Anbau an Nachmieter verkauft

2. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
deniz945
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anbau an Nachmieter verkauft

Guten Tag,

meine Freundin ist vor etwa 3 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen. Für diese hatte sie und Ihr ehemaliger Lebenspartner ein Vordach von Ihrem Geld angebaut. Beim Auszug wurde der Vermieter mündlich gefragt, ob dieser das Vordach abkaufen möchte. Dies wurde abgelehnt, worauf wir die Nachmieter angesprochen haben, ob sie dieses kaufen möchten, oder ob wir es abbauen sollen.
Die Nachmieter haben dem Kauf zugestimmt.

Nun, Jahre später, ziehen die Nachmieter aus und möchten das besagte Vordach auch dem nächsten Nachmieter anbieten. Allerdings schaltet sich nun der Vermieter ein und erklärt das Vordach als sein Eigentum und dass wir das Dach hätten schon damals nicht verkaufen dürfen.
Somit versuchen unsere Nachmieter das Geld, das wir damals dafür genommen haben, zurückzuverlangen und drohen mit einer Anzeige.

Leider bestehen keine Rechnungen (Einkauf Holz + Eigenbau) und ebenso auch keine Schriftliche Erklärung, in wessen Eigentum dieses Vordach steht.

Müssen wir heute noch vorweisen, dass wir zum Zeitpunkt des Verkaufs Eigentümer waren?
Oder sollten wir dem Vermieter den Betrug/Diebstahl vorwerfen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von deniz945):
Müssen wir heute noch vorweisen, dass wir zum Zeitpunkt des Verkaufs Eigentümer waren?


Es war nicht euer Eigentum. Feste Einbauten gehören zur Wohnung.

Zitat (von deniz945):
Oder sollten wir dem Vermieter den Betrug/Diebstahl vorwerfen?


Die einzigen, die hier betrogen haben seid ihr. Ihr habt etwas verkauft, was nicht euer Eigentum ist.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die einzigen, die hier betrogen haben seid ihr. Ihr habt etwas verkauft, was nicht euer Eigentum ist.


Harte Wortwahl, aber sie entspricht auch meinem Kenntnisstand.

es sind jedoch zwei Varianten denkbar:
Var. A) Das zuvor gekaufte Material gehörte euch. Durch den Aufbau und die feste Verbindung mit dem Boden oder dem Haus wurde der Anbau zum Gebäudebestandteil.

Var. B) Es handelt sich nicht um einen fest mit dem Boden oder dem Gebäude verbundenen Bauwerk (dann würde Var. A nicht greifen, aber ihr ward zum Rückbau verpflichtet. Habt ihr nicht, ihr habt das Bauwerk mit der Wohnung an den Vermieter zurückgegeben und damit auf euer Eigentum im Sinne der Besitzaufgabe verzichtet.

Ich halte das Verhalten des Vermieters für unanständig, sehe aber derzeit keinen Ansatz dies rechtlich zu erschüttern.

Aber jede Münze hat bekanntlich zwei Seiten. Da eure nachmieter den Anbau so mit übernommen haben, wäre der Vermieter auch dafür in der Pflicht gewesen.

Berry

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von deniz945):
Beim Auszug wurde der Vermieter mündlich gefragt, ob dieser das Vordach abkaufen möchte. Dies wurde abgelehnt,


Ich finde es auch blöd gelaufen, aber der Vermieter wollte das Teil nicht kaufen, Ihr habt quasi durch das "zurücklassen" den Besitz aufgegeben und nun gehört es dem Vermieter. Ihr hättet damals schriftlich klären sollen, was damit passiert.

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#4
 Von 
deniz945
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hiphappy,

Zitat (von hiphappy):
Es war nicht euer Eigentum. Feste Einbauten gehören zur Wohnung.


Wie werden feste Einbauten definiert? Das Vordach haben wir so gebaut, dass es ohne Beschädigung des Hauses wieder abmontierbar ist. Geht der Eigentum bei solchen Anbauten direkt an den Vermieter über, obwohl wir das Material selber gekauft haben und es auch selbt gebaut haben?

Zitat (von hiphappy):
Die einzigen, die hier betrogen haben seid ihr. Ihr habt etwas verkauft, was nicht euer Eigentum ist.


Ich bin mir nicht sicher, ob Sie den Tatbestand komplett verstanden haben und bitte Sie daher direkte Beschuldigungen zu unterlassen. Ich bin mir der Rechtslage selbst noch nicht sicher und möchte darauf hinweisen, dass wir nicht die Absicht hatten jemanden zu Betrügen.

Weitere Meinungen zu diesem Thema sind gerne gesehen!

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#5
 Von 
deniz945
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist sehr interessant das Ganze aus anderen Sichtweisen zu sehen und bedanke mich für eure Antworten!

Ich Frage mich nun, ist ein mündlicher Kaufvertrag zwischen uns und dem Nachmieter nicht auch eine Besitzübergabe an jene und nicht an den Vermieter?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31959 Beiträge, 5628x hilfreich)

Es gibt hier scheinbar gar nichts Schriftliches?
Gedroht wird oft, angezeigt sehr viel seltener. Zunächst klingts nach Schall und Rauch.
Anzeige wegen was?
Hat die Freundin den Vermieter um Erlaubnis gefragt, so ein Dach anbauen zu dürfen?
Welcher Preis wurde vor 3 Jahren denn von den *Käufern* gezahlt?
Wie alt war das Dach da bereits?
Ich würde vorerst auf jeden Fall nichts schreiben. An niemanden der Beteiligten. Abwarten.

