Alter Vermieter erkennt Renovierung nicht an

25. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
pkarsten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 11x hilfreich)
Alter Vermieter erkennt Renovierung nicht an

Hallo,

ich habe gerade Ärger mit meinem Nochvermieter.
Die Wohnung wurde auf Eigenbedarf gekündigt und ist laut Mietvertrag renoviert, wie beim Einzug übernommen, wieder abzugeben.
Jetzt will der Vermieter bzw. seine Tochter aber keine weisse Raufaser haben.
Daher wurde uns vorgeschlagen, dass wir die Wohnung nicht renovieren, wir aber die Malerarbeiten mit der Kaution plus drei weitere Warmmieten übernehmen.
Das habe ich abgelehnt und die Wohnung wie vertraglich vereinbart gestrichen.
Das wird jetzt nicht anerkannt da wir informiert waren, dass die Wände anders gestalltet werden und auch neue Türzargen eingebaut werden und daher eh nu tapeziert werden muss.

Wie sind hier die Aussichten für mich?

Danke und Gruss

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Wenn Sie fachgerecht renoviert haben, dann ist die Sache für Sie erledigt.

Aber hätten Sie vorher mit dem Vermieter verhandelt, da sie sowieso nach eigenem Geschmack gestalten wollen, so könnten Sie
mit geringeren Kosten aus der Renovierungspflicht rauskommen.


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#2
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

hallo,

wenn du, wie vertraglich vereinbart, renoviert hast, hast du deinen vertrag zu 100% erfüllt.
also wer würde bitte eine renovierung plus 3 monatsmieten bezahlen, wenn man mit etwas spucke und farbe die wohnung schnell selber gestrichen hat *kopfschüttel*
wenn dein vermieter keine raufaser mehr möchte, ist das nicht dein problem.
nimm zur übergabe der wohnung einen zeugen mit, und protokolier, auch mit fotos, die renovierung.
teile ihm mit das du wie vertraglich festgelegt renoviert hast und somit deiner pflicht ausreichend nachgekommen bist. die kaution darf er bei einer korrekten renovierung deswegen nicht einbehalten.

gruss RT

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" <- nix rechtsexpertin, spreche nur aus eigener erfahrung und stundenlangen bücher/internet durchwüh"

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
wer würde bitte eine renovierung plus 3 monatsmieten bezahlen, wenn man mit etwas spucke und farbe die wohnung schnell selber gestrichen hat *kopfschüttel*


Es gibt schon solche Fälle,
wenn ein Mieter schnell umziehen muß und gar keine Zeit hat für Renovierung. Dann ist er froh wenn der Vermieter für ihn die Renovierung ausführt oder er in Geld zahlen kann.
3 Monatsmieten sind die Mieten während der einzuhaltenden Kündigungsfrist

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#4
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

ja klar ice, aber das ist ja hier nicht der fall. der mieter will ja selber renovieren aber der vermieter möchte das nicht...
ok das mit den 3 monatsmieten habe ich anderst verstanden...
der mieter soll die renovierung plus zusätzlich drei monatmieten bezahlen.. (unabhängig von der kündigungsfrist)


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" <- nix rechtsexpertin, spreche nur aus eigener erfahrung und stundenlangen bücher/internet durchwüh"

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#5
 Von 
pkarsten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke erstmal.
Noch mal zu den Mieten, wir sollen zuzüglich der Kaution noch drei Monatsmieten extra zahlen.
Aber ich warte jetzt einfach mal.


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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
wir sollen zuzüglich der Kaution noch drei Monatsmieten extra zahlen.


Mieter darf die Kaution nicht selbstätig im voraus mit den Mieten verrechnen, dadurch aushöhlen.

Die fälligen Mieten sind weiterhin pünktlich bis zum Ende der
Kündigungsfrist zu zahlen. Es sei denn die Kündigungsfrist ist durch Weitervermietung vorzeitig beendet worden.

Denn erst nach dem Auszug des Mieters kann etwaige Schaden,
Pflichterfüllung (Renovierung, Hausnebenkosten, ... usw.) festgestellt und mit der Kaution gegen gerechnet werden.

