Angebliche Mängel Kaution wird einbehalten

20. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Chris.P
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Mängel Kaution wird einbehalten

Hey hallo,
ich habe folgendes problem und weiß nicht mehr weiter..

die situation ist folgende: ich(untermieter) bin aus meiner 2erWG (1 Hauptmieter und ich) ausgezogen. zum 31.01.13 wurde die Wohnung gekündigt. ich habe dort 5 Monate gewohnt. aufgrund von differezen zwischen mir und meinen Hauptmieter wollte ich dann schnell wieder weg. der untermietvertrag ist sehr schmächtig. er enthält nur dass ich am 01.09 eingezogen bin und dass ich 295€ inklusive aller nebenkosten zahlen muss. desweiteren steht dort"alle weiteren einzelheiten sind mündlich geklärt"
nun das problem: beim auszug habe ich das zimmer besenrein hinterlassen. da ich bilder und 1 regal an der wand hatte, habe ich 2 dübellöcher und nagellöcher zugespachtelt und mit weißer farbe übergemalt. nun ist leider die weiße farbe weißer als die "weiße" wand... meine ex mieter verlangt, dass ich nun das ganze zimmer streiche oder er würde mit meiner kaution von 300€ einen maler beauftragen.

Folgendes wurde mir per sms noch geschrieben:
Da in dem Vertrag aber steht alles weitere ist mündlich geklärt und ich dir damals gesagt hab dass du wenn du es streichst es beim Auszug weiß streichen musst steht es somit im Vertrag.Die weiße wandfarbe sieht anders aus als vorher. Also hast du sie verändert. Dübel- und nägellöcher bessert man normalerweise mit spachtel aus, mit der Farbe hast du es gut gemeint aber es war nun mal dummerweise ein Fehler, weil es eine Veränderung der wandfarbe bedeutet. Und du bist vertraglich verpflichtet den vorherigen Zustand mit einer einheitlich weißen wandfarbe wiederherzustellen.

Bin ich nun verpflichtet das ganze zimmer neu zu streichen?



-- Editiert Chris.P am 20.01.2013 13:55




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1632x hilfreich)

Im Prinzip hättest Du gar nichts machen brauchen. Wenn nun Deine Reparaturen nicht fachgerecht sind, kann es tatsächlich sein, dass Du nun streichen musst.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris.P
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort, dann habe ich es wohl zu gut gemeint mit dem bemalen der löcher. beim nächsten mal bin schlauer :)


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

quote:
nun ist leider die weiße farbe weißer als die "weiße" wand... meine ex mieter verlangt, dass ich nun das ganze zimmer streiche oder er würde mit meiner kaution von 300€ einen maler beauftragen.


Wie schon erwähnt, eigentlich hättest du gar nichts machen müssen. Da du nun aber herumgewerkelt und die Sache "verschlimmbessert" hast, wirst du tatsächlich nochmal ran müssen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.378 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.748 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.