Hallo !
Und wieder das alte Thema: Ich habe mir einen neuen Job gesucht und leider einen alten Mietvertrag vor 1.9.2001 in der Tasche. Im Mietvertrag ist eine zunächst feste Frist von drei Jahren verankert und dann eine Verlängerung um jeweils zwölf Monate (inkl. Erhöhung der Kündigungsfristen (Staffelung).
Nun hat sich die Jobsuche bis zur Vorlage des neuen Arbeitsvertrages um ein paar Tage über die Kündigungsfrist hinausgehend verzögert, so dass der Mietvertrag rein rechtlich wohl wieder zwölf Monate bestehen bleibt.
Komme ich irgendwie (Sonderkündigungsrecht, o.ä.) aus dem Mietvertrag frei ? Bleibt der nämlcih bestehen, fällt der neue Job ins Wasser, da ich mir für fast ein Jahr keine zwei Wohnungen leisten kann.
Danke schonmal und schöne Grüße !
Guzzi
Jetzt die Frage:
Altmietvertrag - Sonderkündigung ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Es wurde vor kurzem über ein neues Gesetz entschiedem, indem es heißt, dass ab 01.06.2005 der Mietvertrag immer mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Es wird ab Diesem Tag nur noch möglich sein den Mieter mit einem langfristigen Mietvertrag vor einer Kündigung zu schützen, der Mieter kann die Wohnung jederzeit innerhalb von 3 Monaten kündigen.
Ein wirklich sinnvolles neues Gesetz!
Grüße
Tina
Das bringt guzzi aber nichts, oder?
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Ich weiß auch nicht - ich denke nicht.
Ich habe ja einen Vertrag vor dem 01.09.2001 unterzechnet, der sich immer um ein Jahr verlängert. Ich denke, dass hier das eigentliche Problem begraben liegt, oder ?
Grüsse !
Guzzi
Ja, hab mich geirrt. Das problem ist auch, dass du zwar einen Nachmieter suchen kannst, dein Vermieter muss ihn aber nicht annehmen. Der Mietvertrag kann nur früher gekündigt werden wenn der Vermieter mitspielt.... Die Info habe ich vom Mieterbund.
Du steckst wirklich in einer verzwickten Lage. Vielleicht kann man da ja irgendwas mit Untermiete machen. So das jemand anderes deine Miete zahlt und der Vertrag weiterhin auf dich läuft. Weis aber leider nicht bescheid ob das möglich ist.
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