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Noch mal zu den Mieten, wir sollen zuzüglich der Kaution noch drei Monatsmieten extra zahlen. <hr size=1 noshade>



Ich bin mir da nicht so ganz sicher.

Dazu gibt es dieses Uralt-Urteil des BGH:

VIII ARZ 1/84

Das klingt aber immer noch vernünftig.

Da war es so gewesen, dass der M gar nicht renoviert hat, weil ein Umbau anstand:

Die bei der Auslegung des Mietvertrages nach den §§ 157 , 133 BGB vorzunehmende Interessenabwägung ergibt, daß der Mieter auch nicht berechtigt ist, den Anspruch des Vermieters durch Vornahme der den Schönheitsreparaturen entsprechenden Arbeiten in den umgebauten Räumen zu erfüllen .
...
Die gebotene Interessenabwägung ergibt aber zugleich, daß die Forderung des Vermieters nicht über den Betrag hinausgeht, den der Mieter hätte aufwenden müssen, wenn er ohne den Umbau seiner Vertragspflicht nachgekommen wäre (BGHZ 77, 301 , 305). Ist aber anzunehmen, daß der Mieter nach dem Mietvertrag die Arbeiten in Eigenleistung bzw. durch Verwandte oder Bekannte hätte ausführen lassen dürfen, braucht er neben den Kosten für das notwendige Material nur den Betrag zu entrichten, den er für die Arbeitsleistung seiner Verwandten oder Bekannten hätte aufwenden müssen. Der Wert einer zulässigen Eigenleistung des Mieters ist zu schätzen. Er wird im allgemeinen nur einen Bruchteil des Betrages ausmachen, den der Mieter bei Beauftragung eines Handwerkers hätte aufbringen müssen.


D.h. (vermutlich) im Klartext, wenn der Vm. sagt "ich will deine Renovierung nicht, ich will Geld", muss er sich deine "Zwangsrenovierung" nicht anrechnen lassen.

Geld kann er aber nur in der Höhe fordern, wie du für die Eigenleistung hättest aufwenden müssen, bzw. hier aufgewandt hast. Keinesfalls die Handwerkerkosten.

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#8
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Da stellt sich dann die Frage, ob der Mieter rechtzeitig - sprich vor der Renovierung - informiert wurde, dass eine Renovierung nicht gewünscht wird oder nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
ob der Mieter rechtzeitig - sprich vor der Renovierung - informiert wurde, dass eine Renovierung nicht gewünscht wird oder nicht.


Der TE schriebt:
quote:
Daher wurde uns vorgeschlagen, dass wir die Wohnung nicht renovieren, wir aber die Malerarbeiten mit der Kaution plus drei weitere Warmmieten übernehmen.
Das habe ich abgelehnt und die Wohnung wie vertraglich vereinbart gestrichen.

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#10
 Von 
pkarsten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 11x hilfreich)

Naja zu den Kosten. Ich habe knapp 270€ für das gesamte Material aufgewendet und ich bezweifle das die sich dann mit einer Zahlung des Betrages zufrieden geben würden. Ich wurde vor etwas mehr als einen Monat über die Pläne informiert nur wurden alle Vorschläge vob meiner Seite ignoriert. Tapete ab? Nein nur Geld. Streichen? Nein.

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#11
 Von 
pkarsten
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 11x hilfreich)

Naja zu den Kosten. Ich habe knapp 270€ für das gesamte Material aufgewendet und ich bezweifle das die sich dann mit einer Zahlung des Betrages zufrieden geben würden. Ich wurde vor etwas mehr als einen Monat über die Pläne informiert nur wurden alle Vorschläge vob meiner Seite ignoriert. Tapete ab? Nein nur Geld. Streichen? Nein.

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du solltest erst einmal prüfen, ob Du überhaupt zum Streichen wirksam verpflichtet warst.

quote:
Die Wohnung wurde auf Eigenbedarf gekündigt und ist laut Mietvertrag renoviert, wie beim Einzug übernommen, wieder abzugeben.


Wie ist denn das genau formuliert worden im Mietvertrag ??

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