Anbringen einer neuen Steckdose

19. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mila1508
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anbringen einer neuen Steckdose

Hallo zusammen,

ich besitze eine Wohnung in einem 12-Parteien-Haus.
Diese Wohnung vermiete ich nun seit mehr als einen Jahr an das gleiche Pärchen.
Die beiden haben sich nun letzte Woche bei mir gemeldet, weil sie eine neue Steckdose installiert haben wollen.
Die Ausgangslage ist folgende:
Sie haben bezüglich des Internets und des Festnetz Anschlusses von Vodafone zu Telekom gewechselt, weil sie mit der Vertragsleistung nicht zufrieden waren. Das vorherige Gerät von Vodafone konnte über den Anschluss im Wohnzimmer verbunden werden. Das ist bei dem Gerät von Telekom allerdings nicht möglich. Hier wird ein Telefonanschlussdose benötigt. In der Wohnung gibt es dafür nur eine Dose und diese befindet sich im Flur. Neben der Dose existiert aber keine Steckdose und zur Überbrückung haben sie das Gerät und das Telefon mithilfe eines Verlängerungskabels erstmal in an die nächste Steckdose in der Küche eingesteckt. Da das Kabel dadurch mitten durch den Flur verläuft und sie darin eine Stolpergefahr gesehen, wollen Sie nun von mir, dass ich ihnen eine neue Steckdose installiere.
Meine Frage ist nun, wie ich in diesem Fall verfahren soll.
Ist das als Vermieterin nun meine Pflicht oder müssen sich nun die Mieter mit dieser Situation arrangieren und versuchen z.B. mit Hilfe von einem Kabelkanal die Unannehmlichkeit zu beheben?

Vielen Dank vorab und liebe Grüsse
Mila

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Das vorherige Gerät von Vodafone konnte über den Anschluss im Wohnzimmer verbunden werden. Das ist bei dem Gerät von Telekom allerdings nicht möglich. Hier wird ein Telefonanschlussdose benötigt.

Ich verstehe nicht wie denn das Gerät von Vodafone bisher ohne Telefonanschluß funktionieren konnte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Mila1508):
Meine Frage ist nun, wie ich in diesem Fall verfahren soll.
Die Wohnung wurde sehr wahrscheinlich vermietet wie gesehen. Ich sehe daher wenig Möglichkeiten für den Mieter, eine Steckdose im Flur einzuklagen. Er müsste schon begründen, dass die Wohnung ohne diese zusätzliche Steckdose nicht zum Wohnen geeignet ist. Das wird schwer.

Du könntest den Mietern anbieten, dass du selber einen Elektriker deiner Wahl mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages beauftragst. Die Mieter können dann entscheiden, ob sie diese Arbeiten bezahlen wollen. Wenn nicht, dann gibt's halt keinen Anschluss. Du solltest nur darauf achten, dass die Arbeiten fachmännisch so durchgeführt werden, dass bei der Beendigung des Mietverhältnisses die Installation so von dir akzeptiert werden kann. Ein Kabelkanal in einem Wohnraum ist z.B. weniger schön. Ein Kabel in einer Fußbodenleiste wäre da schon besser weiterzuvermieten.

Nicht empfehlen würde ich, den Mietern selber die Beauftragung eines Elektrikers oder die Durchführung der Arbeiten zu gestatten. Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, wenn ein Mieter an der Elektrik rumfummelt. Man kann darüber streiten, inwieweit einfache Arbeiten bereits eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung darstellen. Aber zumindest deinerseits sehe ich keine Verpflichtung, die Durchführung von Elektroarbeiten durch den Mieter oder seine Beauftragten zu genehmigen.

-- Editiert von User am 19. Dezember 2022 14:43

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich verstehe nicht wie denn das Gerät von Vodafone bisher ohne Telefonanschluß funktionieren konnte.
Wahrscheinlich handelte es sich um Internet via Cable, also über den Kabelfernsehanschluss.

Zitat (von Mila1508):
Ist das als Vermieterin nun meine Pflicht oder müssen sich nun die Mieter mit dieser Situation arrangieren und versuchen z.B. mit Hilfe von einem Kabelkanal die Unannehmlichkeit zu beheben?
Es gibt keine Pflicht, neben einer Telefonanschlussdose eine Steckdose zu installieren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
Nicht empfehlen würde ich, den Mietern selber die Beauftragung eines Elektrikers oder die Durchführung der Arbeiten zu gestatten. Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, wenn ein Mieter an der Elektrik rumfummelt. Man kann darüber streiten, inwieweit einfache Arbeiten bereits eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung darstellen. Aber zumindest deinerseits sehe ich keine Verpflichtung, die Durchführung von Elektroarbeiten durch den Mieter oder seine Beauftragten zu genehmigen.


Dies dürfte meiner Meinung nach , alleine wegen der erforderlichen Topfbohrung für die Dose, sowie dem nötigen (Unterputz?) Verlegen der Leitung als baulicher Eingriff gelten. Zudem dürfen in DE Arbeiten an Elektroanlagen nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. Dies ist auch Versicherungsrelevant wenn was passiert, und da bist du als Vermieter derjenige den im Zweifel die Hunde beißen.

Du als VM bist jedoch nicht zur Durchführung oder Duldung verpflichtet. Dies ist deine Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

@ sunnyboy171981: Naja, der Mieter könnte ja einen Elektriker beauftragen, z.B. in einem Kabelkanal über Putz ein Kabel mit Auputzdose zu verlegen. Bei solchen Arbeiten, die nahezu rückstandsfrei zurückgebaut werden können, bin ich mir nicht sicher, ob das als bauliche Veränderung gilt. Von daher wäre ich mir nicht sicher, ob der Vermieter bei solchen Arbeiten gefragt werden muss.

Wenn aber der Mieter fragt, dann muss und sollte der Vermieter meiner Meinung nach nicht genehmigen, dass der Mieter selber beauftragt. Dann wäre es besser, entweder die Genehmigung abzulehnen oder eben anzubieten, dass ein vom Vermieter beauftragter Elektriker die Arbeiten fachgemäß und optisch akzeptabel durchführt.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Er müsste schon begründen, dass die Wohnung ohne diese zusätzliche Steckdose nicht zum Wohnen geeignet ist

Ohne Router kein Telefonanschluss / Internet im Festnetz.
Der Router benötigt 230V.
Seit es nur noch IP-Telefonie gibt, ist ein Router zwingend nötig.
Also Anspruch auf funktionierenden Anschluss = inklusive 230V Steckdose?

Nur war zum einen aber funktionierender Anschluss vorhanden und realisierbar, wurde vom Mieter aber aus eigenem Antrieb deaktiviert.
Alternativ wäre noch, die Anschlussleitung (2 kleine Adern) zu einem Punkt mit Steckdose zu legen, was wesentliche weniger Auftrag auf der Wand wäre.

Alleine diese beiden Punkte dürften die Aussichten auf Erfolg auf 0 sinken lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne Router kein Telefonanschluss / Internet im Festnetz.
Der Router benötigt 230V.
Seit es nur noch IP-Telefonie gibt, ist ein Router zwingend nötig.
Falsch. Die Telekom z.B. hat bei Anschlüssen, die noch über klassisches Kupferkabel angeschlossen sind, auf ihrer Seite entsprechende Hardware eingesetzt, um den analogen Anschluss zu simulieren. Damit konnten die alten Geräte weiterhin funktionieren.

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