vor meinem Schaufenster, stellen dort ihre Roller ab. Mein Umsatz geht zurück. Der Vermieter hat es denen untersagt, aber sie machen weiter.


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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Nei, wenn es mir nicht passt, kann ich ja ausziehen


Ja klar, aber bezahlst du auch noch weiterhin die Miete? Denn ich denke nicht, das der Vermieter auf dieses Geld verzichtet.

quote:
Dann habe ich nie eine Bestätigung der Kündigung erhalten.


So was ist auch nicht nötig, denn eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Und so etwas muss nicht bestätigt werden.

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