Hallo,
der nahende Frühling lässt erste Gedanken an die Verschönerung des Balkons, der zu unserer Mietwohnung, die wir seit letztem Herbst bewohnen, aufkommen. Ich möchte gerne links und rechts des Balkons je ein Rankgitter mit entsprechender Bepflanzung anbringen.
Ich möchte dabei gerne wissen, ob die Installation eines solchen Gitters durch den Vermieter Genehmigungspflichtig ist oder nicht!? Handelt es sich um eine Änderung an der Fassade, oder gehört eine derartige Maßnahme zur "bestimmungsgemäßen Nutzung" eines Balkons?
Eine grundsätzliche Frage dazu: Wo beginnt bzw. endet die Mitsprache des Vermieters hier? Ein Katzennetz beispielsweise ist genehmigungspflichtig, während gegen das Aufhängen von Blumenkästen doch wahrscheinlich kein Recht zur Mitsprache seitens des Vermieters besteht. Wo liegen die Grenzen?
Mit freundlichem Gruß,
Christian
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Anbringen von Rankgittern - Genehmigungspflichtig?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Also ich würde das auf der Innenseite der Balkonseiten (links und rechts, der Balkon ist "freihängend") mit Kabelbinder oder ähnlichem Befestigen wollen, keine feste Montage durch Bohren oder Kleben.
Als Material dachte ich an so etwas in der Art wie ein Gitter aus dünnem Bambus.
Die Größe würde sich je Seite auf ca. 1,30m (Breite) x 1,80m (Höhe) beschränken, dann würde das etwa einen Meter über das Balkongeländer in die Höhe reichen.
-- Editiert am 30.03.2010 10:25
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--- editiert vom Admin
Darunter befindet sich auf der einen Hälfte die Garage mit einem kleinen Durchgang und auf der anderen eine Art kleiner Hinterhof (wo u.a. Mülltonnen stehen etc.).
Unterhalb des Balkons befindet sich aber kein weiterer Balkon.
In wiefern ist das denn von Relevanz?
-- Editiert am 30.03.2010 11:00
--- editiert vom Admin
Na ich kenne meine Vermieter ja: Damals, als ich nach dem Katzennetz gefragt habe (das ja definitiv genehmigungspflichtig ist, weil es eine Veränderung an der Hausfassade darstellt) haben Sie mir das versagt, da Sie wohl recht penibel sind, was die Fassade angeht (linke und rechte Haushälfte des Doppelhauses sollen sich ähnlich sehen etc. pp.)... Deswegen möchte ich schon bevor ich Sie damit konfrontiere, wissen, ob das Anbringen solcher grundsätzlich Rankgitter rechtens ist; Insbesondere dann, wenn KEINE Veränderung an der Bausubstanz vorgenommen wird (keine Löcher bohren, nichts kleben usw.)!
Die Frage ist deshalb eben: Wo hört das Mitbestimmungsrecht des Vermieters auf? Kann er mir verbieten, einen Sonnenschirm aufzustellen, eine Liege rauszustellen, ein Sonnensegel anzubringen, Rankgitter und Blumentöpfe aufzustellen etc.!? Was darf ich alleine entscheiden, wann muss ich fragen?
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