Alter Mietvertrag, Übernahme Sohn, Gültig ?

10. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
fsane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter Mietvertrag, Übernahme Sohn, Gültig ?

Hallo zusammen,

habe folgenden Fall:

Habe vor 8 Jahren ein Haus gekauft wo Mieter XY drinne war.
Habe bei den alten Mietern den Mietvertrag nicht geändert, sondern nur angeschrieben das ich ab Datum XY.20.. neuer Vermieter bin.

Habe den Mietzins natürlich geändert, wobei die Wohnung teurer wurde, vom Sonderkündigungsrecht haben die auch keinen Gebrauch gemacht und haben alles so akzeptiert und wohnen nun 8 Jahre unter meinem Besitz.

Nun ist der Mieter vor kurzem Verstorben und die Frau hat gekündigt. Der Mietvertrag ist von 1970 von seinem Vater was er übernommen hat.. der Mietvertrag wurde damals von seinem Vater unterschrieben.

Diese Mieter haben die Wohnung damals im Neubau bezogen und wohnen seit ca 40 Jahren nun drinne.

Nun will die Frau nach der Kündigungsfrist zum 31.01.2011 einfach ausziehen ohne irgendetwas zu machen.

In der Wohnung wurde seit Jahren nicht mehr keine Schönheitsreparaturen gemacht....

Nun bat ich die alte Dame, alles wie Tapeten, Laminat, Holzpanelen an den Decken und Wenden zu entfernen und zu entsorgen bzw. entsorgen entfernen zu lassen, aber die alte Dame hat ja eine Gute Freundin die natürlich alles besser weiss und auch im Mieterbund ist und meinte das Sie das gar nicht machen müsse, da sie ja keine Mietvertrag habe!

Im Mietvertrag steht, das bei einer Kündigung die Wohnung in einem renoviertem Zustand zu verlassen ist !

Was ist zu tun.
hat sie evtl. andere Kündigungsfristen?
Wass muss sie genau machen ?

Bitte um Hilfe




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4 Antworten
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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 629x hilfreich)

Mich irritiert das Wort "übernommen" auch.
Ein Mietvertrag wird abgeschlossen, möglicherweise tritt der Erbe ein, aber nicht weitergegeben, ist ja kein Wanderpokal.

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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Habe den Mietzins natürlich geändert,

An wen richtete sich denn das Erhöhungsverlangen und wer hat es unterschrieben ?



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fsane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Sohn der nun verstorben ist, hat die Wohnung damals auch von seinem verstorbenem Vater so übernommen... ca. 70´er Jahre.
Nun steht die Frau alleine und hat gekündigt.

An wen richtete sich denn das Erhöhungsverlangen und wer hat es unterschrieben ?
- An den Sohn der die Wohnung weiterhin nutzte, unterschrieben habe ich es natürlich als Eigentümer.

Habe ihr auch gesagt, das sie sich gerne bei dem mieterverein erkunden kann..

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