Amtsgereicht Einsicht

18. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Micha_MUC
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Amtsgereicht Einsicht

Hallo Forum,

folgendes Problem:

- Unser Vermieter hat Insolvenz angemeldet und ist weder telefonisch noch schriftlich zu erreichen (er ist sehr wahrscheinlich abgetaucht und wird sich freiwillig nicht mehr blicken lassen)
- Der Insolvenzverwalter hat die Abwicklung des Immobilienverkaufs an einen Immobilienverwerter gegeben.

Frage:
Wir wollen die Immobilie sehr wahrscheinlich kaufen, was aber nicht im Sinne der Immobilienverwerters ist. (Er will die Immobilie an jemanden anders verkaufen).

- Wie komme ich an die Gläubigerbanken ran? Wir sind als Mieter direkt von der Insolvenz betroffen (zahlen Strom und Wasser jetzt selber) und müßten meiner Meinung nach Akteneinsicht haben.
Stimmt diese Vermutung, wenn ja, in welchem Gesetzestext steht dies und wie kann ich vorgehen.

Danke und Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cadderly
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
der Schuldner (hier ihr Vermieter) hat im Insolvenzverfahren ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht. Dies gilt nicht für Gläubiger und Dritte. Diese haben in der Regel nur ein beschränktes Akteneinsichtsrecht .

Das rechtliche Interesse eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten an einer Akteneinsicht (§ 299 ZPO ) besteht nicht, wenn er mit der Einsicht in die Insolvenzakten Tatsachen über eine erfahrensfremde Person ermitteln will.
OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.7.2000 - 11 VA 7/00 (rechtskräftig), NZI 2000, 485 = ZInsO 2000, 627 L = ZIP 2000, 1541

Sofern Sie als Gläubiger Ihre Forderung angemeldet haben, sollten Sie auch im beschränkten Umfang Akteneinsicht erhalten.
Sofern Sie keine Forderung gegen den Schuldner geltend machen , sind Sie Dritte und daher kein Verfahrensbeteiligter. Akteneinsicht erhalten Sie nicht, ggfs. werden Ihnen allgemeine Informationen mitgetelt.

Melden Sie sich beim zuständigen Insolvenzgericht,.

Ich hoffe, dass dies hilfreich war.


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