Androhung der außerordentlichen Kündingung wegen Besuch der Freundin

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
PaulSadinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Androhung der außerordentlichen Kündingung wegen Besuch der Freundin

Hallo liebe Forumsteilnehmer!

Ich habe etwas Probleme mit meiner WG Mitbewohnerin(Hauptmieterin), ich Untermieter mit Untermietvertrag.

Und zwar jetzt 1 Monat nach meinem Einzug in die Wohnung hatte die Mitbewohnerin ein ernsthaftes Gespräch mit mir in dem Sie mir offenlegte, dass sie den Besuch meiner Freundin nicht toleriere(meine Freundin kommt vllt 1-2 mal 2 Tage am Wochenende. Jedoch im Moment hatte sie Ferien, ist insgesamt knapp 2 Wochen bei mir), und falls sie nicht morgen weg ist drohgt mir eine außerordentliche Kündigung.

Nun zu meinem Problem, sie bezog sich bei den Ausführungen ihrer Argumente auf eine Klausel im Mietvertrag die da heißt:

...§6 Überlassung der mietsache an Dritte-Unteruntervermietung

"Eine weitere Untervermietung der Mietsache durch den Untermieter ist nicht gestattet. Da die Hauptmieterin selbst in der Wohnung wohnt, bedarf die Aufnahme weitere Personen in die Wohnung der vorigen schriftlichen Zustimmung der Hauptmieterin.

Sie argumentierte, dass eben die oben genannte Aufnahme als Besuch zu sehen ist, meine Auffassung war, dass es sich bei einer "Aufnahme weitere Personen" um ein langfristigen Aufenthalt+"Hausstand" handelt und nicht um Besuche.

nun die Frage die Sieht meine rechtliche Lage aus, muss ich meine Vermieterin schriftlich um Erlaubnis fragen wenn ich in meinem Zimmer Besuch empfangen will?

würde mich um einen rasche Antwort freuen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ha Ha Ha

Wenn Deine Freundin als Unteruntermieterin erscheinen würde hätte die Hauptmieterin mit ihrer Klausel eine Chance, aber da Deine Freundin als Besucher gilt, nicht als Mieterin, ist das lächerlich.

Du darfst Besuch empfangen, und Du musst auch nicht um Erlaubnis bitten. Wohnst ja nicht mehr bei Mama und Papa, gell? ;)

Anders wäre es, wenn Deine Freundin sich dermaßen unangemessen aufführt, dass sich die Hauptmieterin gestört oder bedroht fühlen würde... Ist das denn so?

Was hat die Hauptmieterin gegen Deine Freundin? Eifersucht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PaulSadinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort!

Nein wir führen uns hier in keinster Weise irgendwie auf oder stören den Hausfrieden durch Lärm oder Schmutz.

Auch droht meine Freundin niemandem oder schlägt um sich oder sowas o_O.

Ich weiß nicht was Sie hat aber schonmal gut zu wissen, dass ich irgendwie schon richtig lag mit meiner einschätzung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Auch wieder wahr... Hat die Hauptmieterin dies vielleicht mal angesprochen, bevor sie gleich mit Kündigung wedelt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Klausel im Mietvertrag ist so zulässig, allerdings ist damit tatsächlich nur die weitere Untervermietung gemeint und nicht etwa Besuch.

Ein Besuch darf auch in der Wohnung übernachten und zwar bis zu 6 Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PaulSadinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

habe schon angeboten die Nebenkosten auch zu bezahlen die damit anfallen würden...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PaulSadinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)





-- Editiert von PaulSadinger am 31.03.2008 10:59:53

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1584
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.048 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen