Angeblich erfolgte mündliche Absprache

2. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Martin_
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich erfolgte mündliche Absprache

Hallo zusammen ans Forum,

Nehmen wir mal an, Mieter X möchte seine Wohnung nach fünf Monaten Wohnzeit fristgemäß kündigen. Dies tut er auch, doch plötzlich meldet sich Vermieter Y und behauptet, es habe eine mündliche Absprache gegeben, nach der die Mindestwohnzeit auf ein Jahr festgelegt wurde. Im Mietvertrag steht, das Mietverhältnis werde auf unbestimmte Zeit geschlossen, der Punkt 'beidseitiger Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von x Jahren' wurde nicht angekreuzt.
X sieht nicht ein, den Mietzins über das Ende des Kündigungszeitpunktes hinaus zu zahlen, da er behauptet, diese mündliche Absprache habe nie stattgefunden.
Nun wird der Y vermutlich seine Frau als Zeugin benennen, welche wahrscheinlich seine Behauptung bestätigen wird.
Der X bennent nun seinerseits einen Zeugen Z, der bei Abschluss des MV zugegen war und ebenfalls nicht von einer etwaigen Absprache gehört hat.

Wie ist die Rechtslage?

-- Editiert am 02.02.2011 17:20

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Im Zweifelsfall muss dann ein Gericht entscheiden welcher Zeuge gläubwürdiger ist.

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#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag zu Nebenabreden und Vertragsänderungen ?



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#4
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Die alleinseligmachende Rechtslage gibts hier wohl nicht. Bei widersprüchlichen Zeugenaussagen wird sich der Richter aber wohl auf den "Beweis des ersten Anscheins"

siehe [color=blue]http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis[/color]

stützen, und das wird hier wohl der schriftliche Mietvertrag sein.

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-- Editiert am 02.02.2011 18:37

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#5
 Von 
Martin_
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)



-- Was steht denn im Vertrag zu Nebenabreden und Vertragsänderungen ?

Konnte nichts dazu finden. (Ist so ein Muster-MV eines Wohnungseigentümervereins)


-- Hat die Frau den MV auch als Vermieterin mit unterschrieben ?

Es sind zwei verschiedene Unterschriften vorhanden, allerdings wird im gesamten MV immer nur der Name des Vermieters genannt.

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-- Editiert am 02.02.2011 23:47

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#6
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Es sind zwei verschiedene Unterschriften vorhanden, allerdings wird im gesamten MV immer nur der Name des Vermieters genannt.

Dann sind es auch zwei Vermieter.

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#8
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Welchen Sinn sollte eine Unterschrift sonst haben ?
Damit der leere Platz ausgefüllt ist ?

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#10
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Unterschrift als Zeugin ?

Machst du das bei einem Kreditvertrag genauso ?

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#14
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich meinte ja nicht deinen Kredit, sondern den von irgendeinem anderen.
Unterschreibst du an der Stelle, an der "Kreditnehmer" steht, sozusagen als Zeuge?


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#16
 Von 
Martin_
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal angenommen, Vermieter Y und Mieter X sind sich einig geworden ob der Mindestwohndauer.
Jedoch behauptet Y nun, die Kündigung sei nicht fristgerecht bei ihm eingegangen. X hat diese am 31.1. per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. (Zitat der Postangestellten:,,Zu 97% am nächsten Tag beim Empfänger")
Aktueller Status des Einschreibens: ,,Wurde im XYZ-Zentrum bearbeitet".
Ansprüche des X gegenüber der Post?

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-- Editiert am 03.02.2011 20:36

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#17
 Von 
guest-12304.02.2011 09:06:06
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
X hat diese am 31.1. per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.

Und auf dem Rückschein steht KEIN Zustelldatum ?



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#19
 Von 
Martin_
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Rückschein ist noch nicht wieder da.
Laut Post-Status liegt das Einschreiben ja noch im Bearbeitungszentrum.

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#20
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Da liegt es gut (und entfaltet erst mal keine Wirkung).



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12306.02.2011 14:55:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
Martin_
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen, der Status des Einschreibens ist ,,Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit.".
Da X den Y bereits per email informiert hat, müsste doch der Y dafür sorgen, das Einschreiben abzuholen.

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#23
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
müsste doch der Y dafür sorgen, das Einschreiben abzuholen.

Und wenn der keine Lust dazu hat ?



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#24
 Von 
Martin_
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So einfach gehts auch nicht:

quote:<hr size=1 noshade>In besonderen Situationen hat die Rechtsprechung vereinzelt eine Ausnahme von diesem Grundprizip gemacht: Muss der Vermieter nach den Umständen mit dem Zugang einer Kündigungserklärung seines Mieters rechnen , so muss er sich so behandeln lassen, als sei ihm der niedergelegte, die Kündigungserklärung enthaltende und von ihm nicht abgeholte Einschreibebrief des Mieters zugegangen. LG Osnabrück, Urteil vom 16. Juni 2000, Az: 12 S 1325/99 (495), 12 S 1325/99 ; Quelle: WuM 2001, 196 <hr size=1 noshade>


Dies musste Y (X benachrichtigte ihn per email).
Quelle

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#25
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Dies musste Y (X benachrichtigte ihn per email).

Und die hat er beweisbar erhalten ?



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#26
 Von 
Martin_
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und die hat er beweisbar erhalten ?


Ja.

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-- Editiert am 05.02.2011 21:37

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12306.02.2011 14:55:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Agoraphobie.



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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12306.02.2011 14:55:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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