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von deniz945):
Oder sollten wir dem Vermieter den Betrug/Diebstahl vorwerfen?



Messt Ihr hier mit 2erlei Maßstäben ?

Zitat (von deniz945):
Zitat (von hiphappy):Die einzigen, die hier betrogen haben seid ihr. Ihr habt etwas verkauft, was nicht euer Eigentum ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie den Tatbestand komplett verstanden haben und bitte Sie daher direkte Beschuldigungen zu unterlassen. Ich bin mir der Rechtslage selbst noch nicht sicher und möchte darauf hinweisen, dass wir nicht die Absicht hatten jemanden zu Betrügen.


Wenn der Vermieter es so sieht wie hier beschrieben betrügt er ja auch nicht, sondern hat nur eine andere Meinung....!!!

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#8
 Von 
deniz945
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es gibt hier scheinbar gar nichts Schriftliches?
Gedroht wird oft, angezeigt sehr viel seltener. Zunächst klingts nach Schall und Rauch.
Anzeige wegen was?

Leider nein. Angeblich möchten die Nachmieter Anzeige erstatten wegen Betrugs, aber auch einen Anwalt einschalten, falls wir uns nicht bis zum 11.10. gemeldet haben.

Zitat (von Anami):
Hat die Freundin den Vermieter um Erlaubnis gefragt, so ein Dach anbauen zu dürfen?

Ja, eine mündliche Absprache hat es gegeben.

Zitat (von Anami):
Welcher Preis wurde vor 3 Jahren denn von den *Käufern* gezahlt?
Wie alt war das Dach da bereits?

Das Dach war zu dem Zeitpunkt etwa 2 Jahre alt und wurde an die Nachmieter für 300€ verkauft. Alleine der Materialwert lag sehr viel höher.

Zitat (von Anami):
Ich würde vorerst auf jeden Fall nichts schreiben. An niemanden der Beteiligten. Abwarten.

Das wäre nun wahrscheinlich auch meine Vorgehensweise in der Hoffnung, dass bei diesem Wert nicht allzu viel Aufwand betrieben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Jetzt bin ich aber ein wenig überrascht, vor kurzem hatten wir hier eine wunderschöne Gartentreppe, die der auch mitgenommen hat, was soll denn nun der Unterschied sein zum Vordach? (Remember: ich war der Meinung, die Treppe hätte nicht abgebaut werden dürfen)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31959 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von deniz945):
Leider nein.
Was? Leider gibts nichts Schriftliches? Das sehe ich total anders. ;)
Zitat (von deniz945):
Angeblich möchten die Nachmieter Anzeige erstatten wegen Betrugs, aber auch einen Anwalt einschalten, falls wir uns nicht bis zum 11.10. gemeldet haben.
Wieso angeblich? Auch alles nur mündlich und evtl. über Dritte erfahren?
Bis 11.10. ist lange Zeit. Ich würde bis dahin gar nichts tun.

Wenn ich der Ansicht bin, jemanden wegen Betrug anzeigen zu wollen, sollte ich Belege/Nachweise/Beweise haben. Mindestens das. Wenn ich sogar einen RA dazu will, muss ich den auch zunächst bezahlen. Der RA wird auch zuerst nach *Belastbarem* fragen. Oft genug bleibts bei der Erstberatung beim Anwalt. Wegen keiner Erfolgsaussichten. Eine Erstberatung kostet ca. 200,-, wenn der RA nicht grad der gute Onkel Familienanwalt ist...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Es war nicht euer Eigentum. Feste Einbauten gehören zur Wohnung.
Und? War das ein fester Einbau?

Wenn das Vordach sich rückstands- und beschädigungsfrei entfernen lässt, war es kein fester Einbau. Mal abgesehen davon gilt § 539 (2) BGB und § 552 BGB . Der Vermieter hat die Kostenübernahme damals abgelehnt, also durfte das Vordach vom Mieter entfernt bzw. weiterverkauft werden.

Letzteres ist passiert. Ein Betrug sehe ich da absolut nicht, sofern der Mieter wirklich beweisen kann, dass er das Vordach selber angebracht hat. Das wird sich vielleicht durch Zeugen bewerkstelligen lassen. Zudem hoffe ich noch immer, dass niemand eine Falschaussage wegen solch einem Schmarrn tätigt. Und der Vermieter wird ja nach 3 Jahren noch wissen, wer das Ding damals angebracht und bezahlt hat.

Einziger Haken ist, dass theoretisch der Mieter damals das Teil hätte abbauen und die Wohnung ohne Vordach übergeben müssen. Einen strafrechtlichen Betrug kann ich aber beileibe nicht erkennen. Der Verkauf des Vordaches hat ja sicherlich vor Rückgabe der Wohnung stattgefunden. Und zu dem Zeitpunkt war der Mieter absolut berechtigt, das Ding zu verkaufen, weil der Vermieter das Wegnahmerecht des Mieters gerade nicht nach § 552 BGB abgewendet hat.

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