Hallo zusammen,
ich besitze eine Wohnung in einem 12-Parteien-Haus.
Diese Wohnung vermiete ich nun seit mehr als einen Jahr an das gleiche Pärchen.
Die beiden haben sich nun letzte Woche bei mir gemeldet, weil sie eine neue Steckdose installiert haben wollen.
Die Ausgangslage ist folgende:
Sie haben bezüglich des Internets und des Festnetz Anschlusses von Vodafone zu Telekom gewechselt, weil sie mit der Vertragsleistung nicht zufrieden waren. Das vorherige Gerät von Vodafone konnte über den Anschluss im Wohnzimmer verbunden werden. Das ist bei dem Gerät von Telekom allerdings nicht möglich. Hier wird ein Telefonanschlussdose benötigt. In der Wohnung gibt es dafür nur eine Dose und diese befindet sich im Flur. Neben der Dose existiert aber keine Steckdose und zur Überbrückung haben sie das Gerät und das Telefon mithilfe eines Verlängerungskabels erstmal in an die nächste Steckdose in der Küche eingesteckt. Da das Kabel dadurch mitten durch den Flur verläuft und sie darin eine Stolpergefahr gesehen, wollen Sie nun von mir, dass ich ihnen eine neue Steckdose installiere.
Meine Frage ist nun, wie ich in diesem Fall verfahren soll.
Ist das als Vermieterin nun meine Pflicht oder müssen sich nun die Mieter mit dieser Situation arrangieren und versuchen z.B. mit Hilfe von einem Kabelkanal die Unannehmlichkeit zu beheben?
Vielen Dank vorab und liebe Grüsse
Mila
Anbringen einer neuen Steckdose
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:Das vorherige Gerät von Vodafone konnte über den Anschluss im Wohnzimmer verbunden werden. Das ist bei dem Gerät von Telekom allerdings nicht möglich. Hier wird ein Telefonanschlussdose benötigt.
Ich verstehe nicht wie denn das Gerät von Vodafone bisher ohne Telefonanschluß funktionieren konnte.
Die Wohnung wurde sehr wahrscheinlich vermietet wie gesehen. Ich sehe daher wenig Möglichkeiten für den Mieter, eine Steckdose im Flur einzuklagen. Er müsste schon begründen, dass die Wohnung ohne diese zusätzliche Steckdose nicht zum Wohnen geeignet ist. Das wird schwer.ZitatMeine Frage ist nun, wie ich in diesem Fall verfahren soll. :
Du könntest den Mietern anbieten, dass du selber einen Elektriker deiner Wahl mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages beauftragst. Die Mieter können dann entscheiden, ob sie diese Arbeiten bezahlen wollen. Wenn nicht, dann gibt's halt keinen Anschluss. Du solltest nur darauf achten, dass die Arbeiten fachmännisch so durchgeführt werden, dass bei der Beendigung des Mietverhältnisses die Installation so von dir akzeptiert werden kann. Ein Kabelkanal in einem Wohnraum ist z.B. weniger schön. Ein Kabel in einer Fußbodenleiste wäre da schon besser weiterzuvermieten.
Nicht empfehlen würde ich, den Mietern selber die Beauftragung eines Elektrikers oder die Durchführung der Arbeiten zu gestatten. Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, wenn ein Mieter an der Elektrik rumfummelt. Man kann darüber streiten, inwieweit einfache Arbeiten bereits eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung darstellen. Aber zumindest deinerseits sehe ich keine Verpflichtung, die Durchführung von Elektroarbeiten durch den Mieter oder seine Beauftragten zu genehmigen.
-- Editiert von User am 19. Dezember 2022 14:43
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Wahrscheinlich handelte es sich um Internet via Cable, also über den Kabelfernsehanschluss.ZitatIch verstehe nicht wie denn das Gerät von Vodafone bisher ohne Telefonanschluß funktionieren konnte. :
Es gibt keine Pflicht, neben einer Telefonanschlussdose eine Steckdose zu installieren.ZitatIst das als Vermieterin nun meine Pflicht oder müssen sich nun die Mieter mit dieser Situation arrangieren und versuchen z.B. mit Hilfe von einem Kabelkanal die Unannehmlichkeit zu beheben? :
Zitat:Nicht empfehlen würde ich, den Mietern selber die Beauftragung eines Elektrikers oder die Durchführung der Arbeiten zu gestatten. Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, wenn ein Mieter an der Elektrik rumfummelt. Man kann darüber streiten, inwieweit einfache Arbeiten bereits eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung darstellen. Aber zumindest deinerseits sehe ich keine Verpflichtung, die Durchführung von Elektroarbeiten durch den Mieter oder seine Beauftragten zu genehmigen.
Dies dürfte meiner Meinung nach , alleine wegen der erforderlichen Topfbohrung für die Dose, sowie dem nötigen (Unterputz?) Verlegen der Leitung als baulicher Eingriff gelten. Zudem dürfen in DE Arbeiten an Elektroanlagen nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. Dies ist auch Versicherungsrelevant wenn was passiert, und da bist du als Vermieter derjenige den im Zweifel die Hunde beißen.
Du als VM bist jedoch nicht zur Durchführung oder Duldung verpflichtet. Dies ist deine Entscheidung.
@ sunnyboy171981: Naja, der Mieter könnte ja einen Elektriker beauftragen, z.B. in einem Kabelkanal über Putz ein Kabel mit Auputzdose zu verlegen. Bei solchen Arbeiten, die nahezu rückstandsfrei zurückgebaut werden können, bin ich mir nicht sicher, ob das als bauliche Veränderung gilt. Von daher wäre ich mir nicht sicher, ob der Vermieter bei solchen Arbeiten gefragt werden muss.
Wenn aber der Mieter fragt, dann muss und sollte der Vermieter meiner Meinung nach nicht genehmigen, dass der Mieter selber beauftragt. Dann wäre es besser, entweder die Genehmigung abzulehnen oder eben anzubieten, dass ein vom Vermieter beauftragter Elektriker die Arbeiten fachgemäß und optisch akzeptabel durchführt.
ZitatEr müsste schon begründen, dass die Wohnung ohne diese zusätzliche Steckdose nicht zum Wohnen geeignet ist :
Ohne Router kein Telefonanschluss / Internet im Festnetz.
Der Router benötigt 230V.
Seit es nur noch IP-Telefonie gibt, ist ein Router zwingend nötig.
Also Anspruch auf funktionierenden Anschluss = inklusive 230V Steckdose?
Nur war zum einen aber funktionierender Anschluss vorhanden und realisierbar, wurde vom Mieter aber aus eigenem Antrieb deaktiviert.
Alternativ wäre noch, die Anschlussleitung (2 kleine Adern) zu einem Punkt mit Steckdose zu legen, was wesentliche weniger Auftrag auf der Wand wäre.
Alleine diese beiden Punkte dürften die Aussichten auf Erfolg auf 0 sinken lassen.
Falsch. Die Telekom z.B. hat bei Anschlüssen, die noch über klassisches Kupferkabel angeschlossen sind, auf ihrer Seite entsprechende Hardware eingesetzt, um den analogen Anschluss zu simulieren. Damit konnten die alten Geräte weiterhin funktionieren.ZitatOhne Router kein Telefonanschluss / Internet im Festnetz. :
Der Router benötigt 230V.
Seit es nur noch IP-Telefonie gibt, ist ein Router zwingend nötig.
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