Hallo liebe Forumsteilnehmer!
Ich habe etwas Probleme mit meiner WG Mitbewohnerin(Hauptmieterin), ich Untermieter mit Untermietvertrag.
Und zwar jetzt 1 Monat nach meinem Einzug in die Wohnung hatte die Mitbewohnerin ein ernsthaftes Gespräch mit mir in dem Sie mir offenlegte, dass sie den Besuch meiner Freundin nicht toleriere(meine Freundin kommt vllt 1-2 mal 2 Tage am Wochenende. Jedoch im Moment hatte sie Ferien, ist insgesamt knapp 2 Wochen bei mir), und falls sie nicht morgen weg ist drohgt mir eine außerordentliche Kündigung.
Nun zu meinem Problem, sie bezog sich bei den Ausführungen ihrer Argumente auf eine Klausel im Mietvertrag die da heißt:
...§6 Überlassung der mietsache an Dritte-Unteruntervermietung
"Eine weitere Untervermietung der Mietsache durch den Untermieter ist nicht gestattet. Da die Hauptmieterin selbst in der Wohnung wohnt, bedarf die Aufnahme weitere Personen in die Wohnung der vorigen schriftlichen Zustimmung der Hauptmieterin.
Sie argumentierte, dass eben die oben genannte Aufnahme als Besuch zu sehen ist, meine Auffassung war, dass es sich bei einer "Aufnahme weitere Personen" um ein langfristigen Aufenthalt+"Hausstand" handelt und nicht um Besuche.
nun die Frage die Sieht meine rechtliche Lage aus, muss ich meine Vermieterin schriftlich um Erlaubnis fragen wenn ich in meinem Zimmer Besuch empfangen will?
würde mich um einen rasche Antwort freuen.
Androhung der außerordentlichen Kündingung wegen Besuch der Freundin
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ha Ha Ha
Wenn Deine Freundin als Unteruntermieterin erscheinen würde hätte die Hauptmieterin mit ihrer Klausel eine Chance, aber da Deine Freundin als Besucher gilt, nicht als Mieterin, ist das lächerlich.
Du darfst Besuch empfangen, und Du musst auch nicht um Erlaubnis bitten. Wohnst ja nicht mehr bei Mama und Papa, gell?
Anders wäre es, wenn Deine Freundin sich dermaßen unangemessen aufführt, dass sich die Hauptmieterin gestört oder bedroht fühlen würde... Ist das denn so?
Was hat die Hauptmieterin gegen Deine Freundin? Eifersucht?
Danke für deine schnelle Antwort!
Nein wir führen uns hier in keinster Weise irgendwie auf oder stören den Hausfrieden durch Lärm oder Schmutz.
Auch droht meine Freundin niemandem oder schlägt um sich oder sowas o_O.
Ich weiß nicht was Sie hat aber schonmal gut zu wissen, dass ich irgendwie schon richtig lag mit meiner einschätzung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Auch wieder wahr... Hat die Hauptmieterin dies vielleicht mal angesprochen, bevor sie gleich mit Kündigung wedelt?
Die Klausel im Mietvertrag ist so zulässig, allerdings ist damit tatsächlich nur die weitere Untervermietung gemeint und nicht etwa Besuch.
Ein Besuch darf auch in der Wohnung übernachten und zwar bis zu 6 Wochen.
habe schon angeboten die Nebenkosten auch zu bezahlen die damit anfallen würden...
-- Editiert von PaulSadinger am 31.03.2008 10:59:53
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten