Hallo
Kann mir keiner auf meine Frage antworten, es ist ziemlich dringend. Mein Expartner beansprucht den Hausschlüssel,
bis zum Ende der Kündigungsfrist, da er ja auch noch Miete zahle. Darf er das?? Was ist wenn er den Schlüssel fremden Personen gibt,die dann Zutritt zur Wohnung haben???
Gabi
Anfrage vom 28.11.03 08:27
28. November 2003
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Frage vom 28. November 2003 | 11:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfrage vom 28.11.03 08:27
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 28. November 2003 | 12:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
Ob er den Schlüssel behalten darf, da bin ich mir nicht ganz sicher, ich denke aber ja, da er auch noch die Miete zahlt.
Wenn jedoch ein Fremder die Wohnung betritt, auch mit Schlüssel, dann ist das wohl Hausfriedensbruch. Du kannst dann eine entsprechende Anzeige bei der Polizei gegen denjenigen machen.
#2
Antwort vom 28. November 2003 | 21:57
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 28x hilfreich)
Zu wann habt ihr gemeinsam gekündigt?
Hast Du einen neuen Mietsvertrag unterschrieben?
Dann darf er meines Erachtens den Hausschlüssel nicht mehr haben.
Tausch doch einfach die Schlösser.
Wenn er noch die Miete zahlt (für Dich und die Kinder) ist das sein Problem.
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