Alter Vermieter will die Kaution nicht auszahlen !!

24. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
DEAMON
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Alter Vermieter will die Kaution nicht auszahlen !!

Hallo,
wir haben ein Problem mit unserem Alten vermieter.

Dieser will die Kaution nicht auszahlen bzw. nur 250 € (Kation aber 820 €).

Unser alter Mietvertrag ist am 30.06.2006 ausgelaufen. Hiervon wurde die Wohnung wegen der neuen Wohnung nur 3 Monate genutzt.

Jetzt behält er obwohl die Wohnung nur 3 Monate genutzt wurde 550 € der Kaution ein. Ist das Rechtens?

Er will uns auch keine Zwischenablesung erlauben. Zur Zeit sind keine neuen Mieter in der Wohnung aber wenn diese einziehen würde ich ja vielleicht am Jahresende noch für ihn mitbezahlen.

Habe auch von einem bekannten gehört das er einen Realistischen Wert der Kaution einbehalten kann. 250 € finde ich aber nicht realistisch oder?

Bei der übergabe der Wohnung war auch alles voll in ordnung. Jetzt macht er so rum.

Bringt das was zum Anwalt zu gehen bzw. das er ein schönes Schreiben an ihn schreibt?

Kann ich eine Zwischenablesung auch wenn ich sie bezahle verlangen?

Danke schon jetzt für eure hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ihr seid also am 30.6. ausgezogen. Was muß denn noch abgelesen werden? Heizung? Wasser? Der VM kann ein Teil der Kaution einbehalten zwecks Nebenkostenabrechnung. Bei 3 Monate Mietszeit sind 500 € Einbehaltung eine Frechheit. Also 200 € würden reichen.

Warum verweigert der VM das Ablesen?

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#2
 Von 
DEAMON
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Er verweigert die Zwischenablesung da weitere Kosten anfallen und er meint das dies sowieso nutzlos ist.

Gibt es da irgendeinen § worin steht das er nicht sowiel geld einbehalten darf?

Lohnt sich da der weg zum Anwalt?

Im Frühjahr 2007 will er mir den Rest der Kaution ausbezahlen. Da er aber jetzt schon so reagiert denke ich nicht das ich sie im Frühjahr 2007 oder jemals bekommen werde.

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#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Der VM sollte nur soviel einbehalten, wie evt. die Höhe der Nebenkostenabrechnung sein könnte.
Wenn er dir im Frühjahr die restliche Kaution zurückzahlen will, ist das ok. Bis dahin ist die Abrechnung der NK für die 3 Monate wohl auch fertig.
Wenn du dann feststellst, dass die Abrechnung nicht i.O. ist und er versucht die Kaution zu kürzen, erst dann würde ich mir einen Anwalt nehmen.

Das einzigste was der Anwalt jetzt machen kann ist, dem VM zu schreiben, dass er nicht soviel Kaution einbehalten soll. Nur, es bringt nichts. Du hast dann weitere Kosten an der Backe.

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten.

-- Editiert von TokTok am 24.08.2006 21:31:55